Bundesfinanzhof hat entschieden
Solidaritätszuschlag ist rechtens
Immer noch werden mit dem Solidaritätszuschlag Kosten der Wiedervereinigung gedeckt. Deshalb ist die Sondersteuer laut Bundesfinanzhof weiterhin verfassungsgemäß, dürfe aber keine Dauereinrichtung werden. Klagen gegen den Soli wurden abgewiesen.