Vier Jahre nach Einführung der Ökosteuer verhandelt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag (10.00 Uhr) über die Verfassungsmäßigkeit der Umweltabgabe. Geklagt haben Spediteure und Kühlhausbetreiber, die wegen der Steuer auf Treibstoff und Strom ihre berufliche Existenz und ihre Wettbewerbsfähigkeit gefährdet sehen. Die Unternehmen beanstanden insbesondere, dass die Ökosteuer verschiedene Industriezweige - insbesondere das produzierende und das Dienstleistungsgewerbe - ohne vernünftigen Grund unterschiedlich behandelt.
Als Beispiel nennen die Kläger Lebensmittelproduzenten, die ihre Waren in eigenen Kühlhäusern lagern. Sie erhalten im Vergleich zu gewerblichen Kühlhausbetreibern, die Kühlräume vermieten, einen ermäßigten Stromtarif, weil für sie ab einem gewissen Mindestverbrauch ein ermäßigter Ökosteuersatz gilt.
Welche Wirkung haben Umweltsteuern?
Wie aus der Verhandlungsgliederung hervorgeht, will der Erste Senat tief in die Materie einsteigen. Gefragt wird unter anderem danach, welche Wirkungen Umweltsteuern überhaupt haben.
Die rot-grüne Bundesregierung verfolgte nach eigenen Angaben zwei Ziele, als sie im Dezember 1999 höhere Steuern für Strom und Mineralöl beschloss: Der Energieverbrauch sollte sinken, aber zugleich auch die Arbeitskosten. Im Gegenzug zur viermaligen Erhöhung der Spritpreise um jährlich 3,07 Cent pro Liter und der höheren Strompreise wurden nämlich die Rentenversicherungsbeiträge gesenkt.