Urteil Höchststrafe für Mord an Christian

"Aus persönlichem Frust" hat ein Jugendlicher einen siebenjährigen Jungen misshandelt und zu Tode gequält. Das Landgericht Berlin hat den damals 16-Jährigen jetzt zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt.

Der Mörder des sieben Jahre alten Christian aus Berlin-Zehlendorf muss zehn Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Berlin verhängte gegen den damals 16-Jährigen die höchstmögliche Jugendstrafe, teilte dessen Verteidiger Matthias Zieger mit. Bereits zu Prozessbeginn hatte der Angeklagte gestanden, den Nachbarsjungen im vergangenen August mit Tritten und einem Ast aus "persönlichem Frust" zu Tode geprügelt zu haben.

Das Gericht habe von einer heimtückischen Tat und von Mordlust gesprochen, sagte Zieger. Eine vom Gericht festgestellte verminderte Schuldfähigkeit unter anderem wegen einer Persönlichkeitsstörung hat sich nicht strafmindernd ausgewirkt. Das Urteil entsprach dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte zwar auch den Vorwurf des Mordes als erwiesen angesehen, jedoch eine Strafe deutlich unter dem Antrag der Anklage gefordert

Festnahme aufgrund von DNA-Spuren am Tatort

Christian war am Vormittag des 27. August 2005 vom Spielen nicht nach Hause zurückgekehrt. Wenige Stunden später wurde er auf einem verwilderten Gelände in der Nähe seiner elterlichen Wohnung im Berliner Stadtteil Zehlendorf von seinem Vater entdeckt. Die nackte Leiche lag unter einer Plane und wies massive Kopfverletzungen auf. Der wegen Gewaltdelikten vorbelastete Angeklagte stand bei dem tödlichen Übergriff unter Bewährung. Die Tat hatte über Berlin hinaus tiefe Betroffenheit ausgelöst und Forderungen nach einer Verschärfung des Jugendstrafrechts ausgelöst. Drei Tage später nahm die Polizei den Mörder fest, seine DNA-Spuren fanden sich am Tatort und an der Kinderleiche. Die Ermittler schlossen einen sexuellen Hintergrund aus.

Die Tat hatte in Berlin eine politische Debatte über den Umgang mit jugendlichen Straftätern ausgelöst. Der heute 17 Jahre alte Verurteilte war nach einer Schlägerei nur wegen eines ausgesetzten Haftbefehls auf freiem Fuß.

DPA · Reuters
DPA/Reuters