Urteil Zehn Jahre Haft für Karolina-Mörder

Das Landgericht Memmingen hat im Prozess um die Misshandlung der dreijährigen Karolina das Urteil gesprochen und blieb unter dem vom Staatsanwalt geforderten Straßmaß.

Beiden Angeklagten im Prozess um die tödliche Misshandlung der dreijährigen Karolina war eine "schwere seelische Abartigkeit" und eine auffallende Gefühlskälte bescheinigt worden - eine Einschätzung, die Mehmet A. und seiner Lebensgefährtin Zaneta C. jetzt vor der Höchststrafe bewahrte. Das Landgericht Memmingen hat den 31-jährigen Mehmet A. zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren und drei Monaten verurteilt. Nach der dreijährigen Haftzeit soll er dann in die Psychiatrie eingewiesen werden. Die Mutter des Mädchens, die 26-jährige Zaneta C., erhielt eine Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren.

Mehmet A. hatte die Tochter seiner Freundin Anfang Januar 2004 in Biberachzell bei Weißenhorn mit Schlägen und Verbrennungen vier Tage lang auf das Grausamste misshandelt. Das bewusstlos geschlagene, bis zur Unkenntlichkeit entstellte Kind - es war mit Schwellungen, Kratzern, Blutergüssen und Brandwunden übersät - hatten die beiden Angeklagten schließlich in einer Krankenhaustoilette in Weißenhorn bei Neu-Ulm abgelegt. Dort wurde Karolina, nackt und kahl geschoren, am 5. Januar 2004 entdeckt. Sie erlag zwei Tage später ihren schweren Hirnverletzungen.

Mit dem jetzt verkündeten Urteil blieben die Richter weit unter den von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafen. 13 Jahre hatte Oberstaatsanwalt Johann Kreuzpointner für den 31-jährigen gefordert. Lebenslänglich deswegen nicht, da ein Gutachter dem Angeklagten eine "schwere seelische Abartigkeit" als psychische Störung attestiert hatte. Mehmet A. sei aus diesem Grund vermindert schuldfähig. Er habe das Kind erniedrigt, um sein eigenes Selbstwertgefühl zu steigern, so der Gutachter. Der Freund von Karolinas Mutter habe sich dennoch eines grausamen Mordes mit bedingtem Vorsatz schuldig gemacht, sagte dagegen Kreuzpointer. Für die Mutter hatte die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung wegen Mordes gefordert. Das Gericht verurteilte die Angeklagten jedoch nur wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Misshandlung Schutzbefohlener.

Der Verteidiger von Zaneta C. hatte sogar auf Freispruch plädierte. Auch der Anwalt von Mehmet A. hatte eine Freiheitsstrafe unter zehn Jahren und eine rasche Unterbringung in der Psychiatrie gefordert. Er stufte das Verbrechen als Körperverletzung mit Todesfolge und Misshandlung Schutzbefohlener ein. Sein Mandat hatte vor Gericht die Misshandlungen zugegeben, aber eine Tötungsabsicht bestritten.

AP
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