Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen und behandeln. Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die Bundesbehörde den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abzuwarten hat. Die AfD hatte gegen die Einstufung geklagt.
Verfassungsschutz
AfD gewinnt in Eilverfahren um Einstufung als rechtsextrem
Das Verwaltungsgericht Köln hat über die Einstufung der AfD als "gesichert rechtsextremistisch" entschieden. (Illustration) Foto
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