Von der Leyen will schnelle Änderung Union verständigt sich auf Reform der Jobcenter

Unionspolitiker aus Bund und Ländern haben sich auf eine Reform der Jobcenter geeinigt. Nach einem Treffen mit den Ministerpräsidenten der unionsregierten Länder am Sonntagabend in Berlin sagte Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen, die Koalition werde mit der SPD über eine Grundgesetzänderung verhandeln.

Unionspolitiker aus Bund und Ländern haben sich auf eine Reform der Jobcenter geeinigt. Nach einem Treffen mit den Ministerpräsidenten der unionsregierten Länder am Sonntagabend in Berlin sagte Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen, die Koalition werde mit der SPD über eine Grundgesetzänderung verhandeln.

Dazu werde mit dem rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck und SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier schnellstmöglich ein Termin vereinbart. "Ich hoffe, dass wir zügig zum Ergebnis kommen", sagte von der Leyen am Montag vor einer Sitzung der CDU- Spitze in Berlin. Sie wolle noch diese Woche vorbereitende Gespräche führen. Von der Leyen kündigte ein weiteres Spitzentreffen an, bei dem sich alle Beteiligten konkret zu der Grundgesetz-Änderung äußern sollten.

In der vergangenen Woche forderten immer mehr Landesregierungen vom Bund, für die vom Verfassungsgericht geforderte Betreuung von Langzeitarbeitslosen aus einer Hand das Grundgesetz zu ändern. Am Wochenende signalisierte die SPD dazu Bereitschaft. Von der Leyen sagte: "Jetzt haben wir die gemeinsame Linie, die wir auch gehen können."

Die Kommunen sollen künftig wählen können, ob sie allein oder gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit die Langzeitarbeitlosen betreuen, wie von der Leyen sagte. Der sächsische Ministerpräsident Stanislaw Tillich erklärte, man wolle Wettbewerb zulassen. Für die rund 6,5 Millionen Betroffenen und die Mitarbeiter in der Verwaltung müsse schnellstmöglich Klarheit herrschen.

Bund und Länder konnten sich zwei Jahre lang nicht auf einen Kompromiss einigen. Von der Leyen schlug schließlich vor, die Zusammenarbeit von Arbeitsagentur (Jobvermittlung, Lebensunterhalt) und Kommunen (sozialintegrative Angebote, Warmmiete) in Musterverträgen zu regeln. Die 69 betroffenen Kommunen wollte die CDU-Politikerin erhalten, ihre Zahl aber nicht aufstocken.

Die Jobcenter werden gemeinsam von Arbeitagenturen und Kommunen getragen. Im Dezember 2007 entschied aber das Verfassungsgericht, dass diese Mischverwaltung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Richter verlangten eine Neuregelung bis Ende 2010. Ohne Reform müssten auch die 69 Optionskommunen zum Jahresende ihre Tätigkeit einstellen, die ihre Langzeitarbeitslosen selbst vermitteln.

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APN/DPA