Die Innenminister von Bund und Ländern haben auf ihrer Herbstkonferenz in Hamburg über die Abwehr von Terrorgefahren gesprochen. Zudem verständigten sie sich auf eigenständiges Aufenthaltsrecht für Jugendliche und Heranwachsende. Diese sollen nach dem Willen der Minister und Senatoren künftig unabhängig vom Aufenthaltsstatus der Eltern in Deutschland bleiben dürfen, sofern sie hier gut integriert sind. Die Innenministerkonferenz (IMK) beschäftigte sich zudem mit der Vorratsdatenspeicherung, Prostitution und Menschenhandel, Gewalt gegen Polizeibeamte sowie der Sicherungsverwahrung. Nachfolgend ein Überblick über die weiteren Beschlüsse.
•Vorratsdatenspeicherung:
Die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes entstandene Schutzlücke müsse schnellstmöglich geschlossen werden, fordern die Innenminister. Das Instrument der Vorratsdatenspeicherung fehle bei der Kriminalitätsbekämpfung und werde dringend gebraucht, sagte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU). Dies gilt der IMK zufolge für die Terrorbekämpfung, aber insbesondere für Verbrechen im Bereich Kinderpornografie. Die IMK appelliert an das Bundesjustizministerium, einen Entwurf zur Einführung der Mindestspeicherfrist vorzulegen, der die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes enthält.
•Prostitution und Menschenhandel:
Die IMK betrachtet Entwicklungen im Bereich der Prostitution wie "Flatrate-Clubs" und die zunehmende Zahl osteuropäischer Frauen in der Straßenprostitution, die häufig ohne Einhaltung hygienischer Mindeststandards arbeiten, mit Sorge. Es sei notwendig, dass künftig alle Arten von Prostitutionsstätten erlaubnispflichtig und die Prostitutionstätigkeit anzeigepflichtig zu machen, um eine behördliche Kontrolle und das Erkennen von Straftaten zu erleichtern. Der Bund soll nach dem Willen der Minister eine entsprechende Gesetzesinitiative zur Regelung der Prostitution auf den Weg bringen.
•Gewalt gegen Polizeibeamte:
Die Innenminister unterstützen den auf ihre Initiative hin vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zum besseren Schutz von Einsatzkräften. Sie fordern jedoch eine Entwurfsänderung dahin gehend, dass der Schutzbereich des Paragrafen 113 des Strafgesetzbuches bei einem tätlichen Angriff auf jede Diensttätigkeit ausgedehnt wird.
•Sicherungsverwahrung:
Zur Schließung der durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 17. Dezember 2009 entstandenen Regelungslücken zur Sicherungsverwahrung soll die Bundesregierung alle rechtlichen Möglichkeiten nutzen. Eine im Gesetzentwurf vorgesehene Verlagerung von Aufgaben der Polizei hinsichtlich der elektronischen Aufenthaltsüberwachung lehnen die Innenminister jedoch ab. Die Innenminister vereinbarten bis zur gesetzlichen Neuregelung eine enge Kooperation in den Fällen, in denen sich die Entlassung rückfallgefährdeter Straftäter länderübergreifend auswirkt. Zudem soll eine mögliche Errichtung länderübergreifender Unterbringungseinrichtungen für solche Täter frühzeitig einbezogen werden.