Wahl-Skandal in Wiesbaden Kein Erbarmen für Ernst-Ewald Roth

Die Hoffnung stirbt stets zuletzt. Die Wiesbadener SPD kann sie nun zu Grabe tragen. Denn Ernst-Ewald Roth darf nicht als ihr Oberbürgermeisterkandidat ins Rennen gehen. Einen entsprechenden Antrag lehnte das Stadtparlament ab.

Die Wiesbadener SPD bleibt ohne eigenen Kandidaten für die Oberbürgermeisterwahl am 11. März. Das Stadtparlament lehnte den Antrag der Sozialdemokraten auf Verschiebung des Wahltermins mit großer Mehrheit ab. Kurz darauf entschied der Wahlausschuss, dass der von der SPD nominierte Ernst-Ewald Roth nicht zur Wahl zugelassen wird, weil die Partei die Anmeldefrist verpasst hatte. Favorit ist damit der Christdemokrat Helmut Müller. Die SPD legte Einspruch gegen die Entscheidung des Wahlausschusses ein und erwägt eine Klage.

Die SPD hatte die Einreichung der Unterlagen vergessen und deswegen per Stadtverordneten-Beschluss eine Verlegung der Wahl auf den 22. April erreichen wollen. Die in einer Koalition regierenden Parteien CDU, Grüne und FDP erklärten den Wunsch jedoch für unrechtmäßig, da er gegen Terminvorgaben der Hessischen Gemeindeordnung verstößt. Deswegen sei eine Zustimmung nicht möglich. Unterstützung erhielten die Sozialdemokraten am Freitag nur von der Linken Liste. Die Republikaner lehnten ihren Antrag ebenfalls ab, die Bürgerliste enthielt sich.

Die Sozialdemokraten beriefen sich auf das Interesse der Wähler, die ein breites Kandidatenspektrum wollten. CDU-Fraktionschef Bernhard Lorenz erwiderte, dass die Union zu weitem Entgegenkommen bereit sei, ein Verstoß gegen das Wahlgesetz aber die Gefahr einer Annullierung der Wahl schaffe: "Wir wollen keinen OB mit juristischem Verfallsdatum."

Amtsinhaber Diehl scheidet wegen seines Alters aus

Die Gemeindeordnung bestimmt, dass ein Oberbürgermeister spätestens drei Monate vor Freiwerden der Stelle zu wählen ist. Der derzeitige Amtsinhaber Hildebrand Diehl (CDU) scheidet Anfang Juli wegen Erreichens der Altersgrenze aus. Damit wäre der 1. April der letzte mögliche Termin.

Zu Beginn der Sitzung musste Stadtverordnetenvorsteherin Angelika Thiels (CDU) einen weiteren Kalenderfehler der Sozialdemokraten verbessern: Der SPD-Antrag nannte als Termin für eine eventuelle Stichwahl den 5. Mai, einen Samstag. Laut Hessischer Gemeindeordnung ist jedoch nur ein Sonntag zulässig.

DPA
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