Herr Kury, die "Bild"-Zeitung titelt: "Der Teufel hat sich schick gemacht".
Die Berichterstattung über den Auftritt Zschäpes ist reiner Voyeurismus. Die Würde des Menschen ist unantastbar - es ist Zschäpe zu überlassen, wie sie sich kleiden will, das haben wir nicht zu bewerten.
Die Angeklagte Zschäpe haben wir nie bei ernsteren Anlässen gesehen. Wie will man also aus ihrer Kleidung vor Gericht Rückschlüsse ziehen? Wir haben keine Vergleichsmöglichkeiten.
Diejenigen, die ihr Auftreten und Kleidung in unerträglich überheblicher Manier bewerten, sollten sich in Erinnerung rufen, dass ein Mensch, für den die Unschuldsvermutung gilt, erstmals vor einem Strafsenat erscheint - konfrontiert mit einer schweren Anklage.
Wurde Zschäpe von ihren Anwälten beraten?
Selbstverständlich zählt zu den Aufgaben jedes Strafverteidigers, die Angeklagten zu beraten, wie ein Prozess abläuft, wie man sich verhält, welche Form, welche Kleidung und welches Verhalten angemessen sind.
Ich verfahre zum Beispiel nach dem Grundsatz, dass sich in der Kleidung des Angeklagten sein Respekt gegenüber dem Gericht widerspiegeln sollte. Das gilt nicht unbedingt für einen 17-Jährigen. Aber ältere Menschen sollten den Erwartungen Rechnung tragen, die an sie gestellt werden.
Welche Strategie steht dahinter?
Prinzipiell muss ein Verteidiger darauf hinwirken, dass sich ein Angeklagter keinen Bewertungsmöglichkeiten aussetzt, die außerhalb des Verfahrens liegen. Jeder Psychologe weiß darum, welche unbewusste Kraft durch Kleidung, Schmuck, Uhren und ein bestimmtes Verhalten in der Wertungsphantasie des Richters oder Staatsanwalts entfesselt werden kann. Deshalb sorge ich dafür, dass Mandanten - außerhalb ihren Angaben zur Sache - so wenig Anhaltspunkte für eine Persönlichkeitsbewertung bieten, wie möglich. Sonst entsteht die Gefahr einer Wahrnehmungsverzerrung.
Aber ein Richter lässt sich doch nicht beeinflussen...
Auch Richter sind in ihren Entscheidungen suggestibel, also empfänglich für Unbewusstes. Die Richter haben aber Taten zu bewerten. Und wenn die Verteidigung darauf hinwirkt, dass Kleidung und Auftreten eines Angeklagten unauffällig sind, dienen sie der Aufgabe des Strafprozesses, die Tatsachen aufzuklären, die dem Urteil zugrunde gelegt werden sollen.
Lena Kampf berichtet für stern.de vom NSU-Prozess, unter anderem im Blog "NSU-Prozessnotizen".