BGH-Urteil
Urlauber erhalten bei Unterbringung in falschem Hotel Schadensersatz

Schlüssel an Hotelzimmertür
Bis die Urlauber ihr Hotelzimmer mit Meerblick beziehen konnten, wurden sie für einige Tage in einem deutlich schlechteren Quartier untergebracht (Symbolbild)
© Swen Pförtner/Picture Alliance
Das Hotel war überbucht, eine alternative Unterkunft deutlich schlechter als das gewünschte Zimmer mit Meerblick. Aus Sicht des BGH ist das nicht in Ordnung. Urlauber, die im falschen Hotel untergebracht werden, haben in Zukunft ein Anrecht auf Entschädigungen.

Die Familie hatte sich auf eine knapp zweiwöchige Erholung in einem Hotel in Antalya gefreut. Doch der Start in den Urlaub verlief anders als gedacht: Wegen Überbelastung des gebuchten Hotels wurden sie in einer anderen Unterkunft einquartiert. Das dortige Zimmer lag qualitativ deutlich unter dem eigentlich gebuchten. Die Familie bemühte sich um eine Entschädigung, am Dienstag gab ihnen der Bundesgerichtshof (BGH) Recht.

Drei Tage im falschen Hotel - 600 Euro zurück

Urlauber haben nach diesem Urteil Anspruch auf Entschädigung, wenn sie einige Tage im falschen Hotel untergebracht waren. Das "Alternativ-Hotel" war nach Angaben des Anwaltes der Familie unfertig, das Zimmer hatte nicht den versprochenen Meerblick und war - nach Feststellung des Berufungsgerichts - in einem ekelerregenden Zustand. 

Zwar war in dem ursprünglich gewählten Hotel später alles in Ordnung. Die drei Tage hätten den Elf-Tage-Urlaub der Familie aber beeinträchtigt, so der BGH. Die Familie stehe deshalb eine Entschädigung in Höhe von 600 Euro zu. Der Fall ereignete sich vor zweieinhalb Jahren.

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DPA
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