Zehn mal hundert Milliliter, verpackt in einen transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel, dessen Fassungsvermögen nicht mehr als einen Liter beträgt - so lauten ab Montag, den 6. November, die neuen Mitführbestimmungen für Flüssigkeiten im Handgepäck. Das heißt: Alle Gels, Pasten, Cremes, Glosse aber auch Festeres wie Lippenstifte müssen in einer höchstens 100 Milliliter großen Packung oder Tube sein, und all diese Flaschen, Tuben und Döschen müssen in eine durchsichtige Plastiktüte mit Verschluss, sprich Gefrierbeutel, passen. Jeder Passagier darf nur einen Beutel mitnehmen.
Diese Regelung, die innerhalb der Europäischen Union sowie Norwegen, Island und der Schweiz, gilt, soll die Gefahr von Anschlägen mit Flüssigsprengstoff bannen. Das zumindest hoffen die Behörden der Europäischen Union. Die Diskussion um Flüssigkeiten im Handgepäck schwelt, seit Grenzbeamte im August 2006 Anschläge am Londoner Flughafen Heathrow vereitelten, die mit Flüssigsprengstoff durchgeführt werden sollten. Gehörten Wasserflaschen, Handcreme und Bodylotion zuvor noch in viele Handtaschen und Rucksäcke, wird nun jeder Fluggast gezwungen, seine Flüssigkeitsrationen wohlüberlegt einzuteilen. "Wir raten den Fluggästen, grundsätzlich keine Flüssigkeiten im Handgepäck zu tragen, sondern sie ins Reisegepäck zu tun und aufzugeben", sagt Stefanie Harder, Pressesprecherin des Flughafens Hamburg.
Medikamente und Babynahrung sind ausgenommen
Was dennoch an Bord transportiert werden müsse, muss in 100 Milliliter-Behälter umgepackt und in Plastiktüten gesteckt werden. Vor der Kontrolle müssen die Tüten aus dem Handgepäck genommen und den Kontrolleuren separat zum röntgen gereicht werden. Wiederverschließbar müssen die Tüten sein, damit Sicherheitsbeamte sie auf und zumachen können, aber auch damit Passagiere sie nicht voll stopfen, bis der Inhalt überquillt. Aber Vorsicht: Ein einfaches Haushaltsgummi reicht nicht, es muss schon ein Zipp- oder Pressverschluss sein. "Decken Sie sich ein mit Gefrierbeuteln", empfiehlt Harder.
Die Regelung gilt auch für alle Getränke, die Passagiere mit durch die Sicherheitskontrolle nehmen möchten. Ausgenommen aus der 100-Milliliter-Tüten-Regelung sind lediglich Medikamente, Diabetikernahrung und Babynahrung, die für diesen Flug notwendig sind. "Allerdings erwarten wir vom Fluggast, dass er uns glaubhaft macht, dass diese Medikamente notwenig und ihm zuzuordnen sind", sagt Torsten Jordan, Pressesprecher der Bundespolizei Hamburg. "Das kann geschehen durch Atteste, Rezepte und ärztliche Bescheinigungen."
Duty-Free-Einkäufe bleiben erlaubt
Für die Betreiber der der Duty-free-Geschäfte dürfte der Tüten-Wahn zum Umsatzbringer werden. Alles was nach der Sicherheitskontrolle gekauft wird, darf mit an Bord - egal in welcher Größe: Parfumflaschen, Cognac aber auch die angebrochene Wasserflasche. "Es geht um den Übergang von der unkontrollierten zur kontrollierten Situation", sagt Harder. "Zunächst sind wir unkontrolliert, dann gehen wir durch die Sicherheitskontrolle und alles was sich hinter diesem Bereich aufhält, Mensch, Ware, Lebensmittel, ist schon kontrolliert und darf wieder mit dem Reisenden zusammenkommen und gemeinsam auf die Reise gehen". Für alle, die innerhalb ihres Fluges umsteigen und erneut eine Sicherheitskontrolle passieren müssen, wird die Tüte mit den Duty-free-Einkäufen im Laden versiegelt - die bis dahin noch immer nicht leere Wasserflasche dürfte nicht wieder mitgenommen werden.
Eine Ausnahme gibt es aber dann doch wieder: Denn diese Regelung gilt zwar für alle Flüge, die in Europa starten, damit auch auf allen Deutschlandflügen und auf Flügen aus Norwegen, Island und der Schweiz, aber noch rigider können die Auflagen für Flüge in die USA sein. Das Problem: Für USA-Flüge müssen Passagiere immer zwei Sicherheitskontrollen durchlaufen, die Standardkontrolle und eine zweite spezielle USA-Kontrolle, die von den amerikanischen Behörden einge-fordert wird. "Dort würden Ihnen dann wieder alle Duty-free-Artikel abgenommen werden, die sie nach der ersten Kontrolle gekauft haben", erklärt Jan Bärwalde, Pressesprecher der Lufthansa. Denn die Menge würde das erlaubte Maß überschreiten. Nur wenige Flughäfen, wie zum Beispiel der Münchner, nicht aber Frankfurt und Hamburg, haben auch nach dem zweiten Check noch Geschäfte. Deshalb bringen manche Duty-free-Betreiber Einkäufe versiegelt direkt ans Gate, so dass der Passagier erst im letzten Moment erhält.
Ob die neuen Mengenbeschränkungen auch mit neuen Prüfgeräten einhergehen, ist indes unklar. Denn immerhin könnte man seinen Flüssigsprengstoff auch in zehn 100-Milliliter-Fläschchen portionieren, die Art der Flüssigkeit ist für den Sicherheitsbeamten mit bloßem Auge nicht erkennbar. "Für uns ist zunächst wichtig, dass dieser transparente Beutel eine Transparenz in diese Mengenbegrenzung bringt, wir müssen nicht in jeder Tasche nach Gefäße suchen, sondern sehen sie übersichtlich vor uns", sagt Polizist Jordan. Weitere Informationen zu Testmöglichkeiten will weder er noch die Pressesprecherin des Bundesinnenministeriums geben: "Alles zum Thema Prüf- und Sicherheitsmaßnahmen fällt unter unser Sicherheits-Schweigegelübde".