Nach Anweisungen des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) muss die Bahn die Achsen der 67 ICE-T-Neigetechnikzüge spätestens alle 21.000 Kilometer per Ultraschall auf mögliche Risse untersuchen. Zuvor waren die Kontrollen alle 30.000 Kilometer vorgeschrieben.
Die verschärfte Anordnung hat nach Angaben der Bahn zur Folge, dass auf der Strecke zwischen Stuttgart und Zürich seit dem 21. März die ICE-T-Züge durch Intercity-Züge der Schweizer Bundesbahnen ersetzt werden. Auf den ICE-T-Routen Dortmund-Frankfurt-Wien, Wiesbaden-Frankfurt-Dresden und Berlin-Leipzig-Nürnberg-München gebe es keine Einschränkungen.
Materialeinschlüsse führen zur Rissen
Hintergrund der neuen Anweisung seien vier Risse an Achsen, die in den vergangenen eineinhalb Jahren bei Untersuchungen festgestellt worden seien. Sie hätten sich jeweils im Laufe der Zeit im Fahrbetrieb gebildet. Ein Bahnsprecher sagte, die Prüfintervalle seien jetzt so kurz, dass sich "ein Riss nicht in einen gefährlichen Bereich ausweiten kann". Die Achsen der ICE-T-Züge würden nun etwa alle zwei Wochen statt zuvor alle drei Wochen untersucht.
Im Juli 2008 war ein ICE 3 in Köln nach einem Achsbruch entgleist. Gutachter stellten später fest, dass es bei Herstellung der Achse zu Materialeinschlüssen gekommen war, die zur Bildung des Risses führten. Mitte Februar vereinbarte die Bahn mit dem französischen Hersteller Alstom den Austausch aller ICE-T-Achsen von Ende 2011 an. Die Radsatzwellen müssen neu entwickelt, produziert und vom EBA zugelassen werden.