Hintergrund Der Raufhandel

Im Fall Torsten Frings könnte der Artikel 49 des Disziplinarreglements des Fußball-Weltverbandes Fifa zur Anwendung kommen.

Dem deutschen Nationalspieler von Werder Bremen droht wegen der Beteiligung an einem so genannten Raufhandel eine Sperre von mindestens sechs internationalen Punktspielen. Die FIFA- Disziplinarkommission wollte noch am Montag darüber entscheiden.

Ihr liegen Fernsehbilder vor, die belegen sollen, dass Frings am Freitag bei den Tumulten nach dem mit 4:2 gewonnenen Elfmeterschießen im Viertelfinale gegen Argentinien den argentinischen Profi Julio Cruz geschlagen habe. Frings beteuerte seine Unschuld, Cruz entlastete den Deutschen. Sollte die Fifa-Kommission zu dem Ergebnis kommen, dass sich Frings lediglich verteidigt habe, wäre der Deutsche freizusprechen.

Der Artikel 49 des FIFA-Disziplinarreglements: Raufhandel 1. Ein Spieler, der sich an einem Raufhandel beteiligt, wird für mindestens sechs Spiele gesperrt. 2. Die Sperre gilt für alle internationalen Punktspiele. 3. Ein Spieler, der sich bei einem Raufhandel ausschließlich gegen einen Angriff wehrt, andere verteidigt oder versucht, die Kämpfenden zu trennen, macht sich nicht strafbar.

DPA
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