Sonderverordnung zum Public Viewing Anpfiff für nächtliche WM-Partys

Die Bundesregierung hat den Weg für Public-Viewing-Veranstaltungen bei Nacht frei gemacht. Während der WM in Brasilien wird der Lärmschutz gelockert. Rund die Hälfte der Spiele beginnt nach 22 Uhr.

Anpfiff um Mitternacht – kein Problem! Bei der Fußball-WM im Sommer müssen deutsche Fans auch bei späten Anstoßzeiten in Brasilien nicht auf das liebgewonnene Ritual des Public Viewings verzichten.Die Bundesregierung hat heute in Berlin eine Sonderverordnung gebilligt, mit der der Lärmschutz vorübergehend gelockert wird.

Damit werden Übertragungen auf Großleinwänden nach 22.00 Uhr und in Ausnahmefällen auch nach Mitternacht erlaubt. Bei der WM in Brasilien beginnen knapp die Hälfte der 64 Begegnungen erst um 22 Uhr deutscher Zeit oder gar um Mitternacht.

Das Bundesimmissionsschutzgesetz legt bisher fest, dass bei öffentlichen Veranstaltungen nach 22.00 Uhr in allgemeinen Wohngebieten der Geräuschpegel 40 dB(A) nicht überschreiten darf. Beim Public Viewing wird es in der Regel lauter, daher wurde den Kommunen nun ein entsprechender Handlungsspielraum eingeräumt, sie entscheiden über die Genehmigung jeder Veranstaltung.

Fanmeilen werden zu Sportanlagen

Die für den Lärmschutz zuständige Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) lässt die Fanmeilen während der WM vom 12. Juni bis 13. Juli dafür zu Sportanlagen erklären und stellt damit Public Viewing mit dem Stadion-Besuch gleich. "Das gemeinschaftliche Fußballgucken unter freiem Himmel gehört zu einer Fußball-Weltmeisterschaft einfach dazu. Bei einem solchen Anlass halte ich Ausnahmen vom Lärmschutz für gerechtfertigt", sagte Hendricks.

DPA
nck/DPA

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