Es gibt nur noch wenige Menschen, die in ihrer Karriere einen einzigen Arbeitgeber haben. Karl-Josef Schoser ist so jemand. Er arbeitete 48 Jahre lang beim Textilhersteller Trigema. Und zwar immer ohne Arbeitsvertrag.
Mit 17 Jahren begann er eine Ausbildung zum Textilmechaniker bei dem im baden-württembergischen Burladingen ansässigen Unternehmen – und blieb Trigema ein Leben lang treu.
Mitte April dieses Jahres ging der 64-Jährige in den Ruhestand. Ganz verabschiedet habe er sich aber noch nicht, sagt Schoser im Gespräch mit dem stern. „Ich werde weiter mit meinen Kollegen in Verbindung bleiben – und auch ab und zu im Betrieb vorbeischauen.“
An seinem letzten Arbeitstag sei er noch mal regelrecht gefeiert worden, erzählt Schoser weiter. „Bei meiner Verabschiedung ist der ganze Betrieb lahmgelegt worden. Die ganze Belegschaft hat sich abgesprochen und ist mit Musik durch den Betrieb gezogen. Alles war fesch hergerichtet, Getränke wurden aufgetischt.“
Fast 50 Jahre bei Trigema – ohne Arbeitsvertrag
Sein Job bei Trigema sei immer mehr gewesen als ein Broterwerb. „Innerhalb meiner Abteilung waren wir im Prinzip eine Familie. Ich bin heute noch dankbar, dass ich immer mit Jung und Alt zusammenarbeiten durfte. Im Schwabenland sagt man immer: Die Jungen taugen nichts. Das stimmt einfach nicht.“
Eine Sache habe er an Trigema aber noch mehr geschätzt, so Schoser. „In all der Zeit hatte ich niemals Angst, dass ich meinen Job verlieren könnte. Und auch sonst niemand.“ Auch bei Problemen oder Konflikten habe sich die Gründerfamilie immer um eine Lösung bemüht.
Nach der Ausbildung stieg er zum Leiter der Strickerei auf und war zudem über viele Jahre Betriebsratsvorsitzender. Was Schosers Beziehung zu seinem Arbeitgeber dabei besonders macht: Er hat nie einen Arbeitsvertrag unterzeichnet.
„Die Lehre ging zweieinhalb Jahre lang, und am Tag der bestandenen Prüfung wurde ich übernommen – ohne noch mal irgendwas zu unterschreiben“, erzählt Schoser. „Ich hatte nie einen Arbeitsvertrag und habe in all den Jahren auch nie das Gefühl gehabt, dass ich einen brauche.“
Rechtlich möglich macht eine solche Vereinbarung, wenn der Arbeitsvertrag einfach mündlich zustande kommt oder das Prinzip der „gelebten Praxis“. Die Schriftform ist gesetzlich nämlich nicht vorgeschrieben. Zwei Voraussetzungen gibt es jedoch: Beide Vertragsparteien müssen sich über die wesentlichen Vertragsbestandteile einig sein und eine übereinstimmende Willenserklärung dazu abgeben.
Suizidversuch Grupps sei Schock gewesen
Sein Vertrauen in den langjährigen Geschäftsführer von Trigema, Wolfgang Grupp, sei groß gewesen, sagt Schoser. Grupp sei ein „guter Mensch“, mit dem er immer gut ausgekommen sei.
Grupps Suizidversuch im Juli 2025 habe ihn auch deshalb so getroffen. „Die Geschäftsleitung hielt sich zuerst bedeckt, was ich im Nachhinein auch richtig fand. Dann kam raus: Der Chef wollte sich umbringen. Das war natürlich ein Schock für alle. Wir haben uns in den Armen gelegen und getröstet.“
Nur zwei Tage vor dem Versuch sei Tag der offenen Tür gewesen. „Angemerkt habe ich Grupp Senior damals nichts. Es waren viele Leute da an dem Tag. Er hat sogar noch Selfies gemacht.“ Schoser ist froh, dass es ihm heute wieder gut geht.
Rat und Hilfe
Sie haben suizidale Gedanken? Befinden Sie sich in einer psychischen Krise? Hilfe bietet die Telefonseelsorge. Sie ist anonym, kostenlos und rund um die Uhr unter (0800) 1110111 und (0800) 1110222 sowie 116 123 erreichbar. Auch eine Beratung über E-Mail oder Chat ist möglich. Eine Liste mit bundesweiten Hilfsstellen findet sich auf der Seite der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention. Bei unmittelbarer Suizidgefahr: Wählen Sie den Notruf 112, wenn Sie selbst akut gefährdet sind oder es jemand in Ihrem Umfeld ist. In akuten Krisen steht auch der medizinische Notdienst unter 116 117 zur Verfügung.
Quellen: Wbs Legal