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Ab der kommenden Woche verschickt die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) Informationsschreiben zur Sozialwahl.
Rund 52 Millionen wahlberechtigte Versicherte, Rentnerinnen und Rentner der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Ersatzkassen sind dann aufgerufen, ihre ehrenamtlichen Vertreterinnen und Vertreter in die jeweiligen Sozialparlamente zu wählen. Sie können dann mitbestimmen, wer dort die wichtigen Entscheidungen treffen darf.
Versicherte haben in den jeweiligen Versicherungen (Kranken-, Renten-. und Unfallversicherung) ihre eigenen Parlamente. Diese beschließen über den Haushalt, über die Gestaltung neuer Leistungen und berufen den Vorstand.
Das Prinzip: Wer Beiträge einzahlt oder eingezahlt hat, der soll auch mitbestimmen.
Der Wahlvorankündigung können Angeschriebene entnehmen, wie die Wahl funktioniert und warum es sich zu wählen lohnt, teilt die Deutsche Rentenversicherung mit.
Sozialwahl findet alle sechs Jahre statt
Bei der alle sechs Jahre stattfindenden Wahl bestimmen Wahlberechtigte die Zusammensetzung der Vertreterversammlung der Rentenversicherung und der Unfallversicherung.
Die Gremien entscheiden zum Beispiel über die Verwendung von Beitragsgeldern, das Reha-Leistungsangebot oder über Widersprüche gegen ergangene Bescheide. Darüber hinaus kontrollieren die Vertreter, ob Beiträge von Versicherten und Arbeitgebern korrekt verwendet werden.
Versicherte dürfen nur bei der Versicherung wählen, bei der sie persönlich versichert sind. Ein Beispiel des zuständigen Arbeitsministeriums: Ein Versicherter der Techniker Krankenkasse kann nur bei der Techniker Krankenkasse wählen, nicht jedoch bei der DAK-Gesundheit oder der Barmer.
Wahlberechtigt sind Versicherte und Rentner, die am 1. Januar 2023 das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Was haben die Verwaltungsräte und die Vertreterversammlungen überhaupt zu sagen?
Die Verwaltungsräte in der gesetzlichen Krankenversicherung
- entscheiden darüber, welche Präventions- oder Reha-Maßnahmen gefördert oder übernommen werden,
- entscheiden darüber, wer Chefin oder Chef der Krankenkasse wird und wie hoch deren oder dessen Gehalt ist,
- stellen den Haushaltsplan fest und nehmen die Jahresrechnung ab,
- beauftragen Wirtschaftsprüfer zur Prüfung von Betriebsabläufen,
- setzen ehrenamtlich besetzte Widerspruchsausschüsse ein, an die sich Versicherte wenden können, wenn die jeweilige Kasse Entscheidungen gegen sie getroffen hat.
Die Vertreterversammlungen in der gesetzlichen Rentenversicherung
- entscheiden darüber, welche Reha-Maßnahmen gefördert oder übernommen werden, wählen den ehrenamtlichen Vorstand,
- richten ehrenamtlich besetzte Widerspruchsausschüsse ein, welche die von der Verwaltung der Rentenversicherung getroffenen Entscheidungen überprüfen,
- wählen ehrenamtliche Versichertenberaterinnen und Versichertenberater, die selbst Versicherte oder Rentner sind. Diese beraten die Versicherten beim Stellen von Anträgen oder bei der Beschaffung von Unterlagen.
Die Vertreterversammlungen in der gesetzlichen Unfallversicherung
- setzen Unfallverhütungsvorschriften fest,
- legen die Gefahrentarife fest,
- legen die Höhe der Beiträge fest,
- wählen den ehrenamtlichen Vorstand,
- stellen den Haushaltsplan fest,
- richten Widerspruchsstellen ein, die aus ehrenamtlichen Vertreterinnen und Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber bestehen.
Sieben Fragen, die sich jeder vor der Rente stellen muss

Das Alter beginnt nicht irgendwann. Es hat längst begonnen. Sie werden eines Tages mit großer Wahrscheinlichkeit Hilfe benötigen. Und ganz sicher irgendwann sterben. Auch wenn Sie jetzt nichts davon hören wollen. Sie können unmöglich für jeden Fall des Lebens schon heute gerüstet sein. Aber Sie und Ihre Familie können sich gedanklich vorbereiten. Kinder überlegen, was sie für ihre Eltern leisten können und leisten wollen. Eltern überlegen, wo, wie und mit wem sie alt werden möchten. Was ist für mich unerlässlich? Wobei würde ich Zugeständnisse machen? Kann ich das, was ich will, auch bezahlen?
Die eigentlichen Briefwahlunterlagen erhalten Wahlberechtigte ab Ende April. Die Stimmzettel müssen spätestens bis zum 31. Mai 2023 bei der Deutschen Rentenversicherung Bund eingegangen sein.