Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt. Und sie wird nicht nur von prominenten Großverdienern begangen, wie jüngst von Schlagersänger Freddy Quinn. Straffällig wird jeder, der dem Finanzamt Kapitaleinkünfte verschweigt, die über den Freibetragsgrenzen liegen, egal, ob sie aus dem In- oder Ausland stammen. Das gilt schon für Sparer oder Immobilienbesitzer, die mehr als 1421 Euro (vor 2004: 1601 Euro) an Zinsen, Dividenden oder Mieteinnahmen pro Jahr erzielen und nicht gemeldet haben.
Noch gibt es für kleine und große Steuersünder einen einfachen Weg zurück in die Legalität: Auf der Suche nach neuen Einkommensquellen hat Bundesfinanzminister Hans Eichel vor gut einem Jahr ein Amnestieangebot gemacht. Wer dem Fiskus Zinserträge oder das geerbte Ferienhaus verschwiegen hatte, kann noch bis zum 31. März straffrei nachversteuern.
Welche Strafen drohen Steuerhinterziehern?
Das Strafmaß ist je nach Bundesland verschieden und in Hamburg besonders drastisch: Wer mehr als 25 000 Euro Steuern hinterzogen hat, muss dort mit einer Freiheitsstrafe rechnen. Dieser Betrag wird schon erreicht, wenn man 125 000 Euro über zehn Jahre zu fünf Prozent Zinsen im Ausland angelegt hat und der persönliche Steuersatz bei 40 Prozent liegt. Andere Länder verhängen da noch eine Geldstrafe. Sie richtet sich nach dem verfügbaren Einkommen, aus dem das Gericht einen so genannten Tagessatz errechnet. Der kann von einem bis zu 5000 Euro reichen. Die Anzahl der Tagessätze variiert je nach Bundesland und liegt bei einer Steuerschuld von 25 000 Euro in Nordrhein-Westfalen bei 140 Tagessätzen, in Niedersachsen bei 200. In jedem Fall müssen die 25 000 Euro Steuerschulden nachgezahlt werden, hinzu kommen pro Jahr sechs Prozent Hinterziehungszinsen, macht zusätzlich 15 000 Euro.
Der Ablasshandel lief zunächst nur schleppend an: 890 Millionen Euro wurden 2004 gezahlt, davon flossen dem Fiskus allein im Dezember rund 350 Millionen Euro zu - als hätten viele das Gesetz erst kürzlich entdeckt. "Es wird bis Ende März noch mal einen Boom geben", vermutet die Steuerrechtlerin Jessica Haußmann vom Deutschen Steuerberaterverband in Berlin. Und das, obwohl der pauschale Steuersatz zum Jahreswechsel von 25 Prozent auf 35 Prozent gestiegen ist.
Tatsächlich liegen die gezahlten Steuern aber weit darunter. Verschwiegene Zinserträge müssen beispielsweise nur zu 60 Prozent versteuert werden, sodass der reale Steuersatz bei 21 Prozent liegt. Bei Erbschaften und Schenkungen ist er noch geringer: Nur 20 Prozent der hinterzogenen Summen werden angerechnet und müssen nachversteuert werden. Das ergibt einen realen Steuersatz von sieben Prozent.
Auch formal wird es Steuersündern leicht gemacht: In einem zweiseitigen Formular kann einfach der zu versteuernde Anteil der verheimlichten Erträge eingetragen und die 35-prozentige Pauschalsteuer ausgerechnet werden. Dann wird die Erklärung ans zuständige Finanzamt geschickt. Damit die Amnestie gilt, muss das Geld allerdings nach zehn Tagen ebenfalls dort eingegangen sein, spätestens bis zum 31. März.
Die Höhe der Einkünfte muss nicht belegt werden. Dabei sollte der Betrag im Zweifel lieber zu hoch als zu niedrig angesetzt werden. Gegen zu viel gezahlte Steuern kann man nach Erhalt des Steuerbescheids immer noch Einspruch einlegen. Wer aber zu wenig Steuern zahlt und erwischt wird, hat keine Chance mehr auf die Amnestie. Um sicherzugehen, dass man sich nicht strafbar macht, sollte ein Steuerberater befragt werden. Fachleute für Steuerrecht vor Ort findet man Internet.