Passagiere von Fluggesellschaften in der Europäischen Union haben bei Verspätungen oder Überbuchung künftig Anspruch auf Entschädigung. Darauf verständigte sich der Vermittlungsausschuss von Europäischem Parlament und EU-Ministerrat am frühen Mittwochmorgen in Brüssel. In Kraft treten wird die Regelung aber erst Ende 2004. Die EU-Kommission wurde zudem beauftragt, Vorschläge zu erarbeiten, um auch Entschädigungen bei Verspätungen der Bahn und in der Schifffahrt geltend zu machen.
Die Regelung für den Luftverkehr sehen bei Überbuchung finanzielle Entschädigungen vor. Danach erhalten Passagiere bei Langstreckenflügen 600 Euro, bei Reisen zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern 400 Euro und bei Flügen von weniger als 1.500 Kilometern noch 250 Euro von der Airline ausbezahlt. Bei Verspätungen von mindestens fünf Stunden kann der Fluggast das Geld für das Ticket binnen sieben Tagen zurückfordern. Bei Anschlussflügen muss der Passagier von der Fluggesellschaft kostenlos zum Ausgangspunkt der Reise zurückgebracht werden.
Zudem müssen die Airlines ihren Passagiere bei Verspätungen eine Mahlzeit und Getränke sowie falls erforderlich auch ein Hotelzimmer anbieten. Bei Verspätungen von mehr als einem Tag muss auch der Transport zum Hotel bezahlt werden. Zudem stehen dem Passagier zwei kostenlose Telefonanrufe, Faxe oder E-Mails zu. Von Verspätungen im Luftverkehr sind nach EU-Angaben jährlich Zehntausende Passagiere betroffen.