Früher aufhören zu arbeiten und trotzdem finanziell gut dastehen – das ist wohl der Traum von vielen. Abgesehen von privater Vorsorge sollte man dafür die Regelungen kennen, die der Gesetzgeber für eine Frührente bietet. Die Experten der Stiftung Warentest erläutern in der aktuellen "Finanztest"-Ausgabe, wer früher aufhören kann – und trotzdem nur geringe oder sogar gar keine Abschläge bei der gesetzlichen Rente in Kauf in Kauf nehmen muss.
Grundsätzlich verschiebt sich die Regelaltersgrenze gerade schrittweise von 65 auf 67 Jahre. Der Jahrgang 1956 kann aktuell noch mit 65 Jahren und zehn Monaten abschlagsfrei in Rente gehen. Für alle ab 1964 Geborenen ist erst mit 67 regulär Schluss. Wer früher in den Ruhestand gehen will, der hat laut "Finanztest" diese Optionen:
Rente nach 45 Versicherungsjahren
Wer 45 Versicherungsjahre vorweisen kann, darf abschlagsfrei früher in Rente gehen. Dabei zählen nicht nur Jahre, in denen man regulär gearbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt hat, sondern auch Kindererziehungszeiten, Wehr- und Zivildienst, Pflegezeiten und einige andere Besonderheiten. Auch Phasen mit Kurzarbeiter- oder Krankengeld zählen mit. Wer so auf 45 Jahre kommt, kann statt mit 67 schon mit 65 in Rente gehen. Ein 1957 Geborener, der seine 45 Jahre 2021 voll hat, dürfte sogar schon mit 63 Jahren und zehn Monaten gehen.
Rente mit 63
45 Versicherungsjahre können viele gar nicht erreichen. Doch auch 35 Jahre können schon ausreichen, um vorzeitig in Rente zu gehen – dann allerdings mit Abschlägen. Um die 35 Jahre voll zu machen, zählen neben den oben genannten Zeiten auch zusätzlich Schulausbildung, Studium und Schwangerschaften mit. Wer so auf 35 Jahre kommt, kann schon mit 63 aufhören, die Rente wird aber für jeden Monat vor dem regulären Rentenalter um 0,3 Prozent gekürzt. Wer mit 63 Jahren statt mit 67 in Rente geht, erhält demnach eine um 14,4 Prozent gekürzte Rente. Zusätzlich wirkt sich aus, dass schon die 100 Prozent, von denen aus der Abschlag berechnet wird, geringer sind, als wenn man weiter Jahre ansammeln würde.
Altersteilzeit
Wer in einem Unternehmen arbeitet, das Altersteilzeit anbietet, hat die Möglichkeit den Übergang in die Rente fließend zu gestalten. Eine Variante ist es dabei, die Altersteilzeit so zu nutzen, dass man schon früher ganz aufhören kann zu arbeiten. Dieses Blockmodell kann man zum Beispiel sechs Jahre vor dem eigentlichen Renteneintritt starten: Die ersten drei Jahre wird bei Teilzeitgehalt voll weitergearbeitet. Danach ist Schluss, das Teilzeitgehalt fließt aber auch die fehlenden drei Jahre bis zur Rente weiter. Der finanzielle Vorteil bei der Altersteilzeit: Das Teilzeitgehalt wird um mindestens 20 Prozent aufgestockt, sodass man für deutlich weniger Arbeit nur etwas weniger Geld erhält. Zudem fließen im gesamten Zeitraum weiter ordentlich Rentenbeiträge: Arbeitgeber zahlen 90 Prozent des vollen Betrags, sodass es später kaum Einbußen bei der Rentenhöhe gibt.
Noch früher aufhören
Früher aufhören zu arbeiten und trotzdem eine Rente beziehen – das geht außer in den geschilderten Fällen auch, wenn gesundheitliche Probleme dies unumgänglich machen. Wer als voll erwerbsgemindert oder schwerbehindert eingestuft wird, erhält noch einmal nach anderen Regeln eine Rente. Und schließlich gibt es auch noch die Variante, freiwillig mit der Arbeit aufzuhören, bevor man überhaupt in den Genuss gesetzlicher Rentenzahlungen kommt. Dafür muss man aber ziemlich viel auf der hohen Kante haben, damit einem nicht schnell die Mittel ausgehen.
Corona-Besonderheit
Für Ältere, die sowieso demnächst in Rente gehen wollen, weist "Finanztest" auf eine spezielle Corona-Besonderheit hin. 2021 ist es nämlich ausnahmsweise möglich, bis zu 46.060 Euro zur Rente hinzuzuverdienen, ohne dass diese gekürzt wird (sonst sind es nur 6300 Euro im Jahr). Wer ohnehin bald aufgehört hätte, könnte daher laut "Finanztest" einfach jetzt schon offiziell in Rente gehen, aber einfach weiter arbeiten und für einige Monate sowohl Rente als auch das volle Gehalt (bis 46.060 Euro) kassieren.
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