Wer bei der Steuererklärung geschummelt hat, kann unter Umständen mit dem Finanzamt reinen Tisch machen und straffrei bleiben, wie die Stiftung Warentest in der Juni-Ausgabe ihrer Zeitschrift "Finanztest" erläutert. "Beichten hilft" ist hier das Motto, denn das Finanzamt wisse Reue und Einsicht zu schätzen. "Wer Versäumnisse oder Schummeleien bei der Steuererklärung rechtzeitig von sich aus korrigiert, bleibt straffrei."
Vorsicht bei Nebeneinkünften
Für Ärger sorgen den Verbraucherschützern zufolge häufig Nebeneinkünfte, die beim Verfassen der Steuererklärung auf der Strecke geblieben sind. "Das Risiko, damit aufzufallen, ist hoch. Die Finanzämter haben zahlreiche Informationsquellen." Wenn etwa bei der routinemäßigen Steuerprüfung eines Unternehmens Belege über die Zahlung von Honoraren vorgelegt würden, gingen häufig so genannte Kontrollmitteilungen an die für die Empfänger zuständigen Finanzämter. "Dort wird geprüft, ob das Geld versteuert wurde." Ist das nicht der Fall, können auf den Steuersünder unangenehme Fragen zukommen.
Auch nachträgliche Reue wirkt oft strafmildernd
Wichtig ist auch: "Die Beichte beim Finanzamt hilft allerdings nur, so lange die Beamten einem Steuersünder nicht schon auf die Schliche gekommen sind. Wenn bereits Ermittlungen laufen, schützt die Nachmeldung nicht mehr vor Strafe." Nichtsdestotrotz wüssten aber Staatsanwälte und Richter auch nachträgliche Reue durchaus zu schätzen. "Ein Geständnis wird in der Regel strafmildernd berücksichtigt."