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Klage gegen Hipp-Werbung Gericht entscheidet: Hipp-Slogans für Kindermilch vermitteln etwas Falsches

Hipp Kindermilch
Sätze wie, die Hipp Produkte bewerben mit "7 x mehr brauchst du als ich, wirst groß, gesund - ganz sicherlich" sind künftig unzulässig
© Franziska Kraufmann / Picture Alliance
Das Landgericht München verbietet Hipp mehrere Slogans, mit denen der Hersteller seine Babynahrung bewarb. Die Slogans seien irreführend und erweckten den Eindruck, "dass bestimmte Produkte nötig sind, damit ihr Kind ausreichend versorgt wird", heißt es im Urteil.

Werbeslogans der Firma Hipp für Kindermilch sind künftig nicht mehr erlaubt, bestätigt eine Sprecherin des Landgericht München. Die Slogans seien irreführend und suggerieren etwas Falsches, entschied das Gericht. 

Konkret geht es um Sätze wie "7 x mehr brauchst du als ich, wirst groß, gesund - ganz sicherlich" und "Kleinkinder benötigen bis zu 3 x mehr Calcium und sogar 7 x mehr Vitamin D als Erwachsene pro kg Körpergewicht". Diese Slogans seien irreführend, urteilte das Gericht. Die pauschale Aussage, dass ein Kind sieben Mal mehr Vitamin D benötige als ein Erwachsener, müsse erläutert werden. 

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Slogans der Hipp-Produkte suggerieren Wichtigkeit

"Eltern sollten nicht den Eindruck bekommen, dass bestimmte Produkte nötig sind, damit ihr Kind ausreichend versorgt wird", teilte die Verbraucherzentrale mit, die gegen die Hipp-Werbung geklagt und recht bekommen hatte. "Kinder über einem Jahr brauchen in der Regel keine speziellen Lebensmittel."

deb DPA

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