Klage gegen Hipp-Werbung
Gericht entscheidet: Hipp-Slogans für Kindermilch vermitteln etwas Falsches
Das Landgericht München verbietet Hipp mehrere Slogans, mit denen der Hersteller seine Babynahrung bewarb. Die Slogans seien irreführend und erweckten den Eindruck, "dass bestimmte Produkte nötig sind, damit ihr Kind ausreichend versorgt wird", heißt es im Urteil.