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Klage scheitert vor BGH: Wirecard-Aktionäre müssen sich nach Pleite hinten anstellen

Aktionäre des insolventen früheren Dax-Konzerns Wirecard haben im Streit um Geld aus der Insolvenzmasse vor dem Bundesgerichtshof (BGH) eine Niederlage erlitten. Der BGH entschied am Donnerstag, dass sie sich bei der Verteilung hinten anstellen müssen - und Gläubigern nicht gleichgestellt werden. Denn Anleger seien mit dem Aktienkauf ein gewisses unternehmerisches Risiko eingegangen, anders als Gläubiger wie Banken oder Lieferanten. (Az. IX ZR 127/24)
Wirecard-Logo am Hauptsitz in München

Bundesgerichtshof urteilt über Schadenersatz für Wirecard-Aktionäre

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheidet am Donnerstag (09.00 Uhr) über die Frage, ob Aktionären des insolventen Unternehmens Wirecard genauso Schadenersatz aus der Insolvenzmasse zusteht wie Gläubigern. Die Klage argumentiert damit, dass die Anleger von Wirecard getäuscht worden seien. Das Oberlandesgericht München hatte ihnen überraschend Recht gegeben, nun urteilt der BGH höchstrichterlich. (Az. IV ZR 127/24)