Eigenheimkauf Stiftung Warentest warnt vor windigen Maklern

Viele Immobilienkäufer zahlen hohe Vermittlungsgebühren, obwohl sie das nicht müssten. Sie werden Opfer eines Tricks unseriöser Makler. Deren Vorgehen ist sogar legal - Interessenten müssen aufpassen.

Eigenheimkäufer zahlen häufig hohe Maklergebühren, obwohl sie das gar nicht müssten. Das stellt die Stiftung Warentest fest und warnt gleichzeitig, dass unseriöse Praktiken von Immobilienmaklern zunehmen würden. Makler nutzen demnach einen einfachen Trick und bieten Immobilien an, für die sie gar keinen Vermittlungsauftrag haben. Wer sich für ein Eigenheim interessiert, sollte daher das Angebot genau prüfen, bevor er einen Makler kontaktiert, raten die Verbraucherschützer der Zeitschrift "Finanztest".

Maklervertrag gilt auch ohne schriftliche Vereinbarung

Der Trick funktioniert folgendermaßen: Unseriöse Makler fischen sich Immobilienangebote aus dem Internet, die dort provisionsfrei stehen – in der Regel sind sie direkt von den Eigentümern in die Verkaufsportale gestellt worden. Die Makler bieten diese Immobilien an, obwohl sie von den Eigentümern gar nicht beauftragt wurden. Der Käufer muss dennoch zahlen: Sowie der Makler dem Interessenten ein eigenes Exposé zu der fraglichen Immobilie verschickt hat und einen Besichtigungstermin vereinbart, kommt ein Maklervertrag zustande, auch ohne, dass es eine schriftliche Vereinbarung gibt, warnt die Stiftung Warentest. Die Maklergebühren belaufen sich in der Regel auf mehrere Tausend Euro und können in die Zehntausende gehen.

Der Rat der Verbraucherschützer

Immobilieninteressenten sollten unbedingt eine zusätzliche Suche vornehmen, bevor sie einen Makler wegen eines Angebots kontaktieren, raten die Warentester: Sie sollten sicherstellen, dass das gleiche Angebot nicht auch anderweitig im Netz auftauche. In den gängigen Immobilienportalen ließe sich „provisionsfrei“ als Suchkriterium voreinstellen.

Verbrauchervertreter fordern, den windigen Maklern per Gesetz das Handwerk zu legen. „Makler sollten nur Immobilien anbieten dürfen, wenn sie dafür einen schriftlichen Auftrag des Eigentümers haben“, sagte Gabriele Heinrich vom Verband Wohnen im Eigentum zu Finanztest. Branchenvertreter distanzieren sich von dem Maklertrick. „Wer das tut, fliegt aus dem Verband“, sagte Jürgen Schick vom Immobilienverband Deutschland.

lm