Kündigung vom Vermieter Kinderlärm stört Senioren: Dreifache Mutter muss ausziehen

Eine Mutter mit drei kleinen Kindern muss aus ihrer Wohnung ausziehen. Der Grund: Die Kinder sollen zu viel Lärm gemacht und die Rollatoren im Hausflur beschädigt haben. Ist das in Ordnung?

Kinderlärm kann gerade in Mehrfamilienhäusern leicht zum Streitpunkt unter Nachbarn werden. Ein Fall aus der 40.000-Einwohner-Stadt Weißenfels in Sachsen-Anhalt aber macht stutzig. Wie die "Mitteldeutsche Zeitung" berichtet, kündigte dort ein Vermieter einer Mutter von drei kleinen Kindern, weil sich Nachbarn über Lärm und Vandalismus beschwerten.

Die junge Frau war mit ihren zwei, vier und sechs Jahre alten Kindern erst zum 1. Juni in die Wohnung eingezogen. Die Nachbarn kamen mit der jungen Familie aber offenbar gar nicht zurecht. Ihre Beschwerden über die Neuzugänge führten dazu, dass der Vermieter der Familie Mitte Oktober mit Frist zum Monatsende kündigt. "Für mich kam das völlig überraschend, ohne vorher mal ein Gespräch geführt zu haben", sagte die Mutter der "MZ".

Rollatoren im Hausflur verschoben

Ihre Kinder seien selbstverständlich beim Spielen mal laut gewesen und mit der Ältesten gebe es hin und wieder lautstarke Auseinandersetzungen - aber nicht nachts, beteuert die Mutter. Noch weniger nachvollziehen kann sie den Vorwurf des Vandalismus: Ihre Kinder hätten die Rollatoren im Hausflur vielleicht mal angefasst und auch verschoben, aber darüber hinaus hätten sie nichts mit den Dingern angestellt. "Hätte mich jemand von vornherein auf die Problemlage aufmerksam gemacht, dass ich mit meinen Kindern alte und kranke Menschen belästigen könnte, wäre ich dort gar nicht eingezogen", sagt sie.

Typischen Kinderlärm muss man hinnehmen

Ob die Kündigung rechtens ist, scheint allerdings zumindest fragwürdig. Denn grundsätzlich gilt: "Nachbarn müssen typischen Kinderlärm hinnehmen", wie Dietmar Wall vom Deutschen Mieterbund betont. Gerichte seien in dieser Frage äußerst großzügig zu Gunsten der Kinder. Zum typischen Kinderlärm gehöre nicht nur das Spielen am Tag, sondern auch das Geschrei eines Babys in der Nacht. Es gibt allerdings auch Grenzen: Exzessives Bobby-Car-Fahren auf dem Dielenboden oder nächtliches Toben müssen Nachbarn nicht klaglos erdulden.

Seit 2011 ist Kinderlärm sogar Teil des Bundesimmissionsschutzgesetz. Als "klares Signal für eine kinderfreundliche Gesellschaft" sei der Lärm spielender Kinder grundsätzlich als "Ausdruck der kindlichen Entwicklung und Entfaltung" zumutbar, heißt es darin. Der BGH urteilte im Frühjahr, dass Mieter auch Kinderlärm von einem nahe gelegenen Bolzplatz auf dieser Grundlage hinnehmen müssen.

Die junge Mutter aus Weißenfels hat glücklicherweise für sich und ihre Kinder bereits eine neue Wohnung gefunden. "Zwar kleiner, aber Parterre mit Gartengelände hinter dem Haus und vor allem mit Mietern, die auch Kinder haben", sagte sie der "MZ". In dieser Woche soll der Umzug über die Bühne gehen. Ihr alter Vermieter stellt ein Fahrzeug und zwei Umzugshelfer zur Verfügung.