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Schutz der Immobilie Versicherungsdschungel Eigenheim

Ein Wasserrohrbruch, ein Küchenbrand - Schäden am Eigenheim kosten schnell mehrere Hunderttausend Euro. Deshalb brauchen Hausbesitzer unbedingt ausreichend Versicherungsschutz. Was dabei wichtig ist.
Von Peter Neitzsch

Wie wichtig der Schutz der eigenen vier Wände ist, merken die meisten Menschen erst, wenn Haus oder die Wohnung Schaden nehmen. Ein Brand, Wasserschäden oder Verwüstungen durch einen Sturm können schnell einige Hunderttausend Euro kosten. Kaum jemand dürfte das vom Ersparten bezahlen können. Deshalb sollte der Versicherungsschutz für die Immobilie optimal sein. stern.de sagt, welche Versicherungen für Hausbesitzer unerlässlich sind.

Wohngebäudeversicherung: Ein Muss für Hausbesitzer

Abgedeckt, abgebrannt oder abgesoffen - wer massive Schäden an seinem Wohnhaus zu beklagen hat, ist froh, wenn die Wohngebäudeversicherung zahlt. Der Preis einer Gebäudepolice hängt vom Wert des Hauses ab, von seiner Lage sowie davon, ob ein Versicherer günstig oder teuer ist. Vor Abschluss einer Wohngebäude-Versicherung sollte man daher gut vergleichen.

Verbraucherexperten der Stiftung Warentest haben für die Zeitschrift "Finanztest" 120 Angebote an verschiedenen Orten am Beispiel eines Einfamilienhauses verglichen. Das Ergebnis: Durch einen Wechsel der Wohngebäude-Versicherung können Hausbesitzer mehr als 500 Euro im Jahr sparen. Auch günstigere Versicherungen gewährleisten oft den gleichen Schutz.

Eine sogenannte "verbundene Wohngebäudeversicherung" schließt mehrere Schadensursachen wie Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser ein. Die einzelnen Schäden können aber auch bei unterschiedlichen Anbietern versichert werden. "Normalerweise macht es Sinn, den vollständigen Versicherungsschutz bei einem Versicherer abzuschließen", sagt Gabriele Zeugner, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Bremen, stern.de. In Einzelfällen könne es aber auch sinnvoll sein, häufig auftretende Schäden getrennt zu versichern, um die Kosten für die Police nicht in die Höhe zu treiben - beispielsweise wenn bei einem alten Gebäude wiederholt Wasserrohrschäden auftreten.

Je nach Haus, Grundstück und Ausstattung sind weitere nicht im Grundschutz enthaltene Zusatzleistungen sinnvoll: beispielsweise die Absicherung der Kosten für die Entsorgung von Schutt oder Resten eines zerstörten Hauses. Der Versicherer sollte dann mindestens 10.000 Euro für ein Einfamilienhaus übernehmen. Die Entsorgung eines durch Heizöl oder giftigen Brandschutt verseuchten Bodens sollte ebenfalls abgesichert sein. Auch die Photovoltaikanlage auf dem Dach kann mitversichert werden: Zerstören Sturm oder Hagel die Solarmodule, wird der Schaden vom Versicherer ersetzt. Einen tabellarischen Überblick über die Zusatzleistungen der Versicherer bietet "Finanztest" gegen eine Gebühr auch online.

Tipp: Wer eine Immobilie kauft, sollte bestehenden Versicherungsschutz, der beim Kauf zunächst einmal immer auf den Erwerber übergeht, nicht vorschnell kündigen. Denn oft bieten Altverträge gute Konditionen und einen umfassenden Versicherungsschutz. Wer die Gebäudeversicherung kündigen will, muss dies spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres tun. Andernfalls verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.

Elementarschaden-Police: Schutz vor Naturgewalten

Schäden durch Naturgewalten wie große Schneelasten, Hochwasser, Starkregen, Erdrutsch oder Lawinen, die nicht selten einen Totalschaden zur Folge haben, sind nicht automatisch über die Wohngebäudepolice abgesichert. Sie müssen zusätzlich über eine Elementarschadenversicherung abgedeckt werden. "Gegen Elementarschäden sollte sich jeder Hausbesitzer versichern, selbst wenn das Haus nicht in einem Gefährdungsgebiet steht", sagt Zeugner.

Teuer wird es mitunter, wo regelmäßig Elementarschäden zu erwarten sind - etwa in Flussnähe. Trotzdem sollte auf den Schutz nicht leichtfertig verzichtet und notfalls ein Prämienzuschlag in Kauf genommen werden. Außerdem sollte die Versicherung auf Vollständigkeit geprüft werden. Gilt der Versicherungsschutz auch für Nebengebäude, Terrassenüberdachungen und weiteres Zubehör?

Die Versicherungssumme muss so gewählt sein, dass keine Unterversicherung auftritt und bei einem Totalschaden ausreichend Geld fließt, um das Gebäude wieder aufzubauen. Die Versicherungssumme sollte daher regelmäßig angepasst werden.

Achtung: Die kompletten Kosten für den Wiederaufbau werden von den Versicherern in der Regel nur übernommen, wenn eine "gleitende Neuwertversicherung" abgeschlossen wurde, die die allgemeinen Kostensteigerungen berücksichtigt und im Schadensfall entsprechend hohe Beträge zahlt.

Worauf Sie im Schadensfall achten müssen

Schäden müssen immer unverzüglich gemeldet werden. Wer das nicht tut, riskiert den Versicherungsschutz, wie etwa ein Ehepaar, das vor dem Amtsgericht Wuppertal (AZ: 39 C 557/ 06) gegen seine Versicherung geklagt hatte. Die Eheleute, deren Keller knöcheltief voll Wasser gelaufen war, hatten zunächst versucht, den Schaden zu beseitigen. Zwei Wochen später meldeten sie sich bei ihrem Gebäudeversicherer und wollten die Kosten für die Malerarbeiten ersetzt bekommen. Vor Gericht verlor das Ehepaar, weil es den Schaden nicht rechtzeitig gemeldet hatte. 14 Tage waren den Richtern eindeutig zu lang.

Auch darf der Versicherte den Schaden nicht grob fahrlässig verursacht haben: Wer zum Beispiel in den Winterurlaub fährt und die Heizung ausstellt, der wird den Schaden nur zum Teil ersetzt bekommen, wenn die Leitungen platzen und das Wasser Teile des Hauses zerstört oder beschädigt. Und auch wer im Sommer den Grill unbeaufsichtigt lässt und das Haus in Flammen setzt, muss damit rechnen, dass die Versicherung den Schaden nicht komplett zahlt.

Manche Gesellschaften verzichten inzwischen aber auf die sogenannte Einrede der groben Fahrlässigkeit. Das heißt, der Versicherer wird sich im Schadenfall nicht darauf berufen, dass der Kunde nachlässig war.

Lesen Sie auf den nächsten Seiten: Haftpflicht, Rechtsschutz und Hausrat - welche Versicherungen Hausbesitzer noch benötigen.

Hausratversicherung: Police für die inneren Werte

Wer sein Haus oder seine Wohnung absichern will, sollte daran denken, dass die Gebäudeversicherung nur das Gebäude selbst und damit verbundene Gegenstände wie den Teppichboden schützt. Die Einrichtung ist nicht mitversichert, sondern muss durch eine Hausratversicherung geschützt werden. Gerade für Hausbesitzer kann eine solche Police sinnvoll sein: "Wenn man nur einen kleinen bescheidenen Haushalt hat, als Student etwa, sehen wir eher keinen Bedarf", sagt Hajo Köster, Justiziar des Bundes der Versicherten (BdV). Bei einer größeren Wohnung oder gar einem Haus mit Inventar von einigem Wert hingegen würde sich der Abschluss dagegen durchaus lohnen.

Bevor man den Vertrag unterschreibt, sollte man verschiedene Angebote einholen. Die Preisunterschiede sind enorm. Die Versicherer haben Deutschland nach Risiko-Zonen eingeteilt. So ist in Großstädten eine Versicherung teurer als auf dem Land. Aber auch innerhalb der Risikoklassen sind die Preisunterschiede beträchtlich, wie ein Vergleich der Stiftung Warentest zeigt. In einer großen Stadt wie Frankfurt am Main zahlt eine Familie zwischen 211 Euro beim günstigsten Anbieter und 685 Euro beim teuersten. Im ländlicheren Hof in Bayern zahlt sie zwischen 58 Euro und 350 Euro.

Neben dem Preis kommt es auch auf die Versicherungsbedingungen an. Wichtig ist dabei, welche Schäden mitversichert sind. Besitzer eines teuren Fahrrads etwa sollten darauf achten, dass dieses bei Diebstahl ersetzt wird. "Eine spezifische Fahrradversicherung ist sehr viel teurer", erklärt Köster. Wichtig ist nach Meinung des Experten, auch Elementarschäden wie Hochwasser abzusichern. Die Versicherung von Glasbruchschäden sei hingegen in der Regel nicht notwendig.

Grundsätzlich hängt es aber von der persönlichen Situation ab, welche Schäden versichert werden sollten, sagt Zeugner von der Verbraucherzentrale Bremen. "Wenn ich kein Aquarium oder Wasserbett habe, dann brauche ich das auch nicht zu versichern." Wichtig ist, die Versicherungssumme richtig anzusetzen. Hier gibt es für den Versicherungskunden zwei Methoden: Entweder er schätzt selbst den Wert seines Inventars und lässt diese Summe versichern oder er zahlt eine Pauschalsumme pro Quadratmeter.

Wenn man die Versicherungssumme individuell angibt, sollte man den Wert möglichst genau ausrechnen, um im Schadensfall nicht zu wenig Geld ausgezahlt zubekommen. Beträgt die Versicherungssumme etwa 60.000 Euro, aber der Schadengutachter stellt fest, dass der Hausrat 90.000 Euro wert war, wird ein Drittel von der Entschädigung abgezogen - auch wenn es sich nicht um einen Totalschaden handelt. Bei 12.000 Euro Schaden erhält der Kunde also nur 8000 Euro.

Haftpflicht für Hausbesitzer: Vorbeugen bevor's teuer wird

Eigentümer, die ihr Haus selbst bewohnen, sind über ihre private Haftpflichtversicherung bereits ausreichend versichert. Vermieter, Eigentümergemeinschaften und Grundstücksbesitzer brauchen dagegen einen speziellen Haftpflichtschutz. Eine solche Haftpflichtversicherung für Hausbesitzer zahlt, wenn auf dem Grundstück ein Mensch verunglückt oder fremde Sachen beschädigt werden.

Doch auch hier gibt es große Preisunterschiede wie ein "Finanztest"-Vergleich zeigt: Für ein Zweifamilienhaus mit 200 Quadratmetern Wohnfläche ist ein ausreichender Haftpflichtschutz bereits ab 30 Euro im Jahr zu haben. Der teuerste Anbieter im Test verlangt dagegen 160 Euro jährlich - fünfmal so viel, ohne dabei mehr Leistungen zu bieten. Alle Ergebnisse des Versicherungsvergleichs finden Sie hier.

Während die Haftpflicht für Hausbesitzer bereits vergleichsweise günstig zu haben ist, können Unfälle auf dem Grundstück schnell teuer werden: Behandlungskosten, Schmerzensgeld, Ausgleich für den Verdienstausfall im schlimmsten Fall gar eine lebenslange Rente. Die Versicherungssumme für Sach- und Personenschäden sollte daher nicht unter drei Millionen Euro liegen. Zeugner rät Hausbesitzern: "Wer einen Heizöltank hat, sollte zudem über eine Gewässerschadenshaftpflicht nachdenken."

Rechtsschutz für Eigentümer: Abgesichert im Rechtsstreit

Eigentümer können aus vielen Gründen in einen Rechtsstreit hineingezogen werden oder gar selbst einen beginnen müssen - sei es mit dem Mieter, Nachbarn oder anderen Wohnungseigentümern im gleichen Haus. Ohne die Hilfe eines Fachanwaltes für Miet- und Wohnungseigentumsrecht wird ein solcher Rechtsstreit kaum zu führen sein. Um das Risiko einer teuren Auseinandersetzung vor Gericht zu mindern, kann es sinnvoll sein, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Auch viele Interessensverbände bieten ihren Mitgliedern Rechtsschutz.

Entscheidend für die Kosten und natürlich das Risiko bei einem Rechtsstreit ist der Streitwert, an dem sich sowohl die Anwaltskosten als auch die Gerichtskosten orientieren. Selbst bei dem Regelstreitwert von 4000 Euro kann eine erhebliche Summe zusammenkommen. Verliert man den Rechtsstreit oder geht gar in Berufung, ist schnell ist ein Betrag von mehreren Tausend Euro verbrannt.

Für viele Wohnungseigentümer lohnt es sich deshalb, entweder einem Interessensverband beizutreten, der auch Rechtsschutz anbietet (z.B. Haus & Grund Eigentümerverein), oder direkt eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Wer als Vermieter tätig ist, muss dieses Risiko beim Abschluss der Rechtsschutzversicherung unbedingt angeben und versichern; bei mehreren vermieteten Objekten muss jedes einzelne angegeben werden, da die Versicherung objektbezogen ist.

Die Leistungen der Rechtsschutzversicherungen unterscheiden sich nur marginal. Wichtig ist, nicht nur auf die Kosten sondern auch auf die Höhe der Selbstbeteiligung zu achten. Der Vorteil: Diese senkt die Prämien, ist aber dann in jedem Rechtsschutzfall zu zahlen. Zu berücksichtigen ist auch eine gewisse Wartefrist bis zur Wirksamkeit der Versicherung, im Allgemeinen drei Monate. Keine Versicherung wird Risiken abdecken, die bereits vor Vertragsschluss bzw. vor Ablauf der Wartefrist begonnen haben.

Restschuld- und Lebensversicherung: die Notfallvorsorge

Mit dem Kredit fürs Eigenheim bürden sich Hausbesitzer für viele Jahre eine finanzielle Last auf. Deshalb sollte, wer eine Immobilie erwirbt, mehr als andere darüber nachdenken, für schlechte Zeiten vorzusorgen. Versicherungsexpertin Zeugner rät dazu, in jedem Fall eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, damit nicht bei einer Berufsunfähigkeit neben dem Job auch das Haus aufgegeben werden muss. "Wenn noch Schulden auf dem Haus lasten, ist auch eine Risikolebensversicherung sinnvoll", sagt Zeugner. Eine Risikolebensversicherung sichert das finanzielle Risiko im Todesfall für die Hinterbliebenen ab und stellt so sicher, dass den Kindern kein Schuldenberg hinterlassen wird.

Um eine spezielle Form der Risikolebensversicherung handelt es sich bei der Restschuldversicherung. Auch hier zahlt die Versicherung die vorher vereinbarte Summe, wenn der Kunde stirbt. Je nach Vertrag deckt diese die Restschuld für den Baukredit ganz oder zum großen Teil. Bei vielen Banken gibt es die Restschuldversicherung gleich zusammen mit dem Baukredit. Doch darauf sollte sich nur einlassen, wer die Konditionen genau geprüft hat, denn die Unterschiede bei den Kosten sind enorm.

Die Zeitschrift "Finanztest" hat 42 Angebote von 22 Versicherern unter die Lupe genommen: Bei günstigen Tarifen zahlten Kunden lediglich ein Prozent der Versicherungssumme. Bei teuren Angeboten wurde fast das Doppelte fällig. Für ein Darlehen von 100.000 Euro mit einer Laufzeit von 20 Jahren muss ein 35-jähriger Mann im günstigsten Fall 800 und im teuersten 1700 Euro für die Restschuldpolice bezahlen.

Optimal sind laut "Finanztest" Tarife, bei denen die Versicherungssumme während der Laufzeit mindestens der Restschuld entspricht. Dabei entstehe im Ernstfall keine Lücke. Zeugner rät außerdem, darauf zu achten, dass die Versicherungsprämie gemeinsam mit der Tilgungsrate für den Kredit sinkt. Anders als bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung wird bei einer Restschuldpolice kein Geld angespart. Der Versicherte erhält also auch nichts zurück, wenn der Schutz nicht in Anspruch genommen wird.

Mehr zum Thema im Ratgeber Versicherung von stern.de

Von Peter Neitzsch

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