Landesarbeitsgericht Thüringen Müssen Sie Ihrem Chef Ihre Handynummer verraten? Neues Urteil bringt Klarheit

Handynummer an den Chef weitergeben?
Müssen Sie Ihrem Chef Ihre Handynummer verraten? Neues Urteil bringt Klarheit
© Getty Images
Müssen Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber die Handynummer mitteilen? Diese Frage hat jetzt das Landesarbeitsgericht Thüringen entschieden. Das Urteil: Nein. Es reicht, wenn der Chef die Festnetznummer kennt, so das Gericht. Anderenfalls wären Beschäftigte fast immer und überall zu erreichen. Das wäre ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, stellt der Richter klar. Nur, wenn sich zum Beispiel die Arbeit nicht anders organisieren lässt, muss der Chef auch die Handynummer kennen. Geklagt haben Mitarbeiter des Gesundheitsamtes im Landkreis Greiz. Die Abmahnungen gegen sie müssen jetzt aus ihren Personalakten entfernt werden.
Mitarbeiter eines Gesundheitsamtes wollten ihrem Arbeitgeber die Handynummer nicht verraten. Der Fall landete vor Gericht. Das stellte jetzt klar, ob Chefs die Mobilfunknummern ihrer Beschäftigten erfahren müssen.
wue

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