Laura* hat einen Traum. Sie wünscht sich ein eigenes Instrument. Sie möchte Musik machen, so wie ihr Vater, der die Familie vor sechs Jahren verlassen hat. Ein richtiger E-Bass soll es ein. Metallicblau lackiert, mit Verstärker und Stimmgerät.
Damit ihr Traum wahr wird, sucht sich die 15-jährige Schülerin aus dem hessischen Oberursel einen Job. In den Sommerferien arbeitet sie in einem Verlag für Unterrichtsmaterialien. Sie packt Kartons, sortiert Kopiervorlagen, gleicht Daten im Computersystem ab. Für sechs Euro die Stunde. Der Chef ist zufrieden, in den Herbstferien darf sie wiederkommen. Sie verdient ihr erstes eigenes Geld. Insgesamt 617,88 Euro. Für 350 Euro kauft sie sich den E-Bass. Laura zahlt in bar. Es ist einer der stolzesten Momente in ihrem Leben.
Eigentlich könnte diese Geschichte hier zu Ende sein. Doch Laura ist ein Hartz-IV-Kind. Ihre Mutter bekommt Arbeitslosengeld II. Und deswegen wird Lauras Traum zum Albtraum.
100 Euro für Hartz-IV-Kinder
Kinder dürfen in Deutschland bis zu 7664 Euro im Jahr verdienen, ohne dass ihren Eltern der Kinderfreibetrag gestrichen wird. Hartz-IV-Kinder dagegen dürfen nur 100 Euro im Monat behalten. Von jedem Euro, den sie mehr haben, werden 80 Cent abgezogen. Die Regel zielt auf Auszubildende, die noch zu Hause wohnen, aber sie trifft auch jobbende Schüler.
Laura wusste davon nichts, als sie im vergangenen Jahr arbeiten ging. Im Januar hat sie es dann erfahren. Als sie von der Schule kam, lag der Brief vom Landratsamt auf dem Esstisch. "Bewilligungsbescheid" stand da. Doch Lauras Mutter bekam nichts bewilligt. Im Gegenteil: Sie sollte 334,30 Euro zurückzahlen. Das Geld, das sich die Tochter in den Ferien erarbeitet hat. 334,30 Euro - für die Mutter ist das ein kleines Vermögen, für Laura ihr E-Bass.
Lauras Mutter erhält jeden Monat 520 Euro Arbeitslosengeld II, weil ihr Teilzeitjob als Konfektioniererin nicht ausreicht, um Laura und ihre 14 Jahre alte Schwester zu versorgen. "Aufstocker" heißt das im Behördendeutsch. Wenn das Einkommen steigt, sinkt die staatliche Unterstützung - das ist die Logik. Und dabei zählt auch der Verdienst der Kinder. So steht es in der Arbeitslosengeld-II-Verordnung. Eltern, die die Einnahmen ihrer Sprösslinge verschweigen, machen sich strafbar.
Leistung lohnt sich nicht
Knapp 500.000 Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren wachsen in Hartz-IV-Haushalten auf. Politiker sprechen gern davon, dass hier "Hartz-IV-Karrieren" drohen, wenn den Kindern in der Familie die Vorbilder fehlen, die arbeiten gehen und nicht nur von der Stütze leben. Eigentlich müsste die Eigeninitiative der Jugendlichen nach dieser Logik gefördert werden. Doch wenn sie sich einen Job suchen und mehr als 100 Euro verdienen, dann erfahren sie: Leistung lohnt sich nicht.
Laura hat als Hartz-IV-Kind viele traurige Momente erlebt. Urlaub kennt sie seit Jahren nicht. Wann sie das letzte Mal in einem Auto mitgefahren ist, weiß sie nicht mehr. Doch bisher hat sie die Hoffnung gehabt: Mit Fleiß kannst du dich hocharbeiten. Der Bescheid des Landratsamts hat diesen Glauben erschüttert. "Meinen Mitschülern geht es eh schon besser, und die dürfen ihre ganzen Verdienste behalten", sagt sie, "wenn ich arbeiten gehe, schade ich auch noch meiner Familie."
Solche Frusterlebnisse wirken nach, vermutet Arbeitspsychologin Andrea Fischbach von der Universität Göttingen: "Lernpsychologisch gesehen, entspricht diese Erfahrung einer Bestrafung." Auch der Kinderschutzbund rügt die Regelung. "Kinder sollen für Ferienjobs motiviert werden, denn hier sammeln sie Selbstwertgefühl und wichtige Erfahrungen für ihr späteres Berufsleben", sagt Geschäftsführerin Paula Honkanen-Schoberth. "Leider werden Hartz-IVKinder hier benachteiligt."
Laura sitzt auf ihrem Bett, hinter ihr hängt ein düsteres Poster der finnischen Metal-Band Nightwish. Um die Rückzahlung aufbringen zu können, müsste sie eigentlich ihren Bass wieder abgeben. Sie hält das Instrument wie eine kostbare Vase in den Händen und zupft die Saiten. Das Spielen hat sie sich selbst beigebracht. Sie hat Talent. Und sie ist wütend: "Ich liebe die Musik und will selber welche machen. Ist das zu viel verlangt?" Ihre Mutter kann den Kummer nicht ertragen. Sie zahlt die Summe in Monatsraten von 50 Euro zurück. Sieben Monate verzichtet sie dafür auf neue Schuhe oder den Friseur.
Brief an Arbeitsminister Olaf Scholz
Eigentlich könnte diese Geschichte jetzt zu Ende sein. Doch Laura will etwas ändern. Sie schreibt einen Brief an Arbeitsminister Olaf Scholz, der für die Hartz-Gesetze zuständig ist. In ihrem Brief fragt sie den SPD-Politiker: "Warum darf ich mein hart erarbeitetes Geld nicht behalten? Bin ich weniger wert als alle anderen Schüler?" Die Schülerin bittet den Minister, etwas zu ändern: "Mein größter Wunsch wäre Gerechtigkeit und auch ein klein wenig Luxus, auch wenn es sich nur um meinen E-Bass handelt!"
Der stern übermittelt das Schreiben an den Minister. Drei Monate später bekommt Laura Antwort aus Berlin. Lange habe er über Lauras Brief nachgedacht, er könne sie gut verstehen, schreibt Olaf Scholz. "Du bist Schülerin. Und wenn du dann freiwillig etwas arbeitest, ist es bitter, wenn du das Geld nicht vollständig behalten kannst." Lange habe er deshalb mit seinen Fachleuten im Ministerium hin und her geprüft. "Aber wir haben keine bessere Lösung für Dich in den Gesetzen herausgefunden." Scholz verspricht Laura, sich für einen erhöhten Kinderzuschlag einzusetzen. Das ist eine Art Zusatz- Kindergeld für Geringverdiener. Lauras Mutter müsste dann nicht mehr Hartz IV beziehen, und Laura könnte so viel verdienen wie ihre Mitschüler.
Tatsächlich steht das mit dem Kinderzuschlag im Wahlprogramm der SPD. In dem der Union, der Grünen und der Linken steht es auch. Wenn sich die Parteien so einig sind - warum können sie das Gesetz dann nicht gleich ändern? Laura kann das nicht verstehen.
Laura hat noch einen Traum. Sie wünscht sich einen Motorroller. Am 13. Juli beginnen ihre Sommerferien. Eigentlich wollte sie sich mit Jobs in den kommenden Ferien das Geld für ein eigenes Gefährt zusammensparen. Doch jetzt gibt sie auf. Jetzt glaubt sie, dass sie es niemals schaffen kann.
* Name geändert