Ministeuern Massive Entlastung für Existenzgründer

Existenzgründer und Kleinunternehmer werden rückwirkend zum 1. Januar 2003 massiv entlastet. Wirtschaftsminister Wolfgang Clement und Finanzminister Hans Eichel einigten sich heute auf die Ausgestaltung einer Minimalsteuer.

Existenzgründer und Kleinunternehmer werden rückwirkend zum 1. Januar 2003 massiv entlastet. Wirtschaftsminister Wolfgang Clement und Finanzminister Hans Eichel einigten sich heute auf die Ausgestaltung einer Minimalsteuer, die zentraler Bestandteil von Clements Mittelstandsoffensive ist.

Danach müssen Existenzgründer und Kleinunternehmer künftig in der Regel keine Umsatz-, Gewerbe- oder Einkommensteuer mehr zahlen. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums dürfen sie pauschal die Hälfte der Betriebseinnahmen als Betriebsausgaben abziehen. Der Unternehmer muss nur seine Betriebseinnahmen aufzeichnen, alle weiteren Aufzeichnungspflichten entfallen. Voraussetzung ist, dass die Betriebseinnahmen im Jahr der Betriebsgründung 17.500 Euro und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro nicht überschreiten.

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Im Regelfall bleibe das zu versteuernde Einkommen damit unter dem Grundfreibetrag und somit steuerfrei, erläuterte das Finanzministerium. Die Regelung gelte rückwirkend zum 1. Januar 2003. Ab 1. Januar 2004 soll die Obergrenze für die Vereinfachung auf 35.000 Euro angehoben werden.

Die Neuregelung ist Bestandteil der Mittelstandsoffensive, die Clement heute auch dem Bundeskabinett erläuterte. Ziel ist, die Bürokratie abzubauen und die Eigenkapitalausstattung der Unternehmen zu verbessern. Clement betonte, der Mittelstand müsse als Motor für mehr Wachstum und Beschäftigung auf Hochtouren laufen. „Das tut er aber derzeit nicht. Deshalb müssen wir den Mittelstand kräftigen und ihm die Arbeit erleichtern, wo und wie es machbar ist“, unterstrich der SPD-Politiker.

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