Landessozialgericht

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Thermostat an Heizung

Gericht: Jobcenter kann zuviel gezahlte vorläufige Heizkostenzuschüsse einfordern

Jobcenter dürfen zuviel gezahlte Heizkostenzuschüsse bei zunächst vorläufiger Bewilligung zurückfordern. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in Celle nach Angaben vom Dienstag in einem Rechtsstreit zwischen einer Frau aus dem Landkreis Lüneburg und einem Jobcenter entschieden. Vorläufige Bewilligungen fielen nicht unter Vertrauensschutz. Leistungsempfänger seien auch nicht völlig von der Pflicht befreit, die Plausibilität von Bescheiden zu prüfen.
Darstellung der Göttin Justitia

Eilbeschluss: Ausreisepflichtiger bekommt vorläufig weiter Sozialleistungen

Der Landkreis Stade muss einem afghanischen Asylbewerber, der nach Polen abgeschoben werden soll, vorläufig weiter Sozialleistungen gewähren. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in Celle zweifelt nach Angaben vom Montag daran, dass eine Neuregelung vom Herbst mit dem EU-Recht vereinbar ist. Diese Regelung sieht vor, dass ausreisepflichtige Flüchtlinge, die zuvor in einem anderen EU-Land registriert wurden, in bestimmten Fällen keine Sozialleistungen mehr erhalten.
Spritzen in Impfzentrum während Pandemie

Entschädigung nach Coronaimpfung: Frau mit Kopfschmerzen scheitert vor Gericht

Vor dem baden-württembergischen Landessozialgericht ist eine Frau in einem Prozess wegen angeblicher Gesundheitsschäden nach einer Coronaimpfung gescheitert. Wie das Gericht am Mittwoch in Stuttgart mitteilte, stellte es keinen Zusammenhang zwischen der Coronaimpfung und starken Kopfschmerzen der Klägerin fest. Die Frau habe damit keinen Anspruch auf Entschädigungsleistungen. Sie war zuvor bereits vor dem Sozialgericht Reutlingen erfolglos gebleben.
Negativer Coronatest

Gericht: Coronainfektion auch bei infizierten Kollegen nicht automatisch Arbeitsunfall

Eine Infektion mit dem Coronavirus ist einem Gerichtsbeschluss zufolge auch dann nicht automatisch ein Arbeitsunfall, wenn nachweislich mehrere Kollegen infiziert waren. Das entschied das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg und bestätigte damit einen Beschluss des Sozialgerichts Potsdam, wie ein Sprecher des Landessozialgerichts am Donnerstag in Potsdam mitteilte.
Darstellung der Göttin Justitia

Gericht: Krankenkasse muss Neurostimulationsanzug bei MS nicht bezahlen

Die gesetzliche Krankenversicherung muss einer an Multipler Sklerose (MS) erkrankten Frau keinen Ganzkörper-Neurostimulationsanzug bezahlen. Dieser ist aktuell nicht als neue Behandlungsmethode anerkannt, wie das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in Celle am Montag erklärte. Die Kasse muss die 8700 Euro an Kosten darum nicht übernehmen.