Die Sommerferien stehen vor der Tür, gleichzeitig sind viele Menschen in Kurzarbeit. Was bedeutet das für Urlaubsanspruch, Gehalt und Urlaubsgeld? Die wichtigsten Regeln im Überblick.
Darf ich während der Kurzarbeit in Urlaub fahren?
Ja. Das Recht auf Erholungsurlaub ist von der Kurzarbeit nicht berührt. Ist der Urlaub bereits genehmigt, kann er vom Arbeitgeber nicht einfach widerrufen werden. Auch neue Urlaubsanträge müssen genehmigt werden, wenn nicht dringende betriebliche Gründe dagegen sprechen. In der Regel hat der Arbeitgeber ja gerade deshalb Kurzarbeit beantragt, weil weniger zu tun ist.
Ich will gar nicht in Urlaub fahren. Kann der Arbeitgeber mich zwingen?
Wenn der Urlaub bereits beantragt und genehmigt ist, kann der Arbeitnehmer ihn ohne Einverständnis des Arbeitgebers nicht einfach wieder zurückziehen – nur weil vielleicht das Traumreiseziel gerade nicht angeflogen werden kann.
Hat man noch keinen Urlaubsantrag gestellt, so ist es umgekehrt für den Arbeitgeber schwierig, seine Angestellten in Zwangsurlaub zu schicken. Denn das setzt laut Gesetz "dringende betriebliche Belange" voraus, wobei ausbleibende Aufträge kein ausreichender Grund darstellen - dafür gibt es ja das Instrument der Kurzarbeit.
Muss ich meinen Urlaub vor der Kurzarbeit nehmen?
Normalerweise müssen Arbeitnehmer erst ihren Jahresurlaub aufbrauchen, bevor ihr Betrieb Kurzarbeit beantragen kann. Dies gilt in der Corona-Krise (bis zum 31. Dezember 2020) ausnahmsweise nicht. Sollte wegen außergewöhnlicher Umstände noch Resturlaub aus 2019 vorhanden sein, muss dieser vorher abgebummelt werden.
Verringert sich mein Urlaubsanspruch durch Kurzarbeit?
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2018 (Az. C-385/17) kann der Jahresurlaub bei Kurzarbeit anteilig gekürzt werden. Nach deutscher Rechtslage unklar ist, ob dies automatisch geschieht oder ob die Kürzung schriftlich vereinbart werden muss. Die Gewerkschaft IG Metall weist darauf hin, dass das EuGH-Urteil nicht ausschließt, dass auf nationaler Ebene günstigere Regelungen für die Betroffenen in Kurzarbeit getroffen werden. Zudem sei vielfach auch in Tarifverträgen Günstigeres vereinbart.
Wieviel Lohn bekomme ich während meines Urlaubs in der Kurzarbeit?
Wer in Kurzarbeit in Urlaub fährt, bekommt paradoxerweise mehr Geld, als wenn er dies nicht tun würde. Denn für die Zeit des Urlaubs gibt es kein Kurzarbeitergeld, sondern das volle Gehalt (formal: "Urlaubsentgelt", nicht zu verwechseln mit dem Urlaubsgeld), das man ohne Kurzarbeit erhalten würde. Dies hat der Europäische Gerichtshof im genannten Urteil ebenfalls ausdrücklich klargestellt.
Kann der Arbeitgeber das Urlaubsgeld kürzen?
Viele Beschäftigte erhalten zusätzlich zum normalen Lohn zu dieser Zeit des Jahres einmalig ein Urlaubsgeld. Einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es nicht, die Zahlung des Urlaubsgeldes ist im Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder dem Arbeitsvertrag geregelt. Kürzen oder streichen kann der Arbeitgeber die Zahlung nur, wenn sie dort als freiwillige Leistung angegeben ist. In der Regel ist die Sonderzahlung aber fest vertraglich vereinbart – und muss dann auch trotz Kurzarbeit in voller Höhe ausgezahlt werden.
Quellen: Arbeitsagentur / Legal Tribune Online / Haufe / IG Metall / Bundesurlaubsgesetz