Abos, Homeoffice, Impfpflicht Verträge leichter kündigen – und was sich noch im März für Verbraucher ändert

Viele Verträge sind künftig mit Monatsfrist kündbar
Viele Verträge sind künftig mit Monatsfrist kündbar
© PeopleImages
Ab 1. März entfaltet das Faire-Verträge-Gesetz seine volle Wirkung. Außerdem beginnt die berufsbezogene Impfpflicht, die Homeoffice-Pflicht endet und weitere Corona-Lockerungen stehen an. Alle wichtigen Änderungen im Überblick.

Angesichts der schrecklichen Bilder aus der Ukraine fällt es fast schwer, sich mit den Kleinigkeiten des Alltags zu befassen. Dennoch: Im März gibt es für Verbraucher hierzulande eine Reihe von Änderungen, die das Leben leichter machen. So soll endlich Schluss sein mit teuren Knebel-Verträgen und endlosen Abofallen. Und bei den Corona-Regeln sind eine Reihe von Lockerungen geplant. Die wichtigsten Punkte im Überblick.

(Mehr zu den Auswirkungen des Krieges auf Preise für Heizen, Tanken etc. lesen Sie hier)

Kürzere Kündigungsfristen für Verträge

Ab dem 1. März gilt das "Gesetz für faire Verbraucherverträge", das bereits im vergangenen Sommer beschlossen wurde. Wichtigste Neuerung: Typische Laufzeitverträge – etwa beim Fitnessstudio oder beim Dating-Portal – dürfen sich dann nicht mehr automatisch um ein Jahr verlängern, wenn man das Kündigen vergisst. Künftig können solche Verträge nach Ablauf der Mindestlaufzeit immer nach einem Monat gekündigt werden. Auch für die Erstvertragslaufzeit gilt nun eine Kündigungsfrist von einem statt bisher häufig drei Monaten. Verträge mit Mindestlaufzeit bis zu zwei Jahren bleiben aber erlaubt. 

Wichtig zu wissen:

  • Für Verträge, die vor dem 1. März abgeschlossen wurden, gelten die neuen Kündigungsregeln leider noch nicht. Bei diesen muss man also noch an die alten Fristen denken.
  • Die neuen Regeln gelten grundsätzlich nicht für Versicherungsverträge. Dort bleiben die bisherigen Vertragsverlängerungs- und Kündigungsbedingungen bestehen.
  • Für Mobilfunk- und andere Telekommunikationsverträge gelten die Regeln dafür schon seit dem 1. Dezember 2021 – und zwar auch für Bestandskunden. Jeder Handyvertrag kann also zum oder nach Ende der Mindestlaufzeit mit einmonatiger Frist gekündigt werden.

Auch rein praktisch soll das Kündigen einfacher werden. Verträge, die man online abschließen kann, sollen auch online per Mausklick wieder kündbar sein. Dafür müssen Anbieter einen Kündigungsbutton auf ihrer Webseite einführen – allerdings erst bis spätestens 1. Juli. 

Schutz bei Strom- und Gasverträgen

Bei Strom- und Gasverträgen sorgt das Faire-Verträge-Gesetz ab März für eine weitere Änderung. Um Abzocke zu verhindern, dürfen diese nicht mehr rein telefonisch abgeschlossen werden. Der Vertrag wird nur wirksam, wenn er dem Kunden in Textform geschickt wird – das kann per Email, Brief, SMS oder gar Fax passieren. Zudem wird das Textformerfordernis auch auf die Kündigung solcher Verträge ausgeweitet – eine Reaktion auf unseriöse Energielieferanten, die Kunden mit günstigen Verträgen angesichts hoher Einkaufspreise derzeit nur zu gerne loswerden würden. 

Zugang zu Gastronomie, Hotels, Clubs

Ab dem 4. März werden die Corona-Einschränkungen in Gastronomie und Hotels bundesweit abgeschwächt. Statt 2G soll dann nur noch 3G gelten – geimpft, genesen oder getestet. Auch Ungeimpfte dürfen also mit einem tagesaktuellen Test rein. In Clubs und Diskotheken gilt hingegen 2G-Plus also genesen/geimpft plus Test oder dreimal geimpft ohne Test. 

Mehr Menschen bei Großveranstaltungen

Ebenfalls ab 4. März sollen wieder mehr Menschen zu Großveranstaltungen dürfen. Drinnen sind bis zu 60 Prozent Auslastung und maximal 6000 Zuschauer erlaubt. Draußen können Veranstaltungen mit bis zu 75 Prozent Auslastung und höchstens 25.000 Zuschauern stattfinden. Soweit die bundesweite Regelung, auf die sich Bund und Länder verabredet haben. Einzelne Bundesländer könnten davon abweichen, Berlin etwa will die Obergrenze von 6000 Personen für Indoor-Veranstaltungen abschaffen.

Ende der Homeoffice-Pflicht

Für den 20. März hat die Bund-Länder-Konferenz die nächsten Öffnungsschritte vorgesehen. Alle "tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen" sollen entfallen, "wenn die Situation in den Krankenhäusern dies zulässt". Das bedeutet ein Ende der Homeoffice-Pflicht und ein Wegfallen von Zugangsbeschränkungen. "Basisschutzmaßnahmen" wie die Maskenpflicht sollen hingegen weiter gelten. 

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© Klaus-Dietmar Gabbert/ / Picture Alliance
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Einrichtungsbezogene Impfpflicht

Ab Mitte März gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte in Kliniken, Arztpraxen, Pflegeheimen, ambulanten Pflegediensten und ähnlichen Einrichtungen. Wer in diesem Bereich arbeitet – egal ob Pflege-, Reinigungs- oder Küchenkraft –, muss bis zum 15. März bei seinem Arbeitgeber einen Nachweis über Impfung oder Genesung vorlegen. Alternativ ist ein ärztliches Attest erforderlich, dass eine Impfung aus medizinischen Gründen nicht möglich ist.

Corona-Bonus steuerfrei

Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten einen Corona-Bonus zahlen wollen, sollten dies bis 31. März tun. Dann endet die Steuerfreiheit für diese Sonderzahlung. Insgesamt kann pro Dienstverhältnis bis zu 1500 Euro Corona-Bonus steuer- und beitragsfrei gezahlt werden, in einer oder mehreren Raten. Unabhängig davon sollen Pflegekräfte wegen der besonderen Belastung auf den Intensivstationen in den Krankenhäusern demnächst einen Pflege-Bonus erhalten, die Details stehen aber noch nicht fest.

Radikales Heckenschneiden verboten

Zum Schluss noch der Hinweis an alle Gartenfreunde, sich in den kommenden Monaten beim Heckenschneiden zurückzuhalten: Zwischen 1. März und 30. September ist es laut Bundesnaturschutzgesetz nicht erlaubt, Hecken "abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen". Das gilt auch für "lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze". Der Grund ist der Schutz von Vögeln. Ein "schonender Form- und Pflegeschnitt" ist hingegen ganzjährig erlaubt.

Zeitumstellung

Ach ja, und die Zeit wird umgestellt. In der Nacht vom 26. auf den 27. März wird die Uhr von 2 Uhr auf 3 Uhr vorgestellt. Dann beginnt die Sommerzeit.