Normalerweise gelten ihre Produkte als gesund. Doch im Moment erleben europäische Gemüsebauern eine schwere Absatzkrise: Aus Angst vor dem lebensgefährlichen Ehec-Darmkeim verzichten Verbraucher auf Gurken und anderes Gemüse. Jetzt sollen EU-Hilfen die Folgen der Umsatzeinbußen für die Landwirte abmildern.
Deutschland, die Niederlande und Spanien hätten die EU-Kommission um Hilfsgelder für die betroffenen Bauern gebeten, sagte ein Sprecher des Verbraucherministeriums. Die schnelle öffentliche Ehec-Warnung der Hamburger Behörden sei angesichts der potenziellen Risiken angebracht gewesen, bekräftigte der Ministeriumssprecher. Schadensersatzforderungen etwa aus Spanien seien dem Ministerium nicht bekannt.
In Deutschland habe die Rentenbank bereits ein Programm mit zinsgünstigen Darlehen für die betroffenen Bauern auf den Weg gebracht, so der Ministeriumssprecher. stern.de erklärt, was Landwirte tun können, die wegen der Krise auf ihren Produkten sitzen bleiben.
An wen können sich betroffene Bauern wenden?
Landwirtschaftliche Erzeugerorganisationen verfügen über Fonds, aus denen ihre Mitglieder in Notfällen Hilfen erhalten können. Die Gelder stammen zum Teil von der EU und können der EU-Kommission zufolge auch in der aktuellen Krise eingesetzt werden. Demnach sind etwa für Gurken-Produzenten in einem Jahr Entschädigungen im Wert von fünf Prozent der Jahresproduktion möglich. Die Erzeugerorganisationen können diese Hilfen ohne vorherige Abstimmung mit der EU-Kommission vergeben. Ist ein Bauer nicht Mitglied in einer Erzeugerorganisation, kann er nicht auf diese Mittel hoffen.
Was passiert, wenn die Verluste höher sind?
Wenn die Verluste im Wert fünf Prozent der Jahresproduktion übersteigen, besteht der EU-Kommission zufolge ein bisschen Spielraum: In einem Jahr kann bei besonders schlimmen Krisen mehr Unterstützung geleistet und auf die Ressourcen der folgenden Jahre zugegriffen werden. Insgesamt darf über drei Jahre aber nicht mehr Unterstützung als im Wert von 15 Prozent der Dreijahres-Produktion gezahlt werden.
Welche Möglichkeiten hat die EU-Kommission?
In diesen Tagen wird in Brüssel von Experten die "Verordnung über die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte" unter die Lupe genommen. Dort heißt es in Artikel 191 unter der Überschrift "Dringlichkeitsmaßnahmen": "Die Kommission erlässt die Maßnahmen, die erforderlich und gerechtfertigt sind, um in dringenden Fällen auf spezifische praktische Probleme zu reagieren." Gedacht ist diese Regelung einem Sprecher zufolge aber eher für Ereignisse wie Erdbeben. Anwälte prüfen demnach gerade, ob davon etwa Bauern profitieren können, die nicht Mitglied einer Erzeugerorganisation sind.
Wie können die Mitgliedsstaaten ihren Bauern helfen?
Die Regierungen der EU-Länder können einem Landwirtschaftsbetrieb mit einer Höchstsumme von 7500 Euro innerhalb von drei Jahren unter die Arme greifen. Soll ein Bauer mehr Geld erhalten, muss die EU-Kommission als oberste Wettbewerbshüterin der Europäischen Union dies absegnen. Eine mögliche Unterstützung des Staates innerhalb von Beihilfen ist auch die Vergabe zinsvergünstigter Kredite. Ein weiterer Schritt sind Markteingriffe wie etwa ein Mindestpreis für ein Produkt. Aber auch bei solchen Schritten ist in der Regel eine Zustimmung auf EU-Ebene nötig.
Was ist in Deutschland schon geschehen?
Die Landwirtschaftliche Rentenbank stellt Darlehen zu günstigen Konditionen zur Verfügung. Beantragen können die Hilfen Betriebe, die "nachweislich durch die jüngsten Verwerfungen auf den Märkten durch Ehec-verdächtige Lebensmittel" in wirtschaftliche Not geraten sind. Dafür muss sich ein Landwirt an seine Hausbank wenden, die eine Anfrage prüft und dann an die Landwirtschaftliche Rentenbank weiterleitet. Für die Darlehen werden keine staatlichen Mittel eingesetzt, gemeinsame Kreditprogramme etwa mit einem Bundesland sind aber auch möglich. Zuletzt legte die Bank ein solches Programm auf, als vor einigen Monaten mit Dioxin verseuchte Eier und Schweinefleisch in den Handel gelangten.
AFP/DPA