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Betrugsmasche Abzocke Schlüsseldienst - Verbraucherzentralen erklären, worauf Kunden achten sollten

Schlüsseldienst als Abzocke
Schlüsseldienst als Abzocke: Die Verbraucherzentralen geben Tipps
© AndreyPopov / Getty Images
In Kleve sind zwei Betrüger zu Haftstrafen verurteilt worden, die mit ihrem Schlüsseldienst ahnungslose Kunden abgezockt hatten. Woran man einen seriösen Schlüsseldienst erkennt, wissen die Verbraucherzentralen.

Zack - die Tür fällt ins Schloss, aber der Schlüssel liegt noch auf dem Küchentisch. Wer nicht bei Freunden oder Familie einen Ersatzschlüssel deponiert hat, muss einen Schlüsseldienst beauftragen. Die kommen meist innerhalb von einer Stunde und öffnen die Tür. Günstig ist diese Notfall-Dienstleistung nicht - aber was zwei Betrüger aus Nordrhein-Westfalen von den Kunden verlangten, war eine Unverschämtheit. Dafür wanderten sie 2018 sogar ins Gefängnis.

Die 58 und 39 Jahre alten Geschäftsführer hatten mit ihrer im niedderheinischen Geldern ansässigen Firma "Deutsche Schlüsseldienstzentrale" ein Vermögen gemacht. Denn sie überzogen das Netz mit Fake-Rufnummern, die den ahnungslosen Kunden vorgaukelten, dass sie bei einem örtlichen Schlüsseldienst gelandet seien. In Wirklichkeit landeten sie bei einem Call-Center und wurden so von den beiden Kriminellen abgezockt, so urteilten die Richter am Landgericht Kleve. 1000 Opfer aus ganz Deutschland wurden von der Anklage aufgeführt.

Beide Chefs hatten laut Gericht im Internet und in Branchenverzeichnissen mit Schlüsseldiensten "bis ins kleinste Kaff" mit "Fake-Adressen" geworben. Tatsächlich landeten die Kunden über eine Umleitung unbemerkt in Geldern. Von dort schickte die "Deutsche Schlüsseldienstzentrale" die Monteure in den Regionen los. Die Monteure waren laut Richter in der Regel keine Fachleute: "Das waren Pizza-Auslieferer und Arbeitslose, die keine Ahnung hatten. Das, was die am besten konnten, war die Preisgestaltung", sagte der Vorsitzende Richter Christian Henckel. Und sie hätten die Anweisung gehabt, bei ihrem Einsatz möglichst viel kaputt zu machen.  

Über 800 Euro für den Schlüsseldienst

Für Türöffnungen stellten die Monteure nicht selten mehrere Hundert Euro in Rechnung. In einem Fall, wo auch noch ein neuer Zylinder dazukam, musste der Kunde über 800 Euro zahlen. Wer nicht bezahlen wollte, dem hätten die Schlüsseldienstler mit der Polizei gedroht. "Das ist Handwerker-Betrug", sagte Richter Henckel.  
Sobald ein Monteur das Geld hatte, musste er laut Gericht sofort in der Zentrale anrufen. Die Monteure seien zum großen Teil keinesfalls - wie von den Angeklagten behauptet - selbstständig gewesen, sondern Teil der Unternehmensstruktur. Betrogen haben die beiden Chefs laut Gericht nicht nur die Kunden, sondern auch den Staat: Um sechs Millionen Euro Umsatzsteuer und Lohnnebenkosten für die Monteure in Höhe von zehn Millionen Euro. 

So teuer sind Schlüsseldienste im Durchschnitt

Die Verbraucherzentralen haben die örtlichen Schlüsseldienste befragt, was ein Auftrag kosten würde (hier finden Sie die Deutschlandkarte mit der Preisübersicht). Teuer wird es im Süden des Landes: In Rheinland-Pfalz werden tagsüber an einem Wochentag rund 83 Euro für den Auftrag fällig. Günstiger arbeiten die Dienste in Mecklenburg-Vorpommern, dort müssen Kunden nur rund 59 Euro zahlen. Wer sich an Feiertagen, sonntags oder nachts ausschließt, muss tiefer in die Tasche greifen. In Berlin werden rund 140 Euro fällig, in Bremen rund 85 Euro, in Bayern rund 119 Euro und in Nordrhein-Westfalen 133 Euro. 

Schlüsseldienst - das raten Verbraucherzentralen

Die Verbraucherzentrale in Brandenburg rät Kunden, zunächst die Preise bei örtlichen Anbietern zu vergleichen. Kunden sollten direkt am Telefon nachfragen, von wo der Monteur anreist. Denn kürzere Wege sind für Kunden günstiger. Außerdem raten die Verbraucherschützer dazu, einen Festpreis zu vereinbaren. Dabei halten sie genau fest, welche Arbeiten durchgeführt werden sollen (meist muss nämlich gar nicht das ganze Schloss ausgetauscht werden) - und das am besten unter Zeugen. Ein weiterer Tipp: "Schlüsseldienste dürfen Zuschläge nur außerhalb der üblichen Arbeitszeiten verlangen. 'Sofortzuschläge', 'Bereitstellungszuschläge' und 'Spezialwerkzeugkosten' sind laut Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 23.02.2006 (Az.: 31 C 63/98-44) nicht erlaubt", so die Verbraucherschützer aus Brandenburg. "Bevor Sie die Rechnung unterschreiben, sollten Sie die einzelnen Posten genau prüfen. Streichen Sie Passagen, die Sie nicht wünschen oder nicht vereinbart haben. Niemand kann Sie zwingen, nicht vereinbarte Regelungen zu akzeptieren. Sie können auch nur die Erteilung des Auftrags bestätigen."

Im Notfall die Polizei rufen

Und: Kunden sollten sich auf gar keinen Fall nötigen lassen. Das gilt bei der Forderung der sofortigen Barzahlung (Niemals mit den Handwerkern zu einem Geldautomaten fahren!), aber auch bei allen anderen Situationen, in den den Kunden Druck gemacht wird. "Sollte der gerufene Handwerker Sie unter Druck setzen, etwa indem er droht, die Tür wieder zu verschließen, zögern Sie nicht, die Polizei über den Notruf 110 zu rufen. Nötigung ist strafbar! Bitten Sie um Hilfe aus der Nachbarschaft", so die Verbraucherschützer. Ihr bester Tipp: Verwahren Sie einen Ersatzschlüssel an einem sicheren Ort, beispielsweise bei einem Freund oder einem Familienmitglied. 

kg mit Agentur

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