Google ist wegen angeblich unfairer Praktiken gegenüber Wettbewerbern ins Visier der EU-Kommission geraten. Drei Beschwerden seien gegen den Suchmaschinen-Betreiber aus den USA eingegangen, erklärte die Behörde am Mittwoch in Brüssel. Bei den Beschwerdeführern handelt es sich um die französische Suchmaschine für Rechtshilfe ejustice.fr, die britische Preisvergleich-Website Foundem sowie um das zum Microsoft-Konzern gehörende Portal "Ciao from Bing".
Die EU-Kommission untersuche die Vorwürfe, hieß es. Ein förmliches Wettbewerbsverfahren habe sie aber bislang nicht eingeleitet. Google sei aufgefordert worden, noch im laufenden Monat zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Zwei der Beschwerdeführer machen angeblich geltend, dass ihre Angebote bei Suchen über Google systematisch weit unten auftauchten und so weniger Nutzer anzögen. Der dritte Konkurrent beschwerte sich über die Bedingungen des Online-Anzeigendienstes von Google.
Deutsche Verleger beschweren sich ebenfalls
In einem Blog des Internet-Konzerns wies Google die Vorwürfe zurück. "Wir sind überzeugt, dass unser Geschäft im Interesse unserer Nutzer und Partner abläuft und sich im Rahmen des europäischen Rechts bewegt", schrieb die bei Google für Kartellrecht zuständige Juristin Julia Holtz.
Dem Bundeskartellamt liegen auch Beschwerden der deutschen Zeitungs- und Zeitschriftenverleger vor, in denen Google Missbrauch seiner Marktmacht vorgeworfen wird. Es gebe Anhaltspunkte, dass der Internetkonzern seine Suchergebnisse wettbewerbswidrig und nicht fair präsentiere, lauten dort die Vorwürfe. Ohne sie dezidiert zu prüfen hatte das Bundeskartellamt diese Klagen bereits im Januar an Google weitergereicht und ebenfalls um eine Stellungnahme gebeten - bislang ohne Reaktion.
Schaar fordert Kartellrecht im Cyberspace
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat unterdessen gefordert, die durch das Sammeln von Daten entstandene Marktmacht Googles zu begrenzen. "Bei Google ist eine ungeheure virtuelle Datenmacht entstanden, die in der realen Welt ihresgleichen sucht", sagte Schaar der "Berliner Zeitung". Vorbild für eine Begrenzung der Macht von Google könnte laut Schaar das Kartellrecht sein. Dieses versuche, die Marktmacht eines Unternehmens zu begrenzen. "Das muss auf die virtuelle Welt, den Cyberspace, übertragen werden", sagte der Datenschützer.
Untersucht werden muss nach Ansicht Schaars, welche Informationen aus den unterschiedlichen Quellen bei Google anfallen und wie die Marktmacht des Konzerns gegenüber Werbekunden und Nutzern aussehe. Wichtig sei zudem, dass eine unabhängige Datenschutzaufsicht Einsicht in die Datenbanken von Google nehmen könne. Nach Ansicht Schaars ist auch das Bundeskartellamt gefragt. "Es sollte prüfen, was man hier mit den bestehenden gesetzlichen Regelungen erreichen kann", sagte er. Zudem kündigte auch der Bundesdatenschutzbeauftragte an, die EU-Kommission einzuschalten. Möglicherweise müssten die Google-Dienste sogar getrennt und der Internetriese damit entflochten werden, sagte Schaar.