
Auch wenn der Händler den Artikel nachweislich unbeschädigt losgeschickt hat, haftet er für die Ware auf dem Weg zum Kunden. Geht der Artikel dabei kaputt, können Kunden eine neue Lieferung fordern. Allerdings gilt diese Regelung nur bei gewerblichen Händlern, wer bei Privatpersonen kauft, die einen Einlieferungsbeleg vorweisen können, ist da nichts zu machen.
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