
Rücksendung beschädigt
Geht die Sendung des Kunden zurück an den Händler auf dem Versandweg kaputt, verliert er nicht automatisch sein Widerrufsrecht. Sein Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises bleibt bestehen. Allerdings könnte der Käufer zu Schadensersatz aufgefordert werden, schließlich ist dem Händler eben dieser entstanden. Allerdings trägt die Beweislast der Händler. Hat der Kunde die Originalverpackung genutzt, wird das kaum gelingen, urteilt auch die "Stiftung Warentest".
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