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  • Online-Shopping: Diese Rückgabe-Rechte haben Verbraucher

Von Versandkosten bis Originalkarton
Diese Rückgabe-Rechte haben Verbraucher beim Online-Shopping

  • 08. Mai 2022
  • 13:23 Uhr
Achtung beim Matratzenkauf im Netz: Zwar ist der Versand meist kostenlos, doch wer die Matratze zurückgeben will, sollte das Kleingedruckte lesen. Denn die Kosten für den Rückversand können schnell sehr teuer werden. Per Sperrgut verlangen Speditionen 150 Euro und mehr. 
Achtung beim Matratzenkauf im Netz: Zwar ist der Versand meist kostenlos, doch wer die Matratze zurückgeben will, sollte das Kleingedruckte lesen. Denn die Kosten für den Rückversand können schnell sehr teuer werden. Per Sperrgut verlangen Speditionen 150 Euro und mehr. 
© Wolfgang Kumm/ / Picture Alliance
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Achtung beim Matratzenkauf im Netz: Zwar ist der Versand meist kostenlos, doch wer die Matratze zurückgeben will, sollte das Kleingedruckte lesen. Denn die Kosten für den Rückversand können schnell sehr teuer werden. Per Sperrgut verlangen Speditionen 150 Euro und mehr. 
Größere Händler wie Zalando bieten einen kostenlosen Rückversand für die Kunden an. Doch nicht wenige Online-Shops reichen die Versandkosten weiter. Kunden sollten vor dem Kauf in die AGB oder zumindest in die Versandbestimmungen gucken. 
Vor dem Kauf sollten Kunden checken, wo sich der Vertragspartner befindet. Denn gerade bei asiatischen Shops übersteigt das Rückporto schnell den Warenwert des Einkaufs. Verbraucherschützer warnen vor einige Bekleidungsshops aus China. Auch bei Technik wird oft von einem Kauf abgeraten.
Doch was passiert, wenn der Kunde mehrere Artikel ordert, die in einem Paket ankommen, doch der Besteller nicht alle behalten will? Die "Stiftung Warentest" gibt ein Beispiel: Ein Kunde ordert einen Mantel für 180 Euro und Schuhe für 90 Euro, das Porto beträgt 6,99 Euro. Den Mantel bezahlt er, die Schuhe passen nicht. "Beim Widerruf muss der Händler ihm nur die 90 Euro Kauf­preis erstatten, nicht die Versand­kosten", so die Warentester. "Grund: Die Versand­kosten wären in gleicher Höhe angefallen, wenn nur der Mantel bestellt worden wäre."
Auch wenn einige Händler es ihren Kunden einreden wollen: Es gibt keine Verpflichtung, den Originalkarton für Rücksendungen zu verwenden, urteilt das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az. 1 U 127/05). Der Händler kann höchstens darum bitten. Doch der Kunde verliert sein Widerrufsrecht nicht, wenn er eine andere Verpackung nutzt, so das Landgericht Hamburg. Wobei die Verpackung gerade bei zerbrechlichen Gegenständen schon praktisch sein kann. 
Auch wenn der Händler den Artikel nachweislich unbeschädigt losgeschickt hat, haftet er für die Ware auf dem Weg zum Kunden. Geht der Artikel dabei kaputt, können Kunden eine neue Lieferung fordern. Allerdings gilt diese Regelung nur bei gewerblichen Händlern, wer bei Privatpersonen kauft, die einen Einlieferungsbeleg vorweisen können, ist da nichts zu machen. 
Geht die Sendung des Kunden zurück an den Händler auf dem Versandweg kaputt, verliert er nicht automatisch sein Widerrufsrecht. Sein Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises bleibt bestehen. Allerdings könnte der Käufer zu Schadensersatz aufgefordert werden, schließlich ist dem Händler eben dieser entstanden. Allerdings trägt die Beweislast der Händler. Hat der Kunde die Originalverpackung genutzt, wird das kaum gelingen, urteilt auch die "Stiftung Warentest". 

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Wer viel im Netz shoppt, behält nicht alles. Doch wie ist das mit den Rücksendekosten? Und muss die Ware im Originalkarton zurückgeschickt werden? Eine Übersicht zu den Verbraucherrechten.

Wenn es um Rücksendungen geht, ist Deutschland Spitze: Im europäischen Vergleich schickten deutsche Verbraucher im Jahr 2020 besonders viel zurück. Laut einer Studie des Bundesverbands E-Commerce und Versandhandel bevh lag die Retourenquote in Deutschland bei rund sechs Prozent, während diese im Ausland nur 3,8 Prozent beträgt.

Doch welche Rechte haben Verbraucher? Und was geschieht, wenn die Ware auf dem Hinweg zum Kunden beschädigt wird? Tatsächlich müssen Kunden die Kosten für ihre Rücksendung zahlen. Allerdings übernehmen gerade die größeren Online-Shops wie Zalando diese Kosten und legen den Lieferungen direkt Rücksendeetiketten bei.

Ihre Rechte als Verbraucher: Welche Artikel man zurückgeben darf - und welche nicht

Wer Artikel im Internet gekauft hat, kann seine Bestellung ohne Begründung innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware widerrufen. Nach der Erklärung des Widerrufs haben Sie nun zwei Wochen Zeit, um die Ware an den Händler zurückzuschicken. Einige Händler bieten deutliche längere Rücksendefristen an.
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Wer Artikel im Internet gekauft hat, kann seine Bestellung ohne Begründung innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware widerrufen. Nach der Erklärung des Widerrufs haben Sie nun zwei Wochen Zeit, um die Ware an den Händler zurückzuschicken. Einige Händler bieten deutliche längere Rücksendefristen an.
© Jens Büttner/ / Picture Alliance
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Das ist ein Service, einen rechtlichen Anspruch haben Kunden nicht auf Kostenübernahme. Zumindest nicht im Regelfall. Das kann vor allem dann ärgerlich und sehr teuer werden, wenn nach Lieferung klar wird, dass der Händler im Ausland sitzt und die Rücksendekosten vom Käufer gestemmt werden müssen.

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