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  • Online-Shopping: Diese Rückgabe-Rechte haben Verbraucher

Zur Galerie Online-Shopping: Diese Rückgabe-Rechte haben Verbraucher
Doch was passiert, wenn der Kunde mehrere Artikel ordert, die in einem Paket ankommen, doch der Besteller nicht alle behalten will? Die "Stiftung Warentest" gibt ein Beispiel: Ein Kunde ordert einen Mantel für 180 Euro und Schuhe für 90 Euro, das Porto beträgt 6,99 Euro. Den Mantel bezahlt er, die Schuhe passen nicht. "Beim Widerruf muss der Händler ihm nur die 90 Euro Kauf­preis erstatten, nicht die Versand­kosten", so die Warentester. "Grund: Die Versand­kosten wären in gleicher Höhe angefallen, wenn nur der Mantel bestellt worden wäre."
Mehrere Artikel in einem Paket
Doch was passiert, wenn der Kunde mehrere Artikel ordert, die in einem Paket ankommen, doch der Besteller nicht alle behalten will? Die "Stiftung Warentest" gibt ein Beispiel: Ein Kunde ordert einen Mantel für 180 Euro und Schuhe für 90 Euro, das Porto beträgt 6,99 Euro. Den Mantel bezahlt er, die Schuhe passen nicht. "Beim Widerruf muss der Händler ihm nur die 90 Euro Kauf­preis erstatten, nicht die Versand­kosten", so die Warentester. "Grund: Die Versand­kosten wären in gleicher Höhe angefallen, wenn nur der Mantel bestellt worden wäre."
©  NickyLloyd / Getty Images
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Achtung beim Matratzenkauf im Netz: Zwar ist der Versand meist kostenlos, doch wer die Matratze zurückgeben will, sollte das Kleingedruckte lesen. Denn die Kosten für den Rückversand können schnell sehr teuer werden. Per Sperrgut verlangen Speditionen 150 Euro und mehr. 
Größere Händler wie Zalando bieten einen kostenlosen Rückversand für die Kunden an. Doch nicht wenige Online-Shops reichen die Versandkosten weiter. Kunden sollten vor dem Kauf in die AGB oder zumindest in die Versandbestimmungen gucken. 
Vor dem Kauf sollten Kunden checken, wo sich der Vertragspartner befindet. Denn gerade bei asiatischen Shops übersteigt das Rückporto schnell den Warenwert des Einkaufs. Verbraucherschützer warnen vor einige Bekleidungsshops aus China. Auch bei Technik wird oft von einem Kauf abgeraten.
Doch was passiert, wenn der Kunde mehrere Artikel ordert, die in einem Paket ankommen, doch der Besteller nicht alle behalten will? Die "Stiftung Warentest" gibt ein Beispiel: Ein Kunde ordert einen Mantel für 180 Euro und Schuhe für 90 Euro, das Porto beträgt 6,99 Euro. Den Mantel bezahlt er, die Schuhe passen nicht. "Beim Widerruf muss der Händler ihm nur die 90 Euro Kauf­preis erstatten, nicht die Versand­kosten", so die Warentester. "Grund: Die Versand­kosten wären in gleicher Höhe angefallen, wenn nur der Mantel bestellt worden wäre."
Auch wenn einige Händler es ihren Kunden einreden wollen: Es gibt keine Verpflichtung, den Originalkarton für Rücksendungen zu verwenden, urteilt das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az. 1 U 127/05). Der Händler kann höchstens darum bitten. Doch der Kunde verliert sein Widerrufsrecht nicht, wenn er eine andere Verpackung nutzt, so das Landgericht Hamburg. Wobei die Verpackung gerade bei zerbrechlichen Gegenständen schon praktisch sein kann. 
Auch wenn der Händler den Artikel nachweislich unbeschädigt losgeschickt hat, haftet er für die Ware auf dem Weg zum Kunden. Geht der Artikel dabei kaputt, können Kunden eine neue Lieferung fordern. Allerdings gilt diese Regelung nur bei gewerblichen Händlern, wer bei Privatpersonen kauft, die einen Einlieferungsbeleg vorweisen können, ist da nichts zu machen. 
Geht die Sendung des Kunden zurück an den Händler auf dem Versandweg kaputt, verliert er nicht automatisch sein Widerrufsrecht. Sein Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises bleibt bestehen. Allerdings könnte der Käufer zu Schadensersatz aufgefordert werden, schließlich ist dem Händler eben dieser entstanden. Allerdings trägt die Beweislast der Händler. Hat der Kunde die Originalverpackung genutzt, wird das kaum gelingen, urteilt auch die "Stiftung Warentest". 
  • Rücksendung
  • Versandkosten
  • Deutschland
  • Online-Shopping
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