Wer in Deutschland gesetzlich oder privat krankenversichert (PKV) ist, genießt den Schutz seiner Krankenversicherung in der Regel auch in den meisten europäischen Staaten. Dazu geben die Krankenkassen die europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card, kurz EHIC) aus. Sie ist auf der Rückseite der regulären Versicherungskarte zu finden. Doch Vorsicht: Die EHIC gilt nur mit Einschränkungen.
Normalerweise wird lediglich das erstattet, was im jeweiligen Land den dort versicherten Bürgern zusteht - und das ist in sehr vielen Fällen deutlich weniger als in Deutschland. So werden teilweise Medikamente, Zahnbehandlungen oder ein Not-Transport per Hubschrauber ins nächste Krankenhaus nicht erstattet. Bei Kosten bis 1000 Euro kann die Krankenkasse in Deutschland zwar wahlweise auch nach deutschen Sätzen abrechnen, bei höheren Kosten gelten aber immer die ausländischen Regelungen. Auch teure Rücktransporte vom Urlaubsort nach Hause übernehmen die Krankenkassen nicht.
Meist keine Deckung außerhalb Europas
Wer seinen Urlaub außerhalb Europas verbringt, hat über seine "normale" Krankenversicherung in den meisten Fällen gar keinen Versicherungsschutz. Ausgenommen sind jene Länder, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat - wie etwa die Türkei oder Tunesien. Hier muss sich der Erkrankte aber mit den öffentlichen Versorgungseinrichtungen und oft bescheidenen Leistungen begnügen, die meist erheblich unter den deutschen Standards liegen.
Wenn Sie sich vorab informieren wollen, welche Leistungen Ihre normale Krankenversicherung für Ihr Reiseland abdeckt, sollten Sie einen Blick in die Merkblätter werfen, die die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) für verschiedene Länder bereit hält (unter: Merkblaetter Urlaub. Hier ist je nach Land aufgelistet, welche Leistungen im normalen Versicherungsschutz enthalten sind und welche Zuzahlungen fällig werden.
Abhilfe schafft in allen Fällen eine private Auslandskrankenversicherung - und die ist meist schon für wenige Euro im Jahr zu haben. stern.de sagt, wer sie braucht, was sie kostet und worauf es beim Abschluss ankommt.
Wer braucht sie?
Eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung ist wegen der geringen Kosten generell für alle gesetzlich Krankenversicherten sinnvoll, die im Urlaub öfter ins Ausland reisen. So stellen Sie sicher, dass Sie im Fall der Fälle ohne zusätzliche Kosten auf dem gewohnten Niveau versorgt werden. Als privat Versicherter sollten Sie sich vor einer Auslandsreise bei Ihrer Gesellschaft erkundigen, ob Sie einen Rücktransport erstatten würde. Die meisten tun dies, aber nicht alle.
Was ist inklusive?
Eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung ist hauptsächlich für Notfälle gedacht und zahlt in der Regel für ambulante und stationäre Behandlungen (einschließlich Röntgen und Operationen), die verordneten Medikamente, Verbands- und Heilmittel sowie schmerzstillende Zahnbehandlungen, einfache Zahnfüllungen oder Reparaturen von Zahnersatz. Ebenfalls enthalten sind der Transport zum nächsten Krankenhaus oder Notarzt sowie bei einem Krankenhausaufenthalt ärztliche Leistungen, Sachmittel, Unterbringung und Verpflegung. Auch ein Rücktransport nach Hause ist abgedeckt, sofern dieser vom Arzt verordnet wurde. Versicherungen mit sehr guten Tarifen bezahlen den Transport aus dem Urlaubsland auch dann, wenn dieser sinnvoll und vertretbar ist oder die Behandlung länger als 14 Tage dauert - und nicht nur bei medizinischer Notwendigkeit.
Auch Hilfe im Todesfall
Stirbt der Versicherte während der Reise, übernehmen die meisten Unternehmen auch die Kosten für die Überführung oder die Bestattung des Toten im Ausland (üblicherweise bis zu einer Höhe von 10.000 Euro, allerdings kann das nach Versicherungsvertrag variieren). Darüber hinaus helfen viele Versicherer in besonderen Situationen weiter - etwa wenn der Versicherte ein Medikament im Ausland nicht erhält oder wichtige Dokumente verliert.
Was leistet sie nicht?
Eine Auslandskrankenversicherung ist kein Rundum-Sorglos-Paket. Wenn Sie sich bei einem Unfall einen Zahn ausschlagen, werden nur die Kosten für schmerzstillende Zahnbehandlungen, einfache Zahnfüllungen und Reparaturen von Zahnersatz übernommen - nicht aber für den Zahnersatz selbst. Denn die Kosten dafür soll die Versicherung zu Hause übernehmen.
Keine Übernahme bei geplanter Behandlung
Auch Psychotherapien, Vorsorgeuntersuchungen oder Entzugsbehandlungen werden nicht bezahlt, ebenso wenig wie die Kosten für Kuren, Massagen oder für Hilfsmittel wie Brillen und Hörgeräte. Die Versicherungen zahlt auch nicht, wenn die Behandlung im Ausland von vorneherein geplant war. Achten Sie auf das Kleingedruckte, damit nicht wichtige Leistungen ausgeschlossen werden.
Wie wird abgerechnet?
Kleinere Behandlungen im Ausland zahlen Sie zunächst selbst. Das Geld bekommen Sie anschließend daheim vom Versicherer zurück. Bei größeren Behandlungen regelt der Versicherer die Bezahlung direkt mit dem Arzt oder der Klinik. In EU-Ländern verlangen manche Auslandskrankenversicherungen außerdem, dass Sie die Behandlung zuerst mit Ihrer normalen Krankenkasse abrechnen. Erst nach dieser Abrechnung können die Unterlagen bei der Reise-Krankenversicherung eingereicht werden, die dann den Differenzbetrag erstatten. Andere Versicherungen rechnen hingegen selbst mit der normalen Krankenkasse ab, was Ihnen den Aufwand erspart.
Rechnung immer aufbewahren
Heben Sie daher auf jeden Fall die Rechnung und alle schriftlichen Angaben über Diagnose und Therapie auf. Auf den Arztrechnungen sollte immer das Rechnungsdatum, Name und Anschrift des Arztes beziehungsweise der Klinik, Vor- und Nachname sowie Geburtsdatum der behandelten Person, die Diagnose und die einzelnen ärztlichen Leistungen und deren Daten stehen. Außerdem sollte die Zahlung bestätigt werden. Rezepte müssen Name und Adresse des Ausstellers, die verordneten Medikamente, Preise, Quittungsvermerke und den Namen der behandelten Person enthalten. Bei Zahnbehandlungen müssen die behandelten Zähne klar bezeichnet werden und auch, was an diesen behandelt wurde.
Sind die Daten unvollständig, werden die Rechnungen möglicherweise nicht anerkannt. Sie müssen sich dann von Deutschland aus um eine Korrektur der Rechnungen bemühen, was schwierig sein kann. Auch ein Knackpunkt: Die Versicherung kann eine Übersetzung der Rechnung durch einen vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher verlangen. Das kann zusätzliche Kosten verursachen und lohnt sich bei kleineren Rechnungsbeträgen oft nicht. Achten Sie daher auf entsprechende Klauseln im Vertrag.
Wie lange gilt sie?
Wenn Sie einen Urlaub im Reisebüro oder im Internet buchen, wird Ihnen in der Regel schon dort der Abschluss einer Krankenversicherung für die Reise angeboten. Wer häufig verreist, fährt aber mit einer Jahrespolice günstiger. Mit diesen Verträgen können Sie innerhalb eines Jahres beliebig oft, aber nicht beliebig lange verreisen. Wenn Sie einen längeren Auslandsaufenthalt (meist mehr als 70 Tage) planen, benötigen Sie eine spezielle Versicherung, die auch deutlich teuer ist: Bei einer Reisedauer von 180 Tagen können die Kosten schon mehrere hundert Euro betragen. Wenn Sie ein ganzes Jahr ins Ausland gehen, müssen Sie dafür - je nach Alter - zwischen 500 und 3000 Euro bezahlen.
Arztwahl - aber richtig!
Lassen Sie sich unbedingt von Ihrem Versicherer bestätigen, dass Sie die freie Arztwahl haben. Denn natürlich ist es praktisch, wenn Sie sich einen Arzt vor Ort suchen können, der Deutsch spricht. Leider haben sich an beliebten Urlaubsorten oft deutsch sprechende Privatärzte angesiedelt, die gerne auch überhöhte Honorare nehmen. Fragen Sie daher vorher nach den Behandlungskosten und achten Sie darauf, dass die Rechnung nicht überhöht ist. Fragen Sie gegebenenfalls bei der Hotline des Versicherers nach, ob die Kosten voll übernommen werden oder ob man Ihnen einen günstigeren Arzt vor Ort empfehlen kann.
Wann der Wechsel lohnt
Die meisten Jahrespolicen verlängern sich in der Regel automatisch um ein Jahr, wenn sie nicht gekündigt werden. Gut möglich, dass Sie daher noch Ihren alten Vertrag haben. Allerdings sollten Sie von Zeit zu Zeit den Tarif überprüfen: Sind die Beitragssätze woanders günstiger, lohnt sich ein Wechsel. Bei vielen Versicherungsgesellschaften muss der Kunde die Police drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. Das muss nicht unbedingt deckungsgleich mit dem Kalenderjahr sein. Entscheidend ist das Datum des Vertragsabschlusses: Wenn Sie beispielsweise im letzten Jahr Mitte November eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen haben, können Sie noch bis Mitte August kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln.
Vorerkrankung
Sind Vorerkrankungen vorhanden, kann es passieren, dass die Versicherung nicht zahlt. Daher kann es für ältere Reisende oder Menschen mit Vorerkrankungen sinnvoll sein, sich vor Urlaubsantritt die Reisefähigkeit von einem Arzt schriftlich bestätigen zu lassen. Sind Sie dagegen chronisch krank, kommen viele private Versicherungen nicht für Ihre Auslandsbehandlung auf.
Sagen Sie deshalb vor Ihrer Reise bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse Bescheid, dass Sie keinen privaten Auslands-Versicherungsschutz für eine bestimmte Erkrankung bekommen. Die Kosten einer solchen Behandlung übernimmt dann die Krankenkasse - auch in Ländern, die nicht zur Europäischen Union gehören oder mit denen Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen hat. Die Behandlungskosten werden aber maximal bis zu den in Deutschland üblichen Beträgen erstattet, und dies nur für bis zu sechs Wochen. Lassen Sie sich vorab von der Krankenkasse bestätigen, welche Kosten sie trägt.