Private Altersvorsorge Experten raten von staatlich organisiertem Aktienfonds ab: Was sich bei der Riester-Rente ändern soll

  • von Nadine Oberhuber
Verbraucher müssen bei der Altersvorsorge mit einer Reform der Riester-Rente rechnen
In Sachen Altersvorsorge müssen sich Verbraucher auf eine Reform der Riester-Rente einstellen
© Getty Images
Experten haben der Bundesregierung weitreichende Änderungen bei der privaten Altersvorsorge empfohlen. Was im Abschlussbericht steht – und was nun auf Verbraucher zukommt

Das Gesamtvotum ist klar – und aus Sicht vieler Anleger und Ökonomen eine Enttäuschung: Die Idee eines staatlich organisierten Aktienfonds ist bei den meisten Beteiligten der Fokusgruppe private Altersvorsorge durchgefallen. Die Experten hatten gestern dem Bundesfinanzministerium ihren Abschlussbericht vorgelegt – und sich mehrheitlich gegen die Einführung eines zentral verwalteten Fonds ausgesprochen, mit dem die Bundesbürger künftig Geld fürs Alter hätten ansparen können.

Das Votum ist freilich nur eine Empfehlung. Die Regierungskoalition kann sich also darüber hinwegsetzen, wenn sie das System der Altersvorsorge reformiert, was sie noch in dieser Legislaturperiode vorhat. Dazu will sie wohl im Laufe des nächsten Jahres erste Gesetzesvorschläge vorlegen. Doch die Chancen auf die Einführung der Aktienrente dürften damit deutlich schwinden.

Es wäre eine "verpasste Chance" und alles andere als eine grundlegende Reform des Systems, kommentierte der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Auch das Bundeswirtschaftsministerium nannte die Ablehnung der staatlich organisierten Aktienrente "bedauerlich". Immerhin habe jeder fünfte Rentner nur ein Alterseinkommen unter 1.251 Euro. Und bisher sei das Ziel verfehlt worden, mit den bestehenden privaten Vorsorgeprodukten die große Versorgungslücke zu schließen.

Die Versicherungs- und Fondswirtschaft empfindet die Idee einer staatlichen Aktienrente hingegen als Wettbewerbsverzerrung. Zudem fürchten Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände dadurch eigenen Mehraufwand, die Gewerkschaften wollen zudem lieber die staatliche Rente samt Betriebsrente gestärkt sehen. Die private Vorsorge sei "generell kein sinnvoller Beitrag zur guten Alterssicherung".

Das sind die Ergebnisse des Abschlussberichts – und was sie für Verbraucher bedeuten:

Welche Altersvorsorge soll gefördert werden?

Die Fokusgruppe prüfte, ob ein öffentlich verwalteter Aktienfonds eingerichtet werden soll – oder ob private Alterssparprodukte zu fördern seien, mit denen Bürger erheblich besser sparen können als mit den herkömmlichen Riester-Produkten. Und auch wenn sie das staatliche Aktiensparen ablehnte, so fiel ihre Empfehlung für Fonds und ETFs umso deutlicher aus: Das private Fondssparen ist in den Augen der Experten höchst förderwürdig. Sie sprechen sich in ihrem Abschlussbericht eindeutig dafür aus, das Alterssparen mit "Realwerten" zu betreiben, also mit Aktien, Aktienfonds, ETFs und Immobilien. Deshalb solle der Staat es auch stärker und unkomplizierter bezuschussen.

Es könnte also sein, dass es für Anleger demnächst "förderfähige zertifizierte Altersvorsorgedepots" geben wird, die staatlich bezuschusst sein werden. Darin könnten sich dann alle zugelassenen Fonds oder ETFs befinden, die Anteile könnten nach Belieben gemischt oder verändert werden. Die Depots müssten allerdings mindestens bis zum 60. Lebensjahr bestehen bleiben.

Zudem solle das Riestersystem insgesamt reformiert werden, heißt es. Die bisherigen Regelungen seien zu kompliziert, die Kosten der Produkte viel zu hoch, die Renditen für die Anleger daher viel zu gering. Hier müsse die Regierung also ansetzen.

Wer soll gefördert werden?

Die Zielgruppe der geförderten Alterssparer solle viel breiter als bisher sein. Derzeit existieren zwar rund 16 Millionen Riesterverträge, doch deren Zahl ist seit einigen Jahren rückläufig und längst nicht jeder bestehende Vertrag wird auch bespart. Nur 10,7 Millionen Personen erhalten zurzeit Zulagen, zahlen also überhaupt Geld in ihre Verträge ein. 

Es geht also nicht bevorzugt darum, speziell Geringverdienern beim Aufbau einer Zusatzrente zu helfen – zumal denen häufig das nötige Geld zum Sparen fehlt –, sondern darum, dass das geförderte Alterssparen insgesamt möglichst breite Bevölkerungsteile erreicht. Das ist umso nötiger, weil neue Zahlen besagen, dass rund 30 Prozent der Bundesbürger inzwischen in Umfragen sagen, sie hätten das zusätzliche Alterssparen eingestellt.

Einen Bonus soll es aber weiterhin für Jüngere und Familien mit Kindern geben. Junge Erwachsene sollen wie gehabt mit einem Berufseinsteigerbonus zum geförderten Sparen animiert werden – weil sich hauptsächlich die lange Laufzeit beim Alterssparen später auszahlt. Zudem sollen Eltern weiterhin einen Kinderbonus erhalten.

Warum sind Änderungen überhaupt nötig?

Das bisherige Riestersystem gilt als überkomplex, überreguliert und ineffizient. Es müsse daher "einfacher und transparenter" werden, lautet die Empfehlung der Fokusgruppe. Aktuell stehen die hohen Kosten von Riesterverträgen immer wieder in der Kritik. Sie führen bei bestimmten Produkten – vor allem Versicherungsprodukten – dazu, dass die gezahlten Zulagen vom Staat sofort wieder aufgefressen werden. Daher tragen sie gar nicht erst dazu bei, das Kapital der Sparer wirklich zu vermehren. Selbst die meisten Versicherer haben sich wegen des hohen Verwaltungsaufwands inzwischen aus dem Neugeschäft mit Riester zurückgezogen.

Dazu kommt: Rund zehn Millionen der bestehenden Riester-Verträge sind bei Versicherungen abgeschlossen worden – nur rund drei Millionen Verträge sind Fondssparpläne. Gut zwei Millionen entfallen auf Wohnriester und Banksparpläne. Nun klagte insbesondere die Versicherungsbranche jahrelang über die Niedrigzinsen, die es ihr immer schwerer machten, noch auskömmliche Renditen für die Versicherten zu erzielen. Auf lange Sicht, so sagen es Kapitalmarktauswertungen und das betont auch der Abschlussbericht der Fokusgruppe, ist jedoch das kapitalmarktnahe Sparen mit Aktienfonds und ETFs das weitaus effizientere Mittel zum Vermögensaufbau. Es rentiert sich deutlich mehr als das Sparen im Versicherungsmantel. 

Was gilt für Förderung und Zulagen?

Bisher wird die Grundzulage von 175 Euro nur dann voll ausgezahlt, wenn ein Riestersparer mindestens vier Prozent seines rentenversicherungspflichtigen Einkommens in den Vertrag steckt. Dazu müssen die Anbieter laufend die eingezahlten Beträge weitermelden und mit dem entsprechenden Einkommen abgleichen, damit ermittelt werden kann, ob der Mindesteigenbeitrag erfüllt ist. Da sich bei Sparern gelegentlich das Einkommen ändert, aber nicht alle Vertragsinhaber sofort ihre Einzahlungen anpassen – vor allem bei Gehaltserhöhungen –, entgeht vielen Riester-Sparern die volle Zulage. Sie verzichten also auf Geld vom Staat.

Hier könnte das System deutlich einfacher werden, indem man die Zulagenhöhe an die eingezahlten Beiträge koppelt – und nicht an das zu versteuernde Einkommen. Die Beitragsbemessungsgrenze könnte die Höchstgrenze für Einzahlungen markieren, damit die Förderung nach oben gedeckelt ist. Das würde den Anbietern viel Rechnerei ersparen und die Bürger wären trotzdem motiviert, möglichst viel vorzusorgen.

Zudem lautet die Empfehlung der Fokusgruppe: Die Grundzulage von 175 Euro sollte angehoben werden, möglichst auch dynamisiert, denn die aktuelle Inflation schmälert ja nicht nur die Einkommen, sondern auch die spätere Kaufkraft der Altersrücklagen enorm. Ebenso sollte die Kinderzulage für bereits vor 2008 geborene Kinder erhöht werden, damit die Förderung für jedes Kind gleich hoch ausfällt. Die Förderung für Berufseinsteiger könnte zudem höher ausfallen.

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Wie müssten die Riesterprodukte künftig aussehen?

Verbraucher sollen künftig höhere Renditen mit geförderten Verträgen erzielen können. Dafür müsste sich einerseits die Qualität der Produkte verbessern, vor allem aber müssten die Kosten der Verträge deutlich sinken. Dafür sei eine "realwertorientierte Kapitalanlage" sinnvoll, "insbesondere Aktien, aber auch Beteiligungen und Immobilien", so die Fokusgruppe. "Künftig soll daher zusätzlich auch ein förderfähiges und zertifiziertes Altersvorsorgedepot zugelassen werden, in dessen Rahmen in Fonds, aber auch in andere geeignete realwertorientierte Anlageklassen investiert werden kann, um eine private Altersvorsorge mit höheren Renditen als bei den bisherigen Riester-Verträgen zu ermöglichen."

Die hohen Garantieanforderungen für Fondsprodukte sollen wegfallen, die es bei Riester bislang gibt (für Klassikversicherungen könne es sie weiterhin geben). Bisher schreibt der Gesetzgeber vor, dass jedem Sparer bei der Verrentung mindestens die eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen müssen. Im Prinzip klingt das nach einer guten Klausel, denn so wird jedem Sparer garantiert, dass er kein Verlustgeschäft mit so einem Vertrag macht. Das führt jedoch in der Praxis dazu, dass selbst beim Fondssparen und vor allem bei fondsgebundenen Versicherungen stets ein hoher Anteil des Kapitals sehr sicher angelegt sein muss. Wodurch sich schwerer Erträge erwirtschaften lassen.

Jeder größere Markteinbruch bewirkt nämlich, dass das Kapital in sicherere Anlagen umgeschichtet werden muss. Das wiederum führt dazu, dass ein Großteil des Geldes nur noch kleine Zinsen abwirft. Und die neu eingezahlten Beiträge sind wiederum so gering, dass sich damit kaum nennenswerte Erträge erzielen lassen. Im Klartext: Die hohen Garantien kosten die Sparer über die gesamte Vertragslaufzeit enorm viel Geld.

Dabei zeigen Kapitalmarktstatistiken deutlich, dass es sich in aller Regel lohnt, zwischenzeitliche Schwankungen der Märkte auch mal auszuhalten. Denn bisher erzielten Anleger mit Aktieninvestments auf breite Aktienindizes noch nie Verluste, sofern sie ihre Anteile länger als 12 bis 15 Jahre hielten. 

Der VZBV hätte sich hier gewünscht, versicherungsgebundene Produkte überhaupt nicht mehr als geförderte Altersvorsorgeprodukte zuzulassen. Das fand jedoch keine ausreichende Zustimmung.

Wie drückt man die Kosten?

Mit der einfacheren Zulagenpraxis, dem Wegfall von Garantien und mit dem Sparen mittels Fonds und ETFs wäre Anlegern schon sehr geholfen. Die so erzielten Renditevorteile müssten jedoch auch von den Anbietern an die Sparer weitergegeben werden. Zudem müssten "einfache und kostengünstige Wechselmöglichkeiten" geschaffen werden, so die Experten. Auch das spricht für das zertifizierte Altersvorsorge-Fondsdepot. Denn dabei lassen sich nach Belieben neue Fondsanteile zuladen, Fonds verkaufen und in andere Fonds umtauschen.

Zudem soll es insgesamt stärker standarisierte Produkte geben, was Skaleneffekte ermöglicht und zu Kostensenkungen führt. Auch ein besserer Überblick über alle Produkte am Markt soll dazu führen, dass die Anbieter künftig stärker im Wettbewerb stehen und somit ihre Kostenquoten nicht aus dem Ruder laufen.

Eine große Chance vergibt die Arbeitsgruppe hier jedoch: Die allergrößte Einsparung hätte sich tatsächlich ergeben, wenn die Altersvorsorgeprodukte zentral über die Arbeitgeber vermittelt worden wären, nach dem Opt-out-Prinzip. Damit hätten sich alle Beschäftigten auch gegen die geförderte Vorsorge entscheiden können. Aber es hätte enorme Vertriebs- und Vermittlungskosten gespart. Und gerade Abschlussprovisionen machen die Altersvorsorgeprodukte so teuer für die Kunden.

Wie können Sparer die Produkte besser vergleichen?

Die Idee, all die unterschiedlichen Produkte besser vergleichbar zu machen, ist gut. Aber hier bleiben die Empfehlungen der Fokusgruppe noch besonders vage: Eine zentrale Internetplattform soll den Sparern einen Überblick vermitteln, welche Produkte es gibt. Vor allem sollen sie dort auch erfahren, wie hoch die Kosten der einzelnen Produkte genau sind. Das beziffert die "Reduction in Yield" (RiY), sie gibt an, um wie viele Prozentpunkte die Rendite durch die Kosten geschmälert wird.

Beträgt die RiY beispielsweise drei Prozent, dann bedeutet das: Wirft ein Produkt – vor Kosten – sechs Prozent Ertrag ab, dann kommen davon nur drei Prozentpunkte beim Kunden an. So eine Vergleichsplattform ist zwar sehr wünschenswert. Doch sieht man sich an, wie einheitlich die Branche es bisher mit dem Ausweisen ihrer Kosten handhabt, dann darf man zweifeln, ob damit verlässliche Produktvergleiche möglich sind. Zudem ist auch eine Internetübersicht über sämtliche Girokonto-Konditionen seit Jahren in Planung – und bisher immer noch nicht Realität.

Was gilt für die Sparphase?

Zunächst einmal soll es standardmäßig eine Beratung geben für alle, die eine geförderte Altersvorsorge abschließen wollen. Unklar bleibt, wer die bieten soll oder welche Qualifikationen der Berater haben muss. Denn werden solche Beratungen wie bisher von Finanzvertrieben und Versicherungsvermittlern vorgenommen, dann ist im Sinne der Kunden nichts gewonnen.

Gerade hier gilt: Wer in der Ansparphase auf Fonds und ETFs setzt, der erhält sich die optimalen Möglichkeiten, bis zur Rente ein möglichst großes Kapital aufzubauen. Zudem könnte man die Fondsprodukte mit "Lebenszyklusmodellen" versehen. Das heißt: Zu Beginn legte jeder Sparer gewagter an, um das Kapital schneller zu vermehren. Wenn er dann gewisse Altersstufen überschreitet, würde das Geld sukzessive in sicherere Anlageformen umgeschichtet, um die eingefahrenen Gewinne zu erhalten.

Was gilt für die Auszahlungsphase?

Die Auszahlung sollte ebenfalls reformiert werden: Denn bisher sehen die Riesterregeln vor, dass das angesparte Kapital am Ende zwingend verrentet werden muss. Spätestens dann fließt es in eine Sofortrentenkonstruktion eines Versicherers, auch wenn zuvor mit Fondssparplan gespart worden ist. Das ist vielen Kunden nicht klar.

Die Empfehlung der Expertengruppe lautet nun: Bei Renteneintritt soll der Sparer freier entscheiden, wie er das Geld verwenden möchte. Bisher gilt das nur für kleine Teile des Kapitals, nämlich maximal 30 Prozent. Künftig aber könnte erlaubt sein, das Kapital zum Beispiel auch voll zur Ablösung eines Immobilienkredits oder zum Kauf gesetzlicher Rentenpunkte zu verwenden, um die gesetzliche Rente so auf einen Schlag aufzubessern.

Zudem empfiehlt die Fokusgruppe, dass zu Beginn der Rentenzeit höhere Auszahlungsbeträge monatlich möglich sein sollen, die dann im höheren Alter schrumpfen. Schließlich sind Finanzbedarf und Lebenshaltungskosten bei jüngeren Senioren noch deutlich höher als bei Hochbetagten.

Und es sollte auch erlaubt sein, nach Renteneintritt nennenswerte Teile des Geldes am Kapitalmarkt  weiter anzulegen. Dann wirft das Kapital weiterhin gute Erträge ab und wird nicht ab 65 komplett in niedrigverzinste Sicherheitsanlagen geschichtet. Damit wären die geförderten Vorsorgesparer dann insgesamt flexibler. Fiele der starre Verrentungszwang weg, könnten die Erträge für die Sparer auch automatisch üppiger ausfallen, so die Hoffnung.

Was ist mit bestehenden Riester-Verträgen?

Für alle Altverträge soll gelten, dass sie mindestens zu den bisherigen Konditionen weitergeführt werden. Es gibt also einen Bestandsschutz. Jedoch empfiehlt der Abschlussbericht: "Die Änderungen bei Förderung und Auszahlungsmöglichkeiten sollen auch für den Bestand übernommen werden." Es müsste dann also auch höhere Zulagen und flexiblere Verrentungsmöglichkeiten für alle Altsparer geben.

Viel mehr wäre ihnen jedoch geholfen, wenn sie umfangreiche Wechselmöglichkeiten bekämen, damit sie aus unlukrativen Altverträgen zum Beispiel in das neue Altersvorsorgedepot auf ETF-Basis umsteigen könnten. Hierzu wird der Abschlussbericht leider nicht konkreter, sondern empfiehlt nur, dass "bestehende Verträge nur im Konsens zwischen den Vertragspartnern geändert werden können".

Allerdings darf man bezweifeln, dass es eine großangelegte Wechselmöglichkeit geben wird, zumindest nicht unter Mitnahme des bereits angehäuften Kapitals. Denn diese Möglichkeit würde vor allem die Versicherungswirtschaft enorm treffen. Bisher liegen bereits rund fünf Millionen Verträge brach, die keine weiteren Einzahlungen erleben.

Und ein gewichtiger Grund, weswegen Kunden solche Verträge nicht kündigen, dürfte sein: Wer einen Riestervertrag vorzeitig auflöst, muss alle Zulagen und Steuervergünstigungen zurückzahlen. Nach Abzug der weiteren Versicherungskosten bliebe da kaum etwas übrig. Von daher kündigen viele Kunden ihre unrentablen Verträge zwar nicht, aber entledigen sich ihrer nur dadurch, dass sie nicht weiter einzahlen.