
17. Welchen Behörden muss ich die Selbstständigkeit melden?
- Freiberufler haben es am leichtesten: Sie müssen lediglich dem Finanzamt den Beginn ihrer Tätigkeit melden.
- Einen Gewerbebetrieb meldet der Gründer beim Ordnungsamt an. Damit werden automatisch Finanzamt, Industrie- und Handelskammer, Krankenkasse, Rentenversicherung, Arbeitsamt und Kammern informiert.
- Handwerker müssen in die Handwerksrolle eingetragen sein.
- Wer eine GmbH, OHG, KG oder AG gründet, muss sie beim Amtsgericht ins Handelsregister eintragen lassen. Und wer gleich zu Beginn mit Angestellten startet, muss sie innerhalb einer Woche bei Krankenkasse, Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft und Arbeitsamt anmelden.
- Freiberufler haben es am leichtesten: Sie müssen lediglich dem Finanzamt den Beginn ihrer Tätigkeit melden.
- Einen Gewerbebetrieb meldet der Gründer beim Ordnungsamt an. Damit werden automatisch Finanzamt, Industrie- und Handelskammer, Krankenkasse, Rentenversicherung, Arbeitsamt und Kammern informiert.
- Handwerker müssen in die Handwerksrolle eingetragen sein.
- Wer eine GmbH, OHG, KG oder AG gründet, muss sie beim Amtsgericht ins Handelsregister eintragen lassen. Und wer gleich zu Beginn mit Angestellten startet, muss sie innerhalb einer Woche bei Krankenkasse, Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft und Arbeitsamt anmelden.
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