
13. Welche Hilfen gibt es für arbeitslose Gründer?
Der einfachste Weg in die Selbstständigkeit ist die Ich-AG: Man legt beim Arbeitsamt die Gewerbeanmeldung oder Bestätigung einer selbstständigen Tätigkeit vom Finanzamt vor - und los geht's. Naja, fast: Seit dem 02.09.2004 ist für den erfolgreichen Antrag auch ein Geschäftsplan notwendig. Damit sollen Verlegenheitsgründungen ohne Erfolgsaussichten von vornherein vermieden werden. Im ersten Jahr gibt es 600 Euro pro Monat Zuschuss, im zweiten 360, im dritten 240 Euro. Liegt der Gewinn über 25.000 Euro pro Jahr, entfällt die Förderung. Sie lohnt sich vor allem für Existenzgründer mit geringem Arbeitslosengeldanspruch - etwa für Geringqualifizierte oder vor der Arbeitslosigkeit Teilzeitbeschäftigte. Zweite Förderungsmöglichkeit: das Überbrückungsgeld. Hierzu muss man ein Gutachten mit Erfolgsprognose, in der Regel vom Steuerberater, vorweisen. Dann zahlt das Arbeitsamt sechs Monate Zuschüsse in Höhe des bisherigen Arbeitslosengeldes oder der Arbeitslosenhilfe plus Sozialversicherungsbeiträge. Wer davon ausgeht, dass der Gewinn schnell über 25.000 Euro pro Jahr steigt, ist mit dem Überbrückungsgeld besser bedient.
Der einfachste Weg in die Selbstständigkeit ist die Ich-AG: Man legt beim Arbeitsamt die Gewerbeanmeldung oder Bestätigung einer selbstständigen Tätigkeit vom Finanzamt vor - und los geht's. Naja, fast: Seit dem 02.09.2004 ist für den erfolgreichen Antrag auch ein Geschäftsplan notwendig. Damit sollen Verlegenheitsgründungen ohne Erfolgsaussichten von vornherein vermieden werden. Im ersten Jahr gibt es 600 Euro pro Monat Zuschuss, im zweiten 360, im dritten 240 Euro. Liegt der Gewinn über 25.000 Euro pro Jahr, entfällt die Förderung. Sie lohnt sich vor allem für Existenzgründer mit geringem Arbeitslosengeldanspruch - etwa für Geringqualifizierte oder vor der Arbeitslosigkeit Teilzeitbeschäftigte. Zweite Förderungsmöglichkeit: das Überbrückungsgeld. Hierzu muss man ein Gutachten mit Erfolgsprognose, in der Regel vom Steuerberater, vorweisen. Dann zahlt das Arbeitsamt sechs Monate Zuschüsse in Höhe des bisherigen Arbeitslosengeldes oder der Arbeitslosenhilfe plus Sozialversicherungsbeiträge. Wer davon ausgeht, dass der Gewinn schnell über 25.000 Euro pro Jahr steigt, ist mit dem Überbrückungsgeld besser bedient.
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