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22. Februar 2012, 07:45 Uhr

Richter lässt Kim Dotcom gegen Kaution frei

Einen Monat nach seiner Festnahme kommt der Megaupload-Gründer Kim Dotcom doch auf freiem Fuß. Ein neuseeländischer Richter entschied, dass keine Fluchtgefahr bestehe, da das gesamte Vermögen Schmitz' beschlagnahmt sei.

Gut einen Monat nach seiner Festnahme in Neuseeland ist der aus Deutschland stammende Megaupload-Gründer Kim Schmitz gegen Kaution wieder auf freiem Fuß. Ein Richter in Auckland entschied am Mittwoch, dass keine Fluchtgefahr bestehe, da das gesamte Vermögen des Internetmillionärs beschlagnahmt sei. Die US-Behörden fordern die Auslieferung von Schmitz, unter anderem wegen Verletzung des Urheberschutzes und Betrugs.

Richter Nevin Dawson hatte im Gegensatz zu zwei vorherigen Entscheidungen von Kollegen keine Bedenken, den 38-Jährigen auf freien Fuß zu setzen. Neben der Beschlagnahmung seines Vermögens sei auch seine Familie ein Grund, weshalb Schmitz ein Interesse daran habe, in Neuseeland zu bleiben, argumentierte Dawson. Als Auflage darf der 38-Jährige nicht ins Internet gehen und muss in seinem Anwesen in Auckland bleiben, es sei denn, es gebe einen medizinischen Notfall.

Schmitz zurück zu Frau und Kindern

Der Anwalt von Schmitz, Paul Davison, sagte, sein Mandant sei entschlossen, weiter gegen die US-Vorwürfe zu kämpfen. Diese hätten "keinerlei substanzielle Basis". Schmitz selbst sagte, er sei erleichtert, seine drei kleinen Kinder und seine schwangere Frau wiederzusehen. Drei weitere am 20. Januar gemeinsam mit Schmitz festgenommene Verantwortliche des inzwischen geschlossenen Online-Speicherdienstes waren bereits zuvor auf Kaution freigekommen. Sie alle sollen sich massiver Internetpiraterie schuldig gemacht haben, da Megaupload das Herunterladen von urheberrechtsgeschützten Werken ermöglichte.

Die Entscheidung des Richters vom Mittwoch ist ein Rückschlag für die US-Justiz, die eine Auslieferung der vier Megaupload-Verantwortlichen fordert. Eine Anhörung zu den Auslieferungsanträgen soll voraussichtlich am 20. August stattfinden. Sollte der aus Kiel stammende Schmitz vor ein US-Gericht gestellt werden, droht dem ehemaligen Internet-Hacker die Maximalstrafe von 20 Jahren Haft.

Die US-Behörden werfen Schmitz, der seinen Nachnamen in Dotcom ändern ließ, vor, allein im Jahr 2010 durch seine Internetaktivitäten 42 Millionen Dollar (rund 32 Millionen Euro) verdient zu haben. Megaupload bot seinen Nutzern seit 2005 an, Daten im Internet zu speichern und dort auch anderen zur Verfügung zu stellen. Dies ist an sich nicht illegal. Allerdings wurde die Plattform auch dazu genutzt, Raubkopien etwa von Musik, Filmen und Software zu verbreiten.

swd/AFP
 
 
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