Wer digitale Medien, zum Beispiel erworben im Internet, nutzt, hat viele Pflichten, über die er sich gar nicht im Klaren ist. Verbraucherschützer schlagen Alarm - und fordern zum Protest auf.

Apples Musikshop iTunes steht in der Kritik von Verbraucherschützern© Jacques Brinon/AP
Die Rechte der Internetnutzer sind nach Ansicht der Verbraucherzentralen massiv in Gefahr. "Bei digitalen Medien sind Verbraucher nahezu ohne Rechte", sagte Patrick von Braunmühl vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) bei der Vorstellung einer Studie des Verbandes. "Außerdem werden private Nutzer als Raubkopierer dargestellt und kriminalisiert." Die Verbraucherschützer riefen daher zu einer bundesweiten Protestaktion der Bürger auf.
"Man kann natürlich nicht erwarten, dass man immer überall alles kostenlos herunterladen kann", sagte von Braunmühl. "Aber die Nutzer sind schon jetzt in unzumutbarer Weise in ihren Rechten eingeschränkt." Auch die geplanten Veränderungen des Urheberrechtes gingen in die falsche Richtung.
Welche Lage sich Verbrauchern bietet, machen die Experten am Beispiel eines Buchkaufs deutlich: Während die Befugnisse beim Kauf eines beliebigen Buches im Handel weitgehend eindeutig seien, zeigt sich dem Käufer eines elektronischen Buches per Download ein völlig anderes Bild. So dürfe ein gewöhnlicher Roman etwa nach Belieben gelesen, wieder verkauft, verliehen und in Auszügen kopiert werden. Solche Befugnisse schränken den Angaben zufolge - anders als bei digitalen Medien - auch keine weiteren Nutzungsbedingungen etwa im Buchdeckel ein. Wer dagegen das gleiche Buch in einem virtuellen Geschäft per Download kaufe, müsse schon häufig beim "Betreten" umfangreiche allgemeine Geschäftsbedingungen beachten. Wer das digitale Buch dann auch noch lesen möchte, benötigt ein spezielles Programm, das wiederum Lizenzbestimmungen des Software-Anbieters unterliegt. Darüber hinaus ist es häufig verboten, das elektronische Buch weiterzuverkaufen oder es beliebig auf alle zur Verfügung stehenden Endgeräte zu kopieren, was nötig wäre, um es an einem beliebigen Ort zu lesen.
Allerdings sind laut VZBV solche Hinweise dann häufig in komplizierten, unübersichtlichen und langen Geschäftsbedingungen und Hinweisen versteckt, was dazu führt, dass die meisten Verbraucher solche Anmerkungen gar nicht oder allenfalls flüchtig lesen. Nicht selten sei die Folge, dass die Nutzer unbewusst zum Rechtsbrecher würden. Unter dem Strich kommen die Verbraucherschützer zu der Erkenntnis, dass Rechtsunsicherheiten auf den Verbraucher abgewälzt werden. Zwar träfen auch die Anbieter solche Unklarheiten. Wegen der Hoheit bei der Vertragsausgestaltung seien die Anbieter aber in einer weitaus besseren Situation als die Verbraucher.
Die von der VZBV in Auftrag gegebene Studie untersuchte die Verträge von 20 Internetanbietern verschiedener Branchen, darunter Musik-, Film- und Buchanbieter. "Es gab nicht ein einziges Werk, in dem sich nicht mindestens eine verbraucherrechtswidrige Klausel befand", sagte der Rechtsanwalt und Autor der Studie, Till Kreutzer. "Das ist ungefähr so, als wenn sie im Buchladen schon am Eingang ein Papier in die Hand gedrückt bekommen, das regelt, wo Sie im Laden hingehen, welche Seiten Sie nur anlesen und ob Sie das Buch nach dem Kauf verleihen oder weiterverkaufen dürfen."
Die VZBV verschickte daher bereits Abmahnungen an vier führende Anbieter digitaler Medien. Die Unternehmen (iTunes, T-Com, Nero und ciando) haben vier Wochen Zeit, um bestimmte Klauseln aus ihren Internetverträgen zu entfernen. Sonst droht ihnen eine Klage der VZBV. Außerdem rief der Bundesverband die Verbraucher auf, einen Protestbrief an Bundesjustizmininisterin Brigitte Zypries (SPD) und Bundesverbraucherminister Horst Seehofer (CSU) zu schicken.
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