Ein Routineeingriff kann tödlich enden: Bis zu einer Million Patienten werden jährlich im Krankenhaus mit gefährlichen Keimen, sogenannten MRSA, infiziert. Mehr als 40.000 sterben Schätzungen zufolge daran. Eine neue Entscheidung des Bundesgerichtshofs erleichtert Klagen gegen Hygiene-Schlamperei. Von Brigitte Zander

Die Infektionen mit MRSA haben in den vergangenen Jahren zugenommen, bestätigt die Deutsche Krankenhausgesellschaft© Colourbox
Werner M. überlebte als Chefreporter jahrzehntelang seine gefährlichen Einsätze in allen Krisengebieten der Welt, aber nicht die Hygienemängel in einem deutschen Krankenhaus. Nach einem Sturz musste der damals 74-Jährige am Rücken operiert werden. Danach teilte er mit einem Sterbenskranken das Zimmer. Das Pflegepersonal "war offenbar so im Stress, dass es sogar die Gebisse der beiden Männer verwechselte", berichtet sein Sohn. Sein Vater beklagte sich bei einem Besuch, dass man ihm ein falsches Gebiss einsetzen wollte. "Minutenlang haben die probiert." Ein möglicherweise folgenschwerer Irrtum. "Dabei könnten die gefährlichen Bakterien, die auf Schleimhäuten in der Nase und im Rachen siedeln, übertragen worden sein", vermutet der Sohn. Fest steht, dass kurz darauf bei seinem Vater MRSA (siehe Kasten) festgestellt wurde. Eine Infektion mit tödlichen Keimen, die gegen fast alle Antibiotika resistent sind. Werner M. verstarb nach zwei Jahren quälenden Leidens.
Die MRSA-Infektionsrate hat in den vergangenen Jahren zugenommen, bestätigt die Deutsche Krankenhausgesellschaft. Konkrete Statistiken fehlen allerdings, weil nach dem Infektionsschutzgesetz nur das "gehäufte Auftreten" dem Gesundheitsamt zu melden ist. Krankenhausmanagern, die ihre Keimprobleme lieber verschweigen, um nicht ins Gerede zu kommen, droht keine Strafe.
Klaus-Dieter Zastrow, Sprecher der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) in Berlin, schätzt, dass sich jährlich bis zu einer Million Patienten wegen "wahnsinniger Hygiene-Schlamperei in den Kliniken" mit Keimen infizieren. An den Folgen wie Blutvergiftung, Harnwegsinfektionen, Wundbrand oder Lungenentzündung sterben 40.000 bis 50.000 Menschen. Also zehnmal soviel wie jährlich im deutschen Straßenverkehr. "Das ist ein Skandal, kein Kavaliersdelikt", empört sich Zastrow.
MRSA trifft nicht nur ältere Menschen wie Werner M., sondern auch junge Gesunde. Der Wuppertaler Hobby-Fußballer Sven Kaiser beispielsweise wollte 2005 nur eine gerissene Sehne im Knie reparieren lassen. Die Wunde infizierte sich, Fieber und Ausschlag folgten. Das Bein musste mit drei weiteren Eingriffen nachbehandelt werden. Oder die Handballerin Tanja Koppmann, die sich bei einem Routineeingriff in einer Sportklinik die Keime einfing und zig-mal nachoperiert werden musste. Heute ist die 39-jährige Mutter arbeitslos und leidet unter chronischen Schmerzen.
Für Opfer und Angehörige von Verstorbenen ist es eine Sisyphos-Aufgabe, das Krankenhaus zu verklagen. "Die Kliniken und ihre Versicherungen mauern, vertuschen, wiegeln ab", schimpft der Dortmunder Patientenanwalt Christian Koch. Er betreut seit zwei Jahren den Fall von drei Witwen, deren Ehemänner nach einem Aufenthalt auf der Intensivstation des örtlichen Klinikums im Sommer 2005 kurz nacheinander verstarben. Die Frauen sind überzeugt, dass ihre Männer aufgrund gravierender Hygienemängel mit MRSA angesteckt wurden. Klägerin Kornelia Gallas sagte vor dem Landgericht aus, das Pflegepersonal habe sich oft weder die Hände gewaschen noch Mundschutz getragen noch die Kittel gewechselt, bevor sie von einem Isolations-Bett zum anderen gingen. Auch ein mobiles Röntgengerät sei ohne Zwischen-Desinfektion von Patient zu Patient geschoben worden. Ein Klinikums-Sprecher nannte die Vorwürfe unhaltbar. Der nächste Gerichtstermin mit Aussagen von Krankenschwestern ist für den 29. April angesetzt.
Über die Abwehrstrategien von Krankenhäusern bzw. deren Versicherungen beschwert sich auch der Weilburger Patientenanwalt Burkhard Kirchhoff, der viele MRSA-Fälle vertritt. "Hygienemängel werden vertuscht, Dokumente verschwinden oder werden nur zögerlich herausgerückt." Die Devise "Mauern statt Transparenz" gilt in der gesamten Branche. Laien - Patienten eben - erfahren selbst aus den jährlichen Krankenhaus-Qualitätsberichten kaum, ob eine Klinik ein Keimnest ist. Die Kanzlei Kirchhoff hat jüngst 800 deutschen Kliniken einen Fragebogen zum Hygiene-Management vorgelegt. "Die Mehrzahl hat nicht einmal geantwortet. Andere teilten uns kühl mit, es sei nicht üblich, Daten zu Krankenhausinfektionen offen zu legen".
Die Justiz reagiert ähnlich arrogant. Nach Kirchhoffs Erfahrungen werden die Kläger von vielen Gerichten "stiefmütterlich" behandelt. "Richter arbeiten unglaublich langsam und meist zugunsten der Krankenhäuser. Man schickt Patienten von Pontius zu Pilatus. Sie sollen ihre Vorwürfe durch eine Anzahl eindeutiger Gutachten belegen." Was teuer und fast aussichtslos ist, da medizinische Gutachter ungern Kollegen belasten.
MRSA: Steckbrief des Killers Das Kürzel MRSA steht für Bakterienstämme der Staphylococcus aureus, die gegen das Antibiotikum Methicillin resistent sind. Sie lassen sich auch mit anderen Wirkstoffen kaum noch bekämpfen. Schuld daran ist auch der unnötig großzügige Antibiotika-Einsatz in Kliniken. Solche multiresistenten Krankheitserreger können überall sitzen: auf dem Bettgestellen, den Lichtschaltern, Türgriffen, Duschköpfen, und auf den Handys des Klinikpersonals. Bei mangelnder Hygiene verbreiten sich die Keime epidemisch. MRSA finden sich beim Screening auch auf der Haut vieler gesunder Menschen, wo sie zunächst keine Beschwerden verursachen. Erst wenn MRSA bei Patienten mit geschwächtem Immunsystem durch den Mund, die Nase oder durch offene Wunden ins Körperinnere eindringen, verursachen sie kaum heilbare Entzündungen.