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21. Oktober 2011, 14:47 Uhr

Serienmörder muss lebenslang in Haft

Er soll drei junge Menschen gequält und ermordet haben. Nun wurde der Belgier Ronald Janssen verurteilt. Der Richter stellte nach der Urteilsverkündung infrage, ob Janssen je wieder in die belgische Gesellschaft zurückkehren wird.

Belgien, Mord, Ronald Janssen, Prozess, Urteil, Strafmaß

"Ich weiß nicht, ob Sie wieder in die Gesellschaft zurückkehren werden", sagte der vorsitzende Richter Michel Jordens zum Verurteilten© Yorick Jansens/AFP

Der belgische Serienmörder Ronald Janssen muss wegen der Ermordung von drei jungen Menschen lebenslang in Haft. Dies hat ein Schwurgericht im flandrischen Tongern entschieden. Wegen der von den Richtern zugleich festgestellten Heimtücke des 40-Jährigen ist eine vorzeitige Freilassung nach Verbüßung eines Teils der Strafe ausgeschlossen.

Opfer bestialisch gequält und dann getötet

Der ehemalige Lehrer wurde verurteilt, weil er 2007 und 2010 zwei junge Frauen im Alter von 18 Jahren und einen 22-jährigen Mann bestialisch gequält und dann getötet hatte. Die Verbrechen hatten in Belgien große Empörung ausgelöst. Schon am Vortag war Janssen nicht nur des Mordes, sondern auch der Folter, der Vergewaltigung und der Freiheitsberaubung für schuldig befunden worden.

"Ich weiß nicht, ob Sie wieder in die Gesellschaft zurückkehren werden", sagte der vorsitzende Richter Michel Jordens nach der Verkündung des Strafmaßes. "Es kann gut sein, dass sie nicht mehr zurückkehren. Die Gesellschaft will Sie nicht mehr in ihrer Mitte haben."

Janssen äußert noch einmal sein Bedauern

Janssen hatte auch vor der Urteilsverkündung noch einmal sein Bedauern geäußert. "Ich weiß, dass die andere Seite meine Worte des Bedauerns niemals verstehen wird", sagte er. "Nicht einmal in 100 Jahren. Ich verstehe das völlig. Meine Worte des Bedauerns klingen immer wie eine Konfrontation mit dem vorherigen Leiden."

Die Geschworenen hatten die Heimtücke der Taten festgestellt, weil Janssen bei seinen Morden - eines seiner Opfer war eine Nachbarin - mit großer Brutalität vorging. Zudem hatte er nach Feststellung des Gerichtes die Bluttagen sorgfältig geplant. Janssen selbst hatte hingegen im Prozess beteuert, es habe sich um Taten im Affekt gehandelt, weil er sich beleidigt oder gereizt gefühlt habe. Die Staatsanwaltschaft verdächtigte den Mann auch, für eine Reihe anderer Frauenmorde in den vergangenen Jahren verantwortlich gewesen zu sein, erhob deswegen jedoch keine Anklage.

tkr/DPA
 
 
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