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6. September 2011, 17:26 Uhr

Der Sieg eines deutschen Imkers

Honig muss frei von Gentechnik sein - oder über eine spezielle Zulassung verfügen. Nur dann darf er in den Handel gelangen. Mit diesem Urteil stärkt Europas oberstes Gericht die Rechte von Verbrauchern. Imker und Umweltverbände sind erleichtert.

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Ein erster Schritt gegen den Gen-Honig ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofes© Thomas Frey/DPA/LRS

Honig mit gentechnisch veränderten Pollen muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vor dem Vertrieb erst geprüft und zugelassen werden. Das hat das oberste EU-Gericht am Dienstag in Luxemburg entschieden (AZ: C-442/09). Die Richter gaben in dem Prozess einem deutschen Imker recht, der auf Schadenersatz für seinen Honig geklagt hatte, nachdem darin Pollen von gentechnisch verändertem Mais entdeckt worden waren.

Imker fordert Schadenersatz

Hintergrund war ein Rechtsstreit darüber, ob geringfügig mit gentechnisch veränderten Pollen verunreinigte Lebensmittel ohne Zulassung der Behörden verkaufsfähig sind. Der Imker Karl-Heinz Bablok, in dessen Produkten 2005 Pollen einer Genmaissorte des US-Agrarkonzerns Monsanto von einem Versuchsfeld gefunden worden waren, ist anderer Auffassung und vernichtete seine Produkte. Dafür fordert er Schadenersatz vom Bundesland Bayern, dem das Feld gehört.

Der zunächst zuständige bayrische Verwaltungsgerichtshof überwies den Fall wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung an den EuGH. Das Gericht sollte klären, ob die Zulassungspflicht, die innerhalb der EU für die Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen (GVO) und insbesondere für den Verkauf von Lebensmitteln mit gentechnisch verändertem Material gilt, auch bei derartigen Fällen besteht.

Absichtlich oder zufällig?

Die Brüsseler EU-Kommission hatte in dem Rechtstreit die Position vertreten, dass keine behördliche Zulassungspflicht bestanden habe, da die Genmais-Pollen lediglich unabsichtlich und in geringsten Mengen in Babloks Honig und andere Imkereierzeugnisse gelangt seien. Laut Urteil ist die Frage, ob gentechnisch veränderte Materialien absichtlich oder zufällig in ein Lebensmittel geraten, aber unerheblich. Gleiches gilt auch für die Menge solcher Stoffe. Daher müssten auch die Produkte, um die es in dem Streit ging, vor einem Verkauf erst geprüft und zugelassen werden, entschied der EuGH laut eigener Mitteilung.

Angesichts der potenziell weitreichenden Folgen des Urteils erklärte das Bundesverbraucherschutzministerium in Berlin, mit den für Lebensmittelkontrollen zuständigen Bundesländern und der EU-Kommission über Konsequenzen beraten und die Umsetzung der Vorgaben im Honighandel schnell umsetzen zu wollen.

Die ernährungs- und landwirtschaftspolitische Sprecherin der FDP im deutschen Bundestag, Christel Happach-Kasan, forderte eine Überarbeitung der Gesetze zu gentechnisch veränderten Lebensmitteln. Eine Politik der "Nulltoleranz" bei GVO sei "wirklichkeitsfremd". Die verbraucherpolitische Sprecherin der SPD im Bundestag, Elvira Drobinski-Weiß, begrüßte hingegen das Urteil. Es bringe "endlich Klarheit". Die Umweltschutzorganisation BUND lobte es als "bahnbrechend".

AFP/DPA
 
 
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