29. Dezember 2009, 08:37 Uhr

Gerichtspräsidentin verteidigt Bagatell-Kündigungen

Eine Maultasche hier, eine Frikadelle dort - Kündigungen wegen sogenannter Bagatelldelikte lösen immer wieder Empörung aus. Ingrid Schmidt, Deutschlands oberste Arbeitsrichterin, hat nun ihre Zunft in Schutz genommen. Arbeitnehmern, die ihrem Arbeitgeber etwas entwenden, warf sie "fehlenden Anstand" vor.

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Verteidigt ihre Zunft gegen Kritik: Ingrid Schmidt, Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts©

Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Ingrid Schmidt, hat Verständnis für Arbeitgeber gezeigt, die Angestellten wegen kleiner Vergehen kündigen. "Es gibt keine Bagatellen", sagte sie der "Süddeutschen Zeitung". Seit Jahrzehnten gelte die Rechtsprechung, wonach Diebstahl oder Unterschlagung auch geringwertiger Sachen ein Kündigungsgrund sei. Arbeitnehmer, die ihrem Arbeitgeber etwas entwenden, zeigten ein Verhalten, das "mit fehlendem Anstand" zu tun habe, sagte Schmidt. "Wie kommt man eigentlich dazu, ungefragt Maultaschen mitzunehmen? Oder eine Klo-Rolle, oder stapelweise Papier aus dem Büro?"

Im abgelaufenen Jahr hatten mehrere Arbeitsgerichtsprozesse nach Kündigungen wegen sogenannter Bagatelldelikte Aufsehen erregt. Eine Supermarkt-Kassiererin wurde nach 31 Jahren entlassen, weil sie zwei liegengebliebene Pfandbons im Wert von 1,30 Euro für sich verwendet hatte. Einer Sekretärin wurde gekündigt, nachdem sie beim Anrichten eines Imbisses eine Frikadelle verspeist hatte. Und eine Altenpflegerin musste gehen, weil sie trotz ausdrücklichen Verbots nach der Essensausgabe an die Heimbewohner sechs übriggebliebene Maultaschen eingesteckt hatte.

In den unteren Instanzen haben die Arbeitsgerichte solche Kündigungen für rechtmäßig erklärt und sich damit Kritik von Gewerkschaftern und Politikern zugezogen. Gerichtspräsidentin Schmidt verteidigte die Entscheidungen der Richter. Die Kritik sei "völlig daneben" gewesen. "Jeder frage sich mal, wie viel er sich denn aus der eigenen Tasche nehmen lassen würde, bevor er reagiert", sagte Schmidt. Zudem bezweifelte sie die Wirksamkeit eines von der SPD geplanten Gesetzes zum Schutz vor Bagatellkündigungen.

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AFP/DPA
 
 
KOMMENTARE (10 von 116)
 
REINI2 (30.12.2009, 14:28 Uhr)
Entweder...oder!??
Dazwischenreder (29.12.2009, 22:01 Uhr)

?Sollte die Dame den Diebstahl
( Maultaschen oder Bon) aber tatsächlich begangen haben, dann halte ich die Kündigung allerdings für gerechtfertigt. Diebstahl ist nun mal keine Kleinigkeit.?

Das waren doch deine Worte und warum wirfst du mir dann vor ich würde dich zu Unrecht beschuldigen, dass für dich alles in Ordnung ist?
Oh ich verstehe.... das ist bei dir so wie ein <bisschen schwanger>...... mal passt es dir.... mal nicht!
MIR dagegen passen solche Dinge überhaupt nicht!

Dass du in keiner Gewerkschaft bist zeigt doch, dass es dir letztlich egal ist, wie es mit den Arbeitnehmern-Rechten bestellt ist.
Natürlich ist eine Mitgliedschaft freiwillig...hast du schon mal was von Trittbrettfahrern gehört?
Das sind die, DIE ANDERE für sich kämpfen lassen und nachher sagen.... och, dass hätten wir auch ohne DIE bekommen!

Ich brauche kein Prophet zu sein, wenn ich dir sage, dass man dir ALLES wegnehmen wird.... deinen Verdienst und deinen Job..... und du wirst für einen Hungerlohn arbeiten!

DAS passiert eben, wenn man keinen Arsch in der Hose hat! Weißt du wie es los geht.....
erst Überstunden...dann unbezahlte Überstunden.... dann weniger Urlaub, aber dafür längere Arbeitszeiten...freiwillige Lohnkürzungen... kein Weihnachts-und Urlaubsgeld.... dann KÜNDIGUNG!

Und..WO STEHST DU, auf diese Skala...erst bei unbezahlten Überstunden?
Und damit das klar ist... ich will dich nicht beschimpfen, sondern dir die Augen öffnen.... sofern das bei dir noch möglich ist.
Alleine kann dein Arbeitgeber dich ausbeuten wie er will, nur mit einer Gewerkschaft bist du stark!
Und wer auf keine Demo geht, dem werden sie ebenfalls ALLES weg nehmen!
Warte mal ab, was schwarz-gelb dich alles selber zahlen lässt!
h-p-t (30.12.2009, 10:49 Uhr)
Wieder so Eine die....
.... Wasser predigt und Wein säuft !

Die sollte sich schämen, so etwas hat so einen Stand und wird vom Volk bezahlt, ich könnt kotzen !
babylon (30.12.2009, 06:56 Uhr)
Wo war und ist denn der Anstand der Bankmanager
Typisch deutsche Juristerei, die kleinen hängt
man und die großen Betrüger werden noch belohnt. Unsere Juristen sind noch verkommener als das Politikerpack!
a2d2 (30.12.2009, 03:11 Uhr)
nur 1 Satz dazu
Kopfschüttel - Oma geh in Rente, Du lebst im 18. Jahrhundert - Echtzeit geht anders...
Dazwischenreder (30.12.2009, 00:49 Uhr)
@ REINI2
Ich habe mir gerade nochmal meinen Beitrag von 22:16 durchgelesen, wo ich angeblich gesagt haben soll, dass alles in Ordnung wäre. Leider konnte ich wieder nichts finden. Vielleicht fangen Sie endlich mal an, mir Sachen vorzuwerfen, die auch tatsächlich stimmen. Irgendwas werden Sie bestimmt finden. Ich bin tatsächlich in keiner Gewerkschaft. Ich dachte bisher auch, die Mitgliedschaft sei freiwillig. Sie scheinen das anders zu sehen, aber das muss mich ja nicht kümmern. Mir war bisher auch nicht klar, dass das hier Thema ist, wer in welcher Gewerkschaft ist und auf welcher Demo marschiert ist.

Dass Arbeitsrecht zum Zuvilrecht und nicht zum Strafrecht zählt, habe ich vorhin selbst geschrieben. Was wollen Sie mir damit sagen?

Dass ich es nicht in Ordnung finde, wenn schon ein Verdacht ausreichen soll, um einen Mitarbeiter zu kündigen habe ich ebenfalls schon mehrfach geschrieben. Was wollen Sie denn von mir?

Übrigens nett, dass Sie mir einen guten Rutsch wünschen. Den wünsch ich auch und jetzt erstmal eine gute Nacht!
REINI2 (30.12.2009, 00:23 Uhr)
Recht haben und Recht bekommen..... ist nicht das Gleiche!!
Dazwischenreder (29.12.2009, 22:16 Uhr) Ich weiß nur, dass du mir andauernd erklärst, dass hier alles RECHTENS ist!
Und dass, lieber Redner, ist leider NICHT SO!!
Mach endlich mal die Augen auf und erkenne, dass Arbeitnehmer zwar Rechte haben....aber die stehen nur auf dem PAPIER!
Es geht nämlich auch darum, dass es eine Gesetzgebung geben muss, die GERECHT IST!
Arbeitsrecht ist Zivilrecht und nicht Strafrecht!
DU musst hier beweisen dass du UNSCHULDIG bist! Deinem Arbeitgeber genügt eine VERMUTUNG!

So wie du dich hier gibst, bist du weder in einer Gewerkschaft noch warst du je bei einer Demo!
Angestellten haben nur selten einen Arsch in der Hose.... wenn du verstehst was ich meine!
Ich komme aus Baden-Württemberg und da haben wir schon manchen <Strauß> ausgefochten!
Nicht mal die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall hättest du ohne die Gewerkschaft!
Aber dafür auf die Straße......das tut ein anständiger Arbeiter doch nicht.... lieber sich alles weg nehmen lassen!

Soweit sind wir doch schon im Angsthasen-Deutschland!
Wir brauchen wieder anständige Arbeitgeber!
Und die gibt es....aber es werden immer weniger!
Es gibt auch anständige Richter.... aber es werden immer weniger!

Dies alles ist verflochten miteinander! Die Neoliberalen haben ihre Finger in den Medien und verpassen dem Volk eine Gehirnwäsche nach der anderen!
Du wirst es auch noch merken.... leider ist es dann zu spät!
Agenda und hatz4 lassen grüßen..... einen guten Rutsch noch!
Dazwischenreder (30.12.2009, 00:22 Uhr)
@ Fakten
Sie fordern die Todesstrafe für Richterin Schmidt aufgrund ihrer fragwürdigen Rechtsauffassung? Aber eine Kündigung wegen Diebstahls halten Sie für maßlos überzogen? Sie haben ein wirklich seltsames Verständnis von Verhältnismäßigkeit...
Dazwischenreder (30.12.2009, 00:18 Uhr)
@ Knilch59
Was Sie schreiben, ist falsch! Ich habe ausdrücklich geschrieben (siehe Beitrag von 22:01), dass ich es NICHT in Ordnung finde, wenn allein aufgrund eines Verdachts gekündigt werden kann. Es nervt allmählich, mich für Aussagen rechtfertigen zu müssen, die ich so gar nicht getroffen habe.

Dass Richter bei ihrer Rechtssprechung auch "Recht schaffen", wie Sie es nennen, ist nun aber wirklich nichts neues. Gesetze bedürfen nunmal der Auslegung. Dafür sind die Gerichte nunmal da. Es wimmelt doch in unseren Gesetzen von unbestimmten Rechtsbegriffen wie z.B. "angemessen". Manchmal gefallen uns die Richtersprüche nicht und manchmal gehen die Richter bei ihrer Auslegung auch recht weit. Wenn der Gesetzgeber damit dann nicht mehr einverstanden ist, muss er die Gesetze entsprechend anpassen, damit die ungewünschte Auslegung nicht mehr möglich ist. So funktioniert unsere Gewaltenteilung.

"Inwieweit hat sich das subjektive Gefühl, wonach das Vertrauensverhältnis unwiederbringlich zerstört ist, einer "objektiven" Würdigung durch einen Richter zu unterziehen?" Tja, wie soll das sonst funktionieren? Wenn der Arbeitgeber behauptet, das Vertrauensverhältnis sei unwiderbringlich zerstört, der Arbeitnehmer aber anderer Meinung ist, dann muss ein Richter das entscheiden. Dass sowas im Einzelfall sehr schwierig ist, gerade weil es sich um ein subjektives Tatbestandsmerkmal handelt, ist mir auch klar. Hier muss der Arbeitgeber glaubhaft darlegen, warum er meint, das Vertrauensverhältnis sei zerstört. Ich muss gestehen, ich möchte persönlich kein Richter sein.

"Während es im Strafrecht eine Bagatellgrenze nach unten gibt, unter der der Staat keinerlei (!) Strafwürdigkeit sieht, meinen die Zivilrichter am Arbeitsgericht das anders auslegen zu dürfen." Strafrecht hat nunmal aber auch rein gar nichts mit Arbeitsrecht zu tun. Wenn ein Arbeitnehmer regelmäßig zu spät zur Arbeit kommt, ist das strafrechtlich auch nicht relevant, trotzdem droht dem AN irgendwann die Kündigung. Wenn der Arbeitnehmer tatsächlich auch strafrechtlich relvante Straftaten am Arbeitsplatz begeht, ist das natürlich ein besonders schwerer Kündigungsgrund. Aber wie gesagt, im Zivilrecht gelten nunmal ganz andere Grundsätze als im Strafrecht. Und das nicht erst seit Richterin Schmidt.
Fakten (30.12.2009, 00:07 Uhr)
Wenn ein Bankster Milliarden stiehlt dann ist das kein schlechter Anstand...
...sonder gut fuer die Wirtschaft und fuer die Geldschatulle dieser Repraesentantin der "Freisler" Justiz.

Im Falle von Bankster Betrug, Korruption und dieser Justizvertreterin waere eine Todesstrafe angebracht.
knilch_59 (29.12.2009, 23:15 Uhr)
@Dazwischenreder
Allmählich kommen wir zum Kern des Problems: Sie stellen den Rechtsgrundsatz über den Sachverhalt und ermöglichen daher Paragrafenreitern legalen Terror. Inwieweit hat sich das subjektive Gefühl, wonach das Vertrauensverhältnis unwiederbringlich zerstört ist, einer "objektiven" Würdigung durch einen Richter zu unterziehen?
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Während es im Strafrecht eine Bagatellgrenze nach unten gibt, unter der der Staat keinerlei (!) Strafwürdigkeit sieht, meinen die Zivilrichter am Arbeitsgericht das anders auslegen zu dürfen. Wenn das mal nicht Rechtschaffung durch Gerichte ist? Zum Vertrauensverlust, der zur fristlosen Kündigung ausreicht, ist der Nachweis eines konkreten Schadens beim Arbeitgeber nicht erforderlich, es reicht die Vermutung!!!
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§ 226 BGB: "Schikaneverbot: Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen." Die Hinzuziehung dieses Paragrafen wurde seitens des BAG ausdrücklich abgelehnt.
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Also - Fazit: Sie sind damit einverstanden, dass die Vermutung des Diebstahls auch dann die fristlose Kündigung erlaubt, wenn hierdurch dem Arbeitgeber noch nicht mal ein Schaden entstanden ist, der Diebstahl nicht bewiesen werden kann und der Staat an einer strafrechtlichen Verfolgung keinerlei Interesse hat.
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Damit untergraben Sie indirekt das Gewaltmonopol des Staates, indem Sie zulassen, dass private Rachegelüste staatlicher Strafverfolgung vorgehen dürfen. Wenn das Ihr Anstand sein soll, kann er mir gestohlen bleiben. In der nächsten Steigerung kommt dann die Legalisierung der Selbstjustiz bis zur Blutrache!
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