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5. September 2008, 19:01 Uhr
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Gefährliche Glühwürmchen

Himmelslaternen sind derzeit der Renner auf Partys und Hochzeiten: Romantisch leuchtend steigen sie in den Nachthimmel. Dort brennen sie eine Zeitlang, bis sie zur Erde zurückstürzen. Und hier setzt die Kritik ein: Denn die sanften Laternen könnten auch zu gefährlichen Brandsätzen mutieren. Von Sylvie-Sophie Schindler

Romantische Himmelsbeleuchtung oder brandgefährlicher Schnickschnack? "Himmelslaternen" erhitzen die Gemüter© Salzgitter AG/DPA

Für Punklady Nina Hagen stellt sich die Frage gar nicht erst - natürlich gibt es Ufos. Hat die schrille Sängerin damit etwa Recht? Steht Deutschland womöglich kurz vor einer Invasion von Außerirdischen? Zumindest glauben das einige Himmelsgucker. Ihre Beobachtung: "merkwürdige Leuchtobjekte", die nächtens herumschweben. Eine klare Sache - oder etwa nicht? Also, nichts wie ran ans Telefon und die Nummer der Ufo-Hotline vom "Centralen Erforschungsnetz außergewöhnlicher Himmelsphänomene" wählen. Doch Achtung, der Mann am anderen Ende der Leitung, Hobbyastronom Werner Walter, dürfte schon reichlich genervt sein. Seit Jahresanfang gab es knapp 1000 Falschmeldungen. "Wegen dieser Dinger", sagt Walter.

Nur mit Aufstiegserlaubnis

Gemeint sind die so genannten Skylaternen - auch bekannt als Wunsch- oder Kong-Ming-Laternen. Beliebte Hingucker auf Sommerpartys und Hochzeiten. Doch sorgen sie in Deutschland immer häufiger für Wirbel. Wo die einen Ufos sehen, wittern andere erhebliche Brandgefahr.

Dabei war doch alles ganz anders gemeint. Eigentlich versprechen die ursprünglich aus dem thailändischen Chiangmai stammenden Skylaternen nach einer 2000 Jahre alten Tradition nur Gutes. Damit bloß nichts schief geht, wird vor dem Aufsteigen ein Herzenswunsch in die Himmelslaterne geflüstert oder mit einem Filzstift auf die Skylaterne geschrieben.

Steigen bis auf 500 Meter Höhe

Um das Leuchtobjekt auf ihrem Weg Richtung Firmament zu bringen, wird eine Baumwollkerze angezündet, die unter einer Hülle aus Papier angebracht ist. Die Skylaterne funktioniert quasi wie ein Heißluftballon en miniature: ist die Luft in der Hülle durch die Flamme ausreichend erhitzt, steigt die Himmelslaterne senkrecht auf und hält sich - abhängig von der Größe der Laterne - 5 bis 20 Minuten in der Luft, in 250 bis maximal 500 Metern Höhe. Erlischt die Flamme, beginnt der Sinkflug. Die Laterne fällt in einem Radius von etwa 150 Metern wieder nach unten. Und wird im besten Fall umweltfreundlich entsorgt.

Doch was, wenn die noch brennende Laterne auf Abwege gerät oder abstürzt? "Wird sie durch Wind abgetrieben und landet beispielsweise in trockenen Bäumen oder auf Hausdächern, kann ein Brand entstehen", warnt Ulrich Marten, Leiter des Dezernats Luftverkehr für den Großraum Köln-Düsseldorf. Skylaternen würden als "ungesteuerte Flugkörper mit Eigenantrieb" bewertet. Die Konsequenz: Totalverbot für Skylaternen in den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln. Noch fehlt eine entsprechende bundesweite Rechtsgrundlage.

Behörden informieren

"Wir prüfen derzeit gesetzliche Maßnahmen", sagt Lothar Hofner, Sprecher des Innenministeriums Sachsen. Entschieden sei noch nichts. Grundsätzlich sollte man jedoch die zuständigen Ordnungsbehörden und die Polizei über das Vorhaben informieren. "Auf der sichersten Seite wäre man, wenn die Feuerwehr sozusagen 'bei Fuß' steht", sagt Hofner. "Man muss sich das schließlich mal vorstellen: da wird ein unkontrollierter Flugkörper mit offener Flamme losgelassen." Auch im Süden wird die Aufstiegserlaubnis abgelehnt. Nach der Bayerischen Brandschutzverordnung ist das Aufsteigen von unbemannten Flugballons mit festen oder flüssigen Brennstoffen verboten. Ausnahmegenehmigungen gibt es nur im Einzelfall. "Einmal losgelassen, sind die Dinger nicht mehr in den Griff zu bekommen", sagt Reiner Hutka, Sprecher des Bayerischen Innenministeriums. "Je mehr Wind weht und je länger Trockenheit herrscht, desto höher ist das Risiko." Kommt die Sache vor Gericht, gilt der Tatbestand der fahrlässigen Brandstiftung.

Bisher ist der Schaden, der durch die Miniballons verursacht wurde, überschaubar. In Chemnitz stürzte Mitte August ein Lampion ab und setzte einen Dachstuhl in Brand. Sachschaden: mehrere tausend Euro. Ende Juli entzündete eine verirrte Skylaterne, aus der sich Brennpaste löste, einen Wintergarten in Aachen. Weitere Brände befürchtete die Stadt Dresden, als bekannt wurde, dass während der Hörspielnächte Ende August fliegende Laternen aus den Elbauen aufsteigen sollten. Die Landeshauptstadt sprach ein Laternen-Startverbot aus. Das Verwaltungsgericht sah die Sache anders.

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KOMMENTARE (9 von 9)
 
wmvier (07.09.2008, 17:36 Uhr)
Wird Zeit für ein Verbot
Es wird Zeit für ein Verbot. Hier am Flughafen Stuttgart hat eine Hochzeitsgesellschaft 15 Stück gestartet, die alle in Richtung Anflug flogen. Muss erst ein Unglück passieren?
umpapah (07.09.2008, 12:38 Uhr)
Nachtrag
Natürlich sollte es heißen:
... was ich nicht ganz verstehe, bei Ihren Ausführungen: Ein abgebrannter Dachstuhl, ein Wintergarten - und das nur in Dresden...
Sind das etwa keine Schäden?
umpapah (07.09.2008, 12:36 Uhr)
@Luciano, h-p-t, arainn
... was ich nicht ganz verstehe, bei Ihren Ausführungen: Ein abgebrannter Dachstuhl, ein Wintergarten - und das nur in Dresden...
Wer kommt denn Ihrer Meinung nach für die Schäden auf?
Vor Gebrauch eines solchen Dings sollte man sein Hirn einschalten und einfach mal überlegen, ob so was wirklich nötig ist. Vielleicht tun es ja auch nur ein paar Gartgenfackeln, aber dabei kann man sich ja die Finger verbrennen...
alegre (06.09.2008, 13:30 Uhr)
Erst informieren
Viele Schreiber scheinen keine Ahnung zu haben, wie gefährlich diese Flugkörper sein können.
Informiert euch mal. In Brasilien ist dieser Blödsinn bereits zu einer Plage geworden; dort wurden schon Häuser in Brand gesteckt deswegen. Muss erst ein Flugzeug in Gefahr geraten, damit auch die letzten begreifen, dass dies kein Spielzeug ist?!
arainn (06.09.2008, 10:48 Uhr)
Wo bleibt der mündige Bürger?
Es werden ja auch Brände durch weggeworfene Kippen verursacht, ohne daß jemand nach einem Verbot für Zigaretten schreit. Wenn ein jeder sich bei seinem Tun verantwortungsvoll verhält klappt das auch ohne behördlichen Segen.
SethusCalvisius (05.09.2008, 22:43 Uhr)
Typisch deutsch?
Typisch deutsch ist es, alle Sicherheitsmaßnahmen übertrieben und albern zu finden, dann aber, wenn etwas passiert, ein großes Geschrei anzufangen, warum der Staat das nicht verhindert hat. Wenn die Dinger wirklich gefährlich sind, sollte man nicht warten, bis der erste Unfall passiert. Und ganz ehrlich, wer würde diese "UFOS" eigentlich vermissen?
h-p-t (05.09.2008, 21:04 Uhr)
@Luciano
danke, wollte ich auch gerade schreiben....alles muss in deutschland verboten, registriert oder beantragt / genehmigt sein....
juckt keine sau so ne laterne, und gestorben ist auch noch keiner, gell toreador
Toreador (05.09.2008, 20:51 Uhr)
Danke für die Warnung
Ich muß zugeben, daß mir der Gedanke an unkontrolliert rumfliegende brennende Kerzen gar nicht gefällt. Müssen erst Menschen sterben, bevor Leute, die dieses Schauspiel "romantisch" finden, zur Vernunft kommen? Wunderkerzen tun's doch auch...
Luciano (05.09.2008, 20:19 Uhr)
Typisch Deutsch
Ich bin dafür einen Himmelslaternenführerschein einzuführen. Der wird dann nach Laternengröße klassifiziert und muss von demjenigen vorgewiesen werden können, der die Laterne steigen lässt. Außerdem darf eine Helmpflicht für alle Umstehenden nicht fehlen.
Wie im Artikel beschrieben sollten natürlich die Behörden über dieses Ereignis informiert werden. Dabei muss dann auch gleich ein Antrag ausgefüllt werden, in das man die vermutete Höhe, ungefähre Flugzeit und Leuchtkraft (Blendgefahr von Flugzeugen!!) der Laterne festhält.
Das alles ist natürlich nur eine grobe Skizzierung und müsste noch detaillierter ausgebaut werden.
 
 
 
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