Himmelslaternen sind derzeit der Renner auf Partys und Hochzeiten: Romantisch leuchtend steigen sie in den Nachthimmel. Dort brennen sie eine Zeitlang, bis sie zur Erde zurückstürzen. Und hier setzt die Kritik ein: Denn die sanften Laternen könnten auch zu gefährlichen Brandsätzen mutieren. Von Sylvie-Sophie Schindler

Romantische Himmelsbeleuchtung oder brandgefährlicher Schnickschnack? "Himmelslaternen" erhitzen die Gemüter© Salzgitter AG/DPA
Für Punklady Nina Hagen stellt sich die Frage gar nicht erst - natürlich gibt es Ufos. Hat die schrille Sängerin damit etwa Recht? Steht Deutschland womöglich kurz vor einer Invasion von Außerirdischen? Zumindest glauben das einige Himmelsgucker. Ihre Beobachtung: "merkwürdige Leuchtobjekte", die nächtens herumschweben. Eine klare Sache - oder etwa nicht? Also, nichts wie ran ans Telefon und die Nummer der Ufo-Hotline vom "Centralen Erforschungsnetz außergewöhnlicher Himmelsphänomene" wählen. Doch Achtung, der Mann am anderen Ende der Leitung, Hobbyastronom Werner Walter, dürfte schon reichlich genervt sein. Seit Jahresanfang gab es knapp 1000 Falschmeldungen. "Wegen dieser Dinger", sagt Walter.
Gemeint sind die so genannten Skylaternen - auch bekannt als Wunsch- oder Kong-Ming-Laternen. Beliebte Hingucker auf Sommerpartys und Hochzeiten. Doch sorgen sie in Deutschland immer häufiger für Wirbel. Wo die einen Ufos sehen, wittern andere erhebliche Brandgefahr.
Dabei war doch alles ganz anders gemeint. Eigentlich versprechen die ursprünglich aus dem thailändischen Chiangmai stammenden Skylaternen nach einer 2000 Jahre alten Tradition nur Gutes. Damit bloß nichts schief geht, wird vor dem Aufsteigen ein Herzenswunsch in die Himmelslaterne geflüstert oder mit einem Filzstift auf die Skylaterne geschrieben.
Um das Leuchtobjekt auf ihrem Weg Richtung Firmament zu bringen, wird eine Baumwollkerze angezündet, die unter einer Hülle aus Papier angebracht ist. Die Skylaterne funktioniert quasi wie ein Heißluftballon en miniature: ist die Luft in der Hülle durch die Flamme ausreichend erhitzt, steigt die Himmelslaterne senkrecht auf und hält sich - abhängig von der Größe der Laterne - 5 bis 20 Minuten in der Luft, in 250 bis maximal 500 Metern Höhe. Erlischt die Flamme, beginnt der Sinkflug. Die Laterne fällt in einem Radius von etwa 150 Metern wieder nach unten. Und wird im besten Fall umweltfreundlich entsorgt.
Doch was, wenn die noch brennende Laterne auf Abwege gerät oder abstürzt? "Wird sie durch Wind abgetrieben und landet beispielsweise in trockenen Bäumen oder auf Hausdächern, kann ein Brand entstehen", warnt Ulrich Marten, Leiter des Dezernats Luftverkehr für den Großraum Köln-Düsseldorf. Skylaternen würden als "ungesteuerte Flugkörper mit Eigenantrieb" bewertet. Die Konsequenz: Totalverbot für Skylaternen in den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln. Noch fehlt eine entsprechende bundesweite Rechtsgrundlage.
"Wir prüfen derzeit gesetzliche Maßnahmen", sagt Lothar Hofner, Sprecher des Innenministeriums Sachsen. Entschieden sei noch nichts. Grundsätzlich sollte man jedoch die zuständigen Ordnungsbehörden und die Polizei über das Vorhaben informieren. "Auf der sichersten Seite wäre man, wenn die Feuerwehr sozusagen 'bei Fuß' steht", sagt Hofner. "Man muss sich das schließlich mal vorstellen: da wird ein unkontrollierter Flugkörper mit offener Flamme losgelassen." Auch im Süden wird die Aufstiegserlaubnis abgelehnt. Nach der Bayerischen Brandschutzverordnung ist das Aufsteigen von unbemannten Flugballons mit festen oder flüssigen Brennstoffen verboten. Ausnahmegenehmigungen gibt es nur im Einzelfall. "Einmal losgelassen, sind die Dinger nicht mehr in den Griff zu bekommen", sagt Reiner Hutka, Sprecher des Bayerischen Innenministeriums. "Je mehr Wind weht und je länger Trockenheit herrscht, desto höher ist das Risiko." Kommt die Sache vor Gericht, gilt der Tatbestand der fahrlässigen Brandstiftung.
Bisher ist der Schaden, der durch die Miniballons verursacht wurde, überschaubar. In Chemnitz stürzte Mitte August ein Lampion ab und setzte einen Dachstuhl in Brand. Sachschaden: mehrere tausend Euro. Ende Juli entzündete eine verirrte Skylaterne, aus der sich Brennpaste löste, einen Wintergarten in Aachen. Weitere Brände befürchtete die Stadt Dresden, als bekannt wurde, dass während der Hörspielnächte Ende August fliegende Laternen aus den Elbauen aufsteigen sollten. Die Landeshauptstadt sprach ein Laternen-Startverbot aus. Das Verwaltungsgericht sah die Sache anders.